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Warum wird die Telekom immer ausgezeichnet

  • Luft1997
  • 8. April 2026 um 21:55
  • Schnurz
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    • 24. Juni 2026 um 19:11
    • #141
    Zitat von BlackMage2

    Die Grundversorgung ist sowieso viel zu niedrig angesetzt. Warum? Weil Gesetzesgeber ungerne für zu langsame Anschlüsse haftet, die er selber zu verantworten hat.

    Da muss ich Dir ausnahmsweise mal Recht geben. Die Werte der TKMV sind ein Witz. Die sollten Minimum die Aufgreifschwelle der weißen Flecken sein. Und das seit Anfang an. Damit hat sich der Gesetzgeber wirklich voll blamiert.

  • xrandr
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    • 24. Juni 2026 um 19:25
    • #142
    Zitat von NCC

    Nach deiner Logik müsstest Du ein uraltes Auto fahren.

    ... und dafür noch, sagen wir, 350,- € Leasingrate monatlich bezahlen. Der Leasinganbieter lacht sich kaputt, denn für 20 % mehr gibt es einen Neuwagen mit vergleichbarer Geschwindigkeit.
    Ok, die Analogie ist überzogen aber da noch genug Leute die vergleichsweise horrenden (ja, auch bei Bitstreamzugang) Kosten für abgeschriebene Hardware zahlen, braucht der auch keine Preissenkungen bei Glasfaser zu unternehmen um die Kunden dorthin zu migrieren. (Abgesehen davon dass die Hardwareversorgung zu neige geht ...).

    Ich hab mal geguckt, auf 24 Monate htp 300/150 sind rechnerisch 33,95 €. Lassen die mit sich reden, das bei Kündigung dann fortzuführen? Wenn ich das richtig lese hast du ja auch zwei FTTH-Anschlüsse und kannst springen ...?

  • mbo77
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    • 24. Juni 2026 um 19:33
    • #143
    Zitat von Edding

    Der Deutsche hat irgendwie eine Art Stockholm-Syndrom wenn es darum geht die ISPs ihr Monopolgehabe zu verteidigen.

    Beispiel?

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 19:37
    • #144
    Zitat von BlackMage2

    häh und was ist mit 250MBits für 34,99€? ist das teuer?

    Es ging mir um absolute Preise und nicht Preis/Bps, aber ja auch 30 Euro fuer 250Mbps mit 24 Monate MVLZ ist im europaeischen Rahmen. Aber war nicht Deine Hypothese Internet in Deutschland waere teuer und rueckstaendig?

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 19:41
    • #145
    Zitat von BlackMage2

    Die Grundversorgung ist sowieso viel zu niedrig angesetzt. Warum? Weil Gesetzesgeber ungerne für zu langsame Anschlüsse haftet, die er selber zu verantworten hat. ^^

    Unklar, die Grundversorgung ist so geregelt, dass die Mindestkapazitaet die Nutzung einer enumerierten Anzahl an Anwendungsfaellen gewaehrleisten kann. Wenn Du zeigen kannst, dass diese Anwendungsfaelle mehr Kapazitaet benoetigen wird die BNetzA das bei der naechsten Ueberpruefung mit beruecksichtigen muessen. Die Kosten einer angeordneten Grundversorgung, ueber nimmt uebrigens nicht der Steuerzahler, die werden auf alle anderen ISPs mit umgelegt und damit von den Internetnutzern gezahlt.

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 19:43
    • #146
    Zitat von Schnurz

    Die sollten Minimum die Aufgreifschwelle der weißen Flecken sein. Und das seit Anfang an. Damit hat sich der Gesetzgeber wirklich voll blamiert.

    Sehe ich anders, die Mindestversorgung ist kein Instrument zur Steuerung des Massenausbaus, sondern eines um relativ schnell Abhilfe zu schaffen wenn der Massenausbau noch in weiter Ferne liegt und trotzdem Teilnahme an einer zunehmend digitalen Gesellschaft ermoeglicht werden soll.

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  • xrandr
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    • 24. Juni 2026 um 19:52
    • #147
    Zitat von pufferueberlauf

    Sehe ich anders, die Mindestversorgung ist kein Instrument zur Steuerung des Massenausbaus, sondern eines um relativ schnell Abhilfe zu schaffen wenn der Massenausbau noch in weiter Ferne liegt und trotzdem Teilnahme an einer zunehmend digitalen Gesellschaft ermoeglicht werden soll.

    Und das geben, wenn man es so betrachtet, 15/5 Mbps durchaus her. Ist sogar 4K-Streaming möglich. Surfen, Messaging, Videotelefonie, Online-Banking usw. sowieso.

