• Hallo

    Ich habe mich auf OXG eingelassen und folgende Bestätigung bekommen.

    Auftragsbestätigung der OXG Glasfaser GmbH
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir freuen uns, dass Sie sich für einen OXG-Glasfaseranschluss entschieden haben und heißen Sie herzlich
    willkommen.
    Hiermit bestätigen wir Ihren Auftrag:
    Gestattungsvertrag FTTH
    Die folgenden Daten haben wir für Ihren Auftrag erfasst:
    Bau eines Glasfaser-Hausanschlusses sowie Installation eines Glasfaser-Hausnetzes (FTTH)


    Mindestvertragslaufzeit: 15 Jahre Das ist doch nicht normal, oder??


    Anzahl Wohneinheiten: 1
    Wir sind für Sie da:
    Bei Unstimmigkeiten oder weiteren Fragen und Anliegen melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice
    über die E-Mail-Adresse kontakt@oxg.de oder über http://www.oxg.de/kontakt

    Grüsse

  • Mindestvertragslaufzeit: 15 Jahre Das ist doch nicht normal, oder??

    Wenn es um den Internet-Zugangsvertrag geht, ist das weder normal noch zulässig. Maximal 24 Monate. Wenn du aber solch ein Schreiben meinst, dann ist das unglücklich formuliert aber meint den Betrieb der Infrastruktur, der für 15 Jahre gewährleistet wird. Ist für dich nicht kostenpflichtig.

  • 15 Jahre als Laufzeit habe ich bei unserer vermieteten Eigentumswohnung nur für die durch den Netzanbieter durchgeführte Inhausverkabelung.

    Normal ist es ja so, dass die Verkabelung nicht dir gehört, wenn du dies durch den Netzanbieter durchführen lässt. Die alten Kupferleitungen im Mehrfamilienhaus bis zur TAE-Dose sowie die TV-Kabelinstallation gehören ja auch der Telekom bzw. Vodafone. In dem Zusammenhang wurde bei uns auch seitens Westconnect / E.ON eine entsprechende Laufzeit kommuniziert.

    Jetzt im Haus gehört denen nur die Leitung bis zum HÜP, der HÜP an sich und das ONT.

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
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  • Sicher, dass die der Telekom gehören? Da diese untrennbar mit der Immobilie verbunden sind, ist die CuDA mittlerweile im Eigentum des Immobilienbesitzers. Allerdings besitzt die Telekom das Nutzungsrecht daran. Deshalb ist der passive Netzanschluss in diesem Fall die TAE-Dose und alles davor liegt in der Hoheit der Telekom.

  • Die alten Kupferleitungen im Mehrfamilienhaus bis zur TAE-Dose sowie die TV-Kabelinstallation gehören ja auch der Telekom bzw. Vodafone.

    Das stimmt so nicht. Wie schon geschrieben wurde gibt es da in der Regel nur ein Nutzungsrecht. Vodafone hat z.b. nie selber Koax Inhouse Verkabelungen gebaut. Wieso sollte ihnen also das Kabel gehören?

  • Okay, in dem Punkt wem die verlegten Kabel gehören, korrigiere ich mich. Ich hatte diesen Stand, da mir das vor Jahren mal ein, aus meiner damaligen Sicht, erfahrener TK-Elektriker so gesagt hatte. Da hatte ich einen falschen Stand und hab nun wieder etwas dazu gelernt.

    Bzgl. Vodafone war das hauptsächlich auf die Kabelanlage bezogen, die sich meist direkt hinter dem HÜP befindet. Selbst wenn diese noch von den vorherigen Unternehmen Unitymedia und ISH installiert wurde, sind diese beim Kauf des Netzes auf den jeweiligen Käufer mit übertragen worden. Selbst die ganz alten HÜPs von den Anschlüssen, die in den 80er Jahren mal eingebaut, aber dann nie genutzt wurden, gehören Vodafone.

    Um aber noch einmal auf die 15 Jahre zurück zu kommen: Die werden vom Netzbetreiber, sofern man den Innenausbau über diesen, meist in einer kostenlosen Aktion, hat verlegen lassen, genutzt um damit anderen Anbietern die Nutzung der Installation für eben mindestens diesen Zeitraum zu untersagen. Klopft plötzlich die Telekom an und legt dir einen weiteren Glasfaseranschluss neben dem bereits bestehenden, dann darf die Telekom die bereits installierte Inhausverkabelung des anderen Netzbetreibers nicht mitverwenden, es müssen in dem Fall erneut neue Leitungen gelegt werden. Dafür sind in der Regel die 15 Jahre Mindestvertragslaufzeit.

    Schöne Grüße
    Thomas

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