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MFH, eigene NE4, Doppelausbau OXG+Telekom

  • prosumer
  • 31. August 2026 um 13:25
  • prosumer
    Beiträge
    3
    • 31. August 2026 um 13:25
    • #1

    Hallo zusammen,

    in unserem Stadtteil in Würzburg startet nun endlich der Glasfaser-Ausbau, da sowohl OXG als auch die Telekom eigenwirtschaftlich bauen möchten, wurden sie von der Stadt angehalten die Straßenbauarbeiten gleichzeitig durchzuführen, wir bekommen also Doppelausbau und ich würde die Gestattungserklärungen für beide Hausanschlüsse erteilen.

    Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (MFH), wir müssen uns als Eigentümergemeinschaft (WEG) nun also überlegen, wie wir die Inhouse-Verkabelung realisieren möchten. Die Eigentümer lehnen einen Ausbau durch die Anbieter in Standardausführung eher ab und favorisieren eine Kundeneigene Netzebene 4 (NE4).

    Größenordnung des Grundstücks: 4 separate Häuser, jeweils 2 Eingänge/Hausnummern/Hausanschlüsse, 7 Wohnungen pro Eingang.

    Meine Frage wäre nun: Kann jemand von Erfahrungen mit Kundeneigener NE4 und Doppelausbau berichten?

    Soweit ich es verstehe, muss es wegen "starres Netz" eine feste Zuordnung der Gf-TA Glasfaser-IDs in allen Wohnungen zu den Providern geben. Außerdem lese ich, dass üblicherweise in der Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) die exklusive Nutzung der NE4-Fasern den Providern für die Vertragsdauer zugesagt wird. Andererseits lese ich im Telekom Ratgeber (Punkt 8.2 S. 40 https://www.telekom.de/hilfe/download…ernetz-gebaeude ) etwas von einem Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV), also einem LC-APC Kupplungs-Panel zwischen Glasfaser-Abschlusspunkt (Gf-AP, vulgo "Hausanschluss") und Glasfaser Teilnehmeranschlussdose (Gf-TA, vulgo "Dose in der Wohnung"). Das wäre also technisch gar nicht so statisch exklusiv, sondern steckbar, vertraglich aber wahrscheinlich wegen "starres Netz" zur vermeidung von Techniker Vor-Ort-Terminen dann schon statisch festgelegt.

    Meine Variante A wäre nun, wir lassen eine NE4 mit jeweils einem Kabel mit 4 Fasern vom Gf-GV im Keller zu zu jeder Gf-TA in die Wohnungen bauen, wir verwenden für die Gf-TAs Dosen mit 2 LC-APC Kupplungen (2 Fasern verwendet + 2 Reserve) und lassen auf dem Gf-GV jeweils eine Faser der Wohnung fest auf den Gf-AP der Telekom und eine fest auf den Gf-AP von OXG patchen und kleben jeweils zwei Aufkleber mit den beiden Glasfaser-IDs (links/rechts) auf die Gf-TAs. So hätten die Bewohner die freie Anbieterwahl. Frage: Würden sich die Provider auf diese Lösung einlassen? Ist eine Nutzung nur eines Teils der Fasern auf einem Gf-GV durch einen Provider sehr ungewöhnlich? Wir könnten die restlichen Fasern ja auch für andere private Zwecke innerhalb des Gebäudes nutzen wollen, wie es bei Gewerbe-Immobilien bestimmt auch vorkommt.
    Spleißt man üblicherweise NE4 Reserve-Fasern schon an beiden Enden, oder erst bei Bedarf?

    Meine Variante B sollte günstiger werden. Wie wäre es, wenn wir versuchen ein Kabel mit zwei Fasern (+ggf. 2 Reserve) entlang der vorhandenen Coax-Kabel in Stern-Struktur als Steigleitungskabel durch ein vorhandenes enges Rohr verlegen, eine exklusiv für OXG und eine exklusiv für Telekom, in jeder Wohnung entsprechend optische Splitter für die beiden Fasern "Glasfaser-Etagenverteiler (Gf-EV)" und ebenfalls wieder eine Gf-TA mit 2 LC-APC Buchsen und den zwei Glasfaser-IDs.

    Was könnte man anders/besser planen?

    Was passiert eigentlich, wenn 1&1 sowohl bei Telekom als auch bei OXG ihr Vorleistungsprodukt kaufen könnte und ich einen 1&1 Tarif buche? ^^

    Vielen Dank fürs durchlesen und eure Antworten im Voraus :)

  • Online
    Sowieso
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    293
    • 31. August 2026 um 13:43
    • #2

    Die Telekom nutzt zumindest solche Doppeldosen bei Kooprationen mit ein paar Stadtwerken, also zumindest in Regensburg und München. In diesen Fällen bauen die Stadtwerke das Glasfasernetz und die Telekom pachtet eine der Fasern pro Wohnung um sie mit eigener Technik zu betreiben. Über den andere Anschluss und die andere Faser läuft dann das Netz der Stadtwerke.

  • HubeBube
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    • 31. August 2026 um 15:35
    • #3
    Zitat von prosumer

    Was passiert eigentlich, wenn 1&1 sowohl bei Telekom als auch bei OXG ihr Vorleistungsprodukt kaufen könnte und ich einen 1&1 Tarif buche? ^^

    In der Theorie sollte da gar nichts schief gehen, da bei 1&1 immer eine Leitungs-ID/WE-ID (steht auf dem jeweiligen Gf-TA) abgefragt wird.

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  • HubeBube
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    7.460
    • 31. August 2026 um 15:38
    • #4
    Zitat von prosumer

    Das wäre also technisch gar nicht so statisch exklusiv, sondern steckbar, vertraglich aber wahrscheinlich wegen "starres Netz" zur vermeidung von Techniker Vor-Ort-Terminen dann schon statisch festgelegt.

    Im TKG ist festgehalten, dass die Endgerätewahlfreiheit ab GF-TA beginnt. Daher ist alles davor das jeweilige Providernetz und liegt ausschließlich in der Hoheit des jeweiligen Betreibers des öffentlichen TK-Netzes. Durch den Endkunden ist Kraft Gesetzes da gar nichts legal steckbar.

  • Edding
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    • 31. August 2026 um 15:49
    • #5
    Zitat von prosumer

    Was passiert eigentlich, wenn 1&1 sowohl bei Telekom als auch bei OXG ihr Vorleistungsprodukt kaufen könnte und ich einen 1&1 Tarif buche? ^^

    Je nachdem über welchen Vorleister die 1und1 dort anbietet, läuft es dann über die OXG oder Telekom Leitung.

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