Netcom BW - Glasfaserrouter

  • Hallo,

    bin neu hier und hab bzgl. Glasfaser nur Grundwissen. Ich habe mich entschieden, einen Glasfaserrouter zu verwenden. Aktuell ist der HÜP gesetzt. Ich habe selbst ein Glasfaserkabel aus der Garage mit dem HÜP in den Raum mit dem Glasfaserrouter. Die Fa., die den HÜP gesetzt hat, meinte, ich können alles selbst einstecken und die Routerdaten dann NetCom mitteilen - alles nachdem sie den Abschluß ihrer Arbeiten gemeldet haben. Nun habe ich von einer anderen Firma wieder einen Termin bekommen, wo mir der Mitarbeiter nicht wirklich erklären konnte, was da gemacht werden soll. Meinem Nachbarn, der ebenfalls nur rein Glasfaser will, haben die gesagt, man werde einen Konverter setzen, mit CAT Kabel und DSL Modem prüfen, ob alles i.O. ist. Dann könne man die Freischaltung auf rein Glasfaser beantragen und das Glasfaserkabel dann in den eigentlichen Glasfaserrouter stecken. Da ich den HÜP in der Garage habe, wo keine Steckdose in der Nähe für den - eigentlich nicht benötigten - Konverter ist und zudem auch kein CAT in den anderen Raum führt, weil ebenso unnötig, bin ich überrascht - von Netcom wird man nicht informiert.
    Wie man sieht, bekommt man bei den Anrufen von den Firmen unvollständige oder widersprüchliche Informationen.
    Daher meine Frage, ob das beschriebene Vorgehen, doch Konverter zu setzen, tatsächlich stimmt und hingenommen werden muss? Ich müßte per Stromkabel zum Konverter und per CAT Kable aus der Garage raus ins Haus ein Provisorium basteln, das nur wenige Tage notwendig wäre - wozu ich wenig Motivation habe.

    Stimmt das uberhaupt, wer hat da schon Erfahrung?


    Grüße

    DusSL

    P.S. Außerdem benötigt man einen XGS-Pon fähigen Router. Wir hatten mit A-Pon gerechnet, wobei ich noch keinen gekauft habe.

  • Willkommen im Forum!

    Was ist A-Pon?

    Das bundesdeutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) ist da eindeutig:

    Zitat

    § 73 - Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    Absatz 3

    Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern...

    Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.

    Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    Der passive Netzabschluss (benötigt keinen Strom) Punkt ist der HÜP bzw. Gf-TA/Glasfaser-Dose. Also die technische Einrichtung, in die Du dein Glasfaserkabel einsteckst. Der ONT benötigt Strom, ist daher kein Netzabschluss im Sinne des TKG sondern bereits eine Telekommunikationsendeinrichtungen zu deren Nutzung dich der Anbieter nicht zwingen darf!

    Falls man dich mit dem Begriff Routerfreih* verwirren will: diese Begrifflichkeit gibt es im TKG nicht. Dort wird stets von Endgeräten oder Endgerätewahlfreiheit gesprochen. Das Endgerät ist das erste stromverbrauchende Device nach dem passiven (=stromlosen) Netzabschlusspunkt.

    Und nun mal Klartext, ich bin kein Netcom BW Kunde. Evtl. ist dein Vorhaben ja ganz einfach, ohne die Gesetzeskeule zu schwingen, durchführbar. Evtl. kannst Du ja ein Verlängerungskabel zum HÜP für den Test durch die Installationstechniker legen.

    Dein eigenen Glasfaser-Router oder auch kundeneigenen ONT muss Netcom BW provisionieren.

  • Ich habe gestern recherchiert und die Sache sieht für mich so aus.

    Auch in unserem Fall ist zur Abnahme ein ONT erforderlich, da dann wohl mit m)einem DSL Modem nochmals irgendwas geprüft wird.

    Der ONT muss nicht in der Nähe des HÜP sein. Somit kann der ONT auch am neuen Platz des GF Routers angebracht werden. Ob fest installiert oder nur hingelegt zum Test in unserem Fall kann ich nicht sagen.

    Netcom hat eine 5 seitige Schnittstellenbeschreibung in der XGS-PON steht (die Norm dazu lautet: ITU-T G.98071).

    Der ONT hat eine SC/APC Buchse - hab ich bei einrm Nachbar gecheckt. Daher brauchen ich für die Abnahme inkl. ONT eine LC/APC - SC/APC Kupplung, damit ich mein LC/APC - LC/APC GFKabel da anschließen können.

    Mal schauen, ob das paßt. Davon abhängig würde ich die Fritzbox 5690 XGS (nur XGS-PON) kaufen, oder die 5590.

    P.S. das A-PON war ein gedanklicher Fehler. Hätte AON heißen sollen.

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  • Für die 5590 benötigst Du noch das XGS-PON SFP+ (mit Plus) Modul von AVM. Das kostet direkt bei AVM/FRITZ! bestellt knapp 75€. Mir ist nicht bekannt, dass in D eine 5590 mit XGS-PON Modul direkt erhältlich ist. In der Schweiz jedoch, falls Du dorthin Beziehungen hast, könnte dies ggf. eine kostengünstigere Möglichkeit sein.

  • Ja, hatte beim 5590 vergessen, das zusätzlich benötigte XGS-PON Modul zu erwähnen.

    Ich würde eher die 5690 XGS kaufen. Irgendwer hat im Computer Base Forum mal einen Performancevergleich zur 5590 Fiber gemacht, der doch relativ deutlich zu Ungunsten der 5590 Fiber ausgefallen ist.

    Fritzbox 5690 Pro / Glasfaser 1000 Telekom

    1000/500 MBit/s

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  • Hallo zusammen,

    mich würde interessieren ob schon jemand die FritzBox 5690 XGS mit NetCom BW im Einsatz hat ? Ich bin gerade auch am überlegen auf diesen Router umzustellen ohne den ONT.