Gutschrift nach TKG §58 erfolgte jetzt auch per Telefon und wurde direkt noch im telefonat per Mail bestätigt.
Wird auf der nächsten Rechnung aufgeführt, heißt wird wahrschein Monatlich von der Grundgebühr abgezogen?
Gutschrift nach TKG §58 erfolgte jetzt auch per Telefon und wurde direkt noch im telefonat per Mail bestätigt.
Wird auf der nächsten Rechnung aufgeführt, heißt wird wahrschein Monatlich von der Grundgebühr abgezogen?
Bei mir wurde ein Monatsbeitrag verrechnet und danach der Restbetrag (mehrere Monatsbeiträge) auf die bekannte Bankverbindung überwiesen.
Und alles im folge Monat mit der folge Rechnung wahrscheinlich?
Ja. Rückwirkend geschieht da nichts.
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