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 20:04
    • #148
    Zitat von xrandr

    Und das geben, wenn man es so betrachtet, 15/5 Mbps durchaus her. Ist sogar 4K-Streaming möglich. Surfen, Messaging, Videotelefonie, Online-Banking usw. sowieso.

    Der Grund dafuer ist recht nachvollziehbar:

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz (TKG)
    § 157 Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste

    (1) Die Bundesnetzagentur überwacht in regelmäßigen Abständen die Verfügbarkeit eines Mindestangebots gemäß Absatz 2. Sie berücksichtigt hierbei die Ergebnisse der Erhebungen der zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß den §§ 80, 81 und 84. Die Bundesnetzagentur berichtet in dem Jahresbericht nach § 196 über die Ergebnisse der Überwachung nach Satz 1.

    (2) Mindestens verfügbar sein müssen Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Sinne des Absatzes 3, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort.

    (3) In einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages bedarf, wird mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt, welche Anforderungen ein Internetzugangsdienst sowie ein Sprachkommunikationsdienst nach Absatz 2 erfüllen müssen. Bei der Festlegung der Anforderungen an den Internetzugangsdienst nach Satz 1 werden insbesondere die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz sowie weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Breitbandausbau und zu Breitbandfördermaßnahmen, berücksichtigt. Der Internetzugangsdienst muss stets mindestens die in Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972 in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Dienste, Teleheimarbeit einschließlich Verschlüsselungsverfahren im üblichen Umfang und eine für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten ermöglichen. Die nach Satz 1 festzulegende Uploadrate und Latenz können niedriger, als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die in Satz 3 genannten Dienste auch bei geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren. In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 können kürzere als die in § 160 und § 161 genannten Fristen festgelegt werden, wenn durch eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe eine Beschleunigung erreicht werden konnte.

    (4) Die Rechtsverordnung nach Absatz 3 ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Regelung zu erlassen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die festgelegten Anforderungen jährlich zu überprüfen. Über das Ergebnis unterrichtet es den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages.

    Zitat

    Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972:
    ANHANG V

    MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS

    (1) E-Mail

    (2) Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen

    (3) grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung

    (4) Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten

    (5) Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen

    (6) Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche

    (7) berufliche Vernetzung

    (8) Online-Banking

    (9) Nutzung elektronischer Behördendienste

    (10) soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung

    (11) Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)

    Alles anzeigen

    Man muss kein Fan der Mindestversorgung sein, aber die Liste an Nutzungen ist, meine ich, ganz passabel gewaehlt und repraesentativ fuer weite Teile der "normalen" Internetnutzung. Auch ist es hilfreich, dass die Werte jaehrlich ueberprueft und im Zweifel angepasst werden.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (25. Juni 2026 um 08:31)

  • Schnurz
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    • 24. Juni 2026 um 20:23
    • #149

    Lass in einem Haushalt mit 2 Erwachenen und 2 Kinder, wie in Corona Zeiten, alle zu Hause sitzen und HO sowie Schuluntericht über Teams machen. Dann kommt so Anschluß der Mindestversorgung ganz schnell an seine Grenzen.

    Über die gestzliche Ausprägung kann man geteilter Meinung sein. Ich hätte diese Regelungen auch zu Anlaß genommen, Druck auf die Netzeigentümer aufzubauen. Gerade weil auch der Verpflichtungsgedanke enthalten ist.

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 20:45
    • #150

    Na ja, die mittlere Haushaltsgroesse in Deutschland lag laut Statistischem Bundesamtes 2025 bei 2,01 und es gab nur 4.828+3.857+1.557 = 10.242 Millionen Haushalte mit 3 oder mehr Personen... und nur 3.857+1.557 = 5.414 mit 4 oder mehr. Aber ja, de Mindestversorgung war und ist nicht fuer Massen-Quarantäne ausgelegt... wibei ich befuerchte, dass es so schnell auch nicht mehr zu solch einer Quarantäne kommen wird, selbst dann wenn es epidemiologisch ratsam waere, aber das ist ein anderes Thema ;)

    Zitat von Schnurz

    Über die gestzliche Ausprägung kann man geteilter Meinung sein. Ich hätte diese Regelungen auch zu Anlaß genommen, Druck auf die Netzeigentümer aufzubauen. Gerade weil auch der Verpflichtungsgedanke enthalten ist.

    Waere dann ein ganz anderes Gesetz... nicht unmoeglich aber auch nicht der Weg den wir beschritten haben.

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    BlackMage2
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    • 24. Juni 2026 um 21:08
    • #151

    ach die BNetzA will doch nur die ISPs nicht verärgern. Eigentlich sollte die BNetzA ja die Netzeigentümer und ISPs regulieren, aber die Strategie ist eher den Markt sich selbst regulieren zu lassen, außer in Extremfällen, deswegen wurden die Werte so niedrig angesetzt.

    "marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten" ist natürlich auch sehr schwammig formuliert

    Einmal editiert, zuletzt von BlackMage2 (24. Juni 2026 um 21:15)

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    • 24. Juni 2026 um 21:31
    • #152
    Zitat von BlackMage2

    ach die BNetzA will doch nur die ISPs nicht verärgern.

    Das duerfte nicht ganz falsch sein, wobei niucht klar ist warum die BNetzA ISPs vorsaetzlich veraegern sollte.

    Zitat von BlackMage2

    Eigentlich sollte die BNetzA ja die Netzeigentümer und ISPs regulieren, aber die Strategie ist eher den Markt sich selbst regulieren zu lassen, außer in Extremfällen

    Ist halt das offizielle Ziel hinter unserer TK-Privatisierung in so fern bindet das natuerlich auch die BNetzA, die hat allerdings nach mehr Rechten zur symmetrischen Regulierung gefragt...

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    BlackMage2
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    • 24. Juni 2026 um 21:49
    • #153
    Zitat von pufferueberlauf

    Das duerfte nicht ganz falsch sein, wobei niucht klar ist warum die BNetzA ISPs vorsaetzlich veraegern sollte.

    das muss sie aber tun, wenn das Netz zukunftsfähig ausgebaut werden soll. es geht hier doch immerhin um die bundesweite Netzinfrastruktur..


    Zitat von pufferueberlauf

    Ist halt das offizielle Ziel hinter unserer TK-Privatisierung in so fern bindet das natuerlich auch die BNetzA, die hat allerdings nach mehr Rechten zur symmetrischen Regulierung gefragt...

    was heißt Rechte zur symmetrischen Regulierung?

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    pufferueberlauf
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    • 24. Juni 2026 um 21:57
    • #154

    Das heisst, dass die BNetzA ISPs auch dann verpflichtende Vorgaben machen darf wenn die nicht als marktmaechtig eingestuft werden, z.B. die Regulierung von Vorleistungspreisen von lokalen Monopol.FTTH Anbietern.

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    • 24. Juni 2026 um 22:05
    • #155

    das ist doch schonmal ein guter Ansatz..

    ich hoffe mal der erste Entwurf liegt in weniger als 30 Jahren vor ^^

    ach tut mir leid, ich weiß ich bin schrecklich; aber bei der BNetzA kann ich einfach nicht anders

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    • 24. Juni 2026 um 22:22
    • #156
    Zitat von BlackMage2

    das ist doch schonmal ein guter Ansatz..

    ich hoffe mal der erste Entwurf liegt in weniger als 30 Jahren vor ^^

    Guck mal hier: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS…arrierefrei.pdf fange bei den Aenderungen zu PAragraph 22 an...

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (25. Juni 2026 um 08:31)

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    • 24. Juni 2026 um 22:55
    • #157

    muss dann eigl. aktiv was an der Netz-HW gemacht werden, wenn die von Glasfaser-NW betrieben wird, zur Unterstützung aller möglichen Internetanbieter? oder geht es da nur um die Tarife die die ISPs anbieten?

  • Schnurz
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    • 25. Juni 2026 um 05:55
    • #158
    Zitat von BlackMage2

    muss dann eigl. aktiv was an der Netz-HW gemacht werden, wenn die von Glasfaser-NW betrieben wird, zur Unterstützung aller möglichen Internetanbieter? oder geht es da nur um die Tarife die die ISPs anbieten?

    Die Signale der anderen Provider müssen natürlich erst einmal das/die Rechenzentren der GFNW erreichen um von dort dann weiter verteilt werden zu können. Am sinnvollsten wäre das immer mit einer direkten Verbindung. Die muss aber dann physikalisch auch existieren. Ist das nicht möglich, muss der Traffic über andere Routen und Provider in das Netz der GFNW transportiert werden.

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    BlackMage2
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    • 25. Juni 2026 um 09:01
    • #159
    Zitat von Schnurz

    Die Signale der anderen Provider müssen natürlich erst einmal das/die Rechenzentren der GFNW erreichen um von dort dann weiter verteilt werden zu können. Am sinnvollsten wäre das immer mit einer direkten Verbindung. Die muss aber dann physikalisch auch existieren. Ist das nicht möglich, muss der Traffic über andere Routen und Provider in das Netz der GFNW transportiert werden.

    mir ist klar wie das funktioniert. Technisch ist es ja auch kein Problem, lediglich der Wille von GFNW ist das Problem

  • Schnurz
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    • 25. Juni 2026 um 09:34
    • #160
    Zitat von BlackMage2

    lediglich der Wille von GFNW ist das Problem

    Das hat mit beiderseitigem Willen zu tun. So sind nämlich Verträge aufgebaut. "Beiderseitig gleichlautende Willenserklärung".

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