UGG will inhouse verkabeln, sonst kein Anschluss - Was tun im 4-Parteien-Haus?

  • Kein Glück. 25 Jahre her und beim Renovieren selber gemacht. Einfach vorher Gedanken über die Situation gemacht.

    Ich kenne unheimlich viele Leute, die nach 1999 neu gebaut oder von Grund auf renoviert haben und, obwohl sie darauf hingewiesen wurden, keine Leerrohre verwendet haben.
    Was glaubst Du, wie die sich heute darüber ärgern, es nicht mit Leerrohren gebaut zu haben ...

    Du sagst es aber: renovieren war zuerst wohl dein Hauptaugenmerk.

    Niemand, der nicht auf lange Sicht tiefgreifender renovieren möchte, krempelt seine eigenen vier Wände um, nur weil plötzlich GF in die Wohnung vom Keller im MFH soll. ;)

    Wenn es nun einmal keine Leerrohre gibt, schaffe ich doch keine oder "extrem hübsch anzusehende (und teure) Brandschutzkabelkanäle im Treppenhaus für eine Aufputz-Verlegung - am besten noch auf eigene Kosten, nur weil ich einen GF-Breitbandanschluss möchte, z.B. bei einer vorhandenen (Cat7) Verkabelung im Haus.

  • Wenn es nun einmal keine Leerrohre gibt, schaffe ich doch keine oder "extrem hübsch anzusehende (und teure) Brandschutzkabelkanäle im Treppenhaus für eine Aufputz-Verlegung - am besten noch auf eigene Kosten, nur weil ich einen GF-Breitbandanschluss möchte, z.B. bei einer vorhandenen (Cat7) Verkabelung im Haus.

    Wir wissen nicht, wann diese Umwidmung von einem Bauernhaus in ein MFH stattfand, aber wenn man bei der Renovierung (Umbau Bauernhaus) früh genug darüber nachgedacht hätte und für ITK, so wie es DIN 18015 vorsieht, Leerrohre in der Sternstruktur nach DIN 50173 gezogen hätte, die man mindestens in der Grundform strukturell seit 25 Jahren kennt, bräuchte man heute nicht darüber diskutieren.

    Seit über 25 Jahren kennt man diese Art der ITK-Verkabelung ( Telefon, Koaxkabel, Netzwerk).

    Und wenn man es dann heute nicht machen will, hat man für die nächste Entwicklungsstufe auch wieder keine Lösung ...

  • Wir wissen nicht, wann diese Umwidmung von einem Bauernhaus in ein MFH stattfand, aber wenn man bei der Renovierung (Umbau Bauernhaus) früh genug darüber nachgedacht hätte und für ITK, so wie es DIN 18015 vorsieht, Leerrohre in der Sternstruktur nach DIN 50173 gezogen hätte, die man mindestens in der Grundform strukturell seit 25 Jahren kennt, bräuchte man heute nicht darüber diskutieren.

    Seit über 25 Jahren kennt man diese Art der ITK-Verkabelung ( Telefon, Koaxkabel, Netzwerk).

    Wenn es denkmalgeschützt ist, dann liegen da ganz andere Maßstäbe an!

    Ich erinnere mich, dass meine Großtante vor ca 25 Jahren im ältesten Haus des Ortes (natürlich Denkmalschutz) nicht einmal Heizungsrohre (Aufputz!) für eine Zentralheizung nachträglich einbauen durfte.

    Ihr Heizungssystem besteht seitdem ausschließlich aus (der einzig genehmigten Variante!) - den allseits "beliebten" und natürlich "hochmodernen" Nachtspeicheröfen. :D

    Die inzwischen hochbetagte Dame hat übrigens recht gutes, gigabitfähiges Docsis-Internet (Schenkelklopfer!) da sie damals auch zwingend nur den Kabelanschluss installieren lassen durfte. Das zuständige Amt verwehrte ihr nämlich ausdrücklich die Installation einer Satellitenschüssel, selbst auf der nicht einsehbaren Seite des Gebäudes.

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  • In Abhängigkeit vom Anschluss an das Niederspannungsnetz z.B. Potentialausgleichsströme auf der Schirmung des Cat 7-Kabels.

    Das wurde doch aber genau so seit Jahren für die Inhouse Verkabelung bei GF so umgesetzt bei sehr vielen Kunden: ONT/Medienkonverter -> Cat7 (oder anderweitig G.fast; Giga Copper, etc.) -> Wohnungsrouter

    Das wurde doch bei keinem beanstandet. ;)

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  • Ich frage jetzt noch ein letztes Mal. Woraus leitest du ab, dass der ISP nicht praxisorientiert handeln darf?

    Glasfaser bei vorhandenem CAT7 im Mehrfamilienhaus
    Hallo Techniker, ich interessiere mich für Glasfaser-Technik, und hätte ein paar allgemeine, technische  Fragen.   Hintergrund ist: 2019 wurde ein Haus mit DSL…
    telekomhilft.telekom.de

    Das ist nur ein Beispiel aus einem Nachbarforum. ;)

  • Das sind die eigenen Vorgaben des Providers. Ich sehe jetzt nicht, dass sich das aus einem Gesetz ableitet.

    Mir fällt eben auf, dass nahezu jeder Provider neuerdings seine Leistungsbeschreibungen für den Anschluss überarbeitet. Es hat wohl eben mit der Umsetzung der Netzebene 4/5 zu tun.

    Wo vorher von individuellen Lösung für die Inhausverkabelung (bei MFH) die Rede war, wird mittlerweile tatsächlich nur noch von der Notwendigkeit einer Glasfaserverkabelung geschrieben.

    Das betrifft tatsächlich nicht alleine die Telekom, auch wenn es noch mehrere solcher Problemdarstellungen für MFH im rosa Forum gibt, die oben verlinkte Diskussion ist ja nur beispielhaft.

    Wie bereits erwähnt, man kann die aktuellen Leistungsