Hallo und guten Morgen,
Ich habe vor zwei Wochen nach fast 8 Jahren meinen Glasfaservertrag von EON Highspeed gekündigt, weil ich bei 1und1 Preistechnisch besser wegkomme und der Kundenservice bei EON sehr, sehr schwierig war. Leistung war immer super, ist aber ein anderes Thema. EON Westconnect hat damals auch bei uns ausgebaut.
So, Schaltungstermin von 1und1 habe ich auch, alles top, der 16.04.2025.
Im Kündigungsschreiben von EON vor ein paar Tagen , wurde ich dazu aufgefordert die geliehene Hardware binnen von 14 Tagen zurück zu schicken. Was zählt nun zu geliehener Hardware? Fritzbox ist klar, die hatte ich damals gemietet. Ist ja auch kein Problem.
Jetzt aber meine Frage: Das ONT (Modem) unten im Keller behalte ich doch, korrekt? Ich möchte in Zukunft wieder eine 7490 benutzen, die ich bereits neu und originalverpackt zuhause stehen habe. In anderen Beiträgen wurde gesagt, man behält das ONT von Eon/Westconnect weiter. Dann aber las man manchmal, dass das ONT auch zurückgeschickt werden muss? Von EON habe ich leider wie so oft keinerlei weiterhelfende Info erhalten ...
Ab wann zählen die 14 Tage Rückgabefrist? Ab dem letzten Tag bei EON (16.04.2025), oder schon ab Erhalt der E-Mail mit der Aufforderung die Hardware binnen 14 Tage zurückzusenden?
Ich freue mich über Antworten und wünsche einen schönen Tag.
Viele liebe Grüße!
Luc