Abgeschlossen: Deutsche Glasfaser Störung 34225 Baunatal 07.06.2026

  • Hallo

    bei uns in 34225 ist seit heute morgen ca. 7.00 Uhr Totalausfall bei Deutsche Glasfaser. Nun ist 21.00 Uhr und es geht immer noch nichts.


    Weiß jemand wie und vor allem wann es wieder funktioniert?

  • Weiss ich nicht, aber meode unbedingt eine Stoerung, weil potentielle Entschaedigungen nach TKG 58 davon abhaengen, dass Du eine Stoerung offiziell gemeldet hast. Und selbst wenn Du gar keine Entschaedigungen willst, sollte das dem ISP den Ernst der Lage verdeutlichen.

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz (TKG)
    § 58 Entstörung

    (1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.

    (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

    (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

    (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

    (5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und Installationsterminen festlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (8. Juni 2026 um 21:54)

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  • Störungen und Wartungen - Deutsche Glasfaser

    GebietThemaProdukteStatus
    BrandenburgStörung TV, Internet, Festnetz: Brandenburg Großraum Usingen / Großraum Baunatal / Großraum LekkerkerkplatzTV, Internet, Festnetzoffen
    NiedersachsenStörung TV, Internet, Festnetz: Niedersachsen / HoldorfTV, Internet, Festnetzbehoben


    Zumindest wissen die ob der Stoerung... hast Du denn Deine Meldung und Informationen auf den AB gesprochen? Das sollte eigentlich ausreichen wegen Entschaedigung (das ist Spekulation meinerseits, ich weiss nicht wie die DG so etwas behandelt).

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  • Bin auch betroffen, lebe in Hessen und wurde unter Brandenburg aufgeführt.

    Habe die Störung auch im Kundenportal gemeldet. Dabei fiel mir eine Meldung auf dass in meinem Bereich Wartungsarbeiten stattfinden, diese aber nicht bei den geplanten Wartungsarbeiten aufgelistet ist.

    Störung ist noch nicht behoben.

  • 08:30 am Montag 08.06.2026.

    Bei uns ist auch noch alles "Down".

    Mittlerweile habe ich ein Smartphone per USB an die Fritzbox gehängt um mit dem "Ausfallschutz über Mobilfunk" den Rest meines Geräte-Zoos temporär zu versorgen.

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  • Was steht in deinem Vertrag? 97% Verfügbarkeit? 99%? 99% wären 3 Tage Ausfall, 97% 11 Tage im Jahresmittel. Die DG hat also noch ein paar solcher Störungen frei in den kommenden 12 Monaten.

  • Die DG hat also noch ein paar solcher Störungen frei in den kommenden 12 Monaten.

    Da hast Du sicher recht. Ist nur ungewöhnlich lang gewesen, da bisher keine Ausfälle zu spüren waren. Ob während bisheriger Wartungsfenster Ausfälle messbar gewesen wären, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Deutsche-Glasfaser-Anschluss lief die letzten 6 Jahre wirklich sehr problemlos und daher war das Ganze sehr ungewöhnlich für meine Nachbarn und mich.


    Störungen klein verteilt aufs ganze Jahr verschmiert fallen sonst kaum auf.

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  • Bracew 8. Juni 2026 um 20:48

    Hat den Titel des Themas von „Deutsche Glasfaser Störung 34225 Baunatal 07.06.2026“ zu „Abgeschlossen: Deutsche Glasfaser Störung 34225 Baunatal 07.06.2026“ geändert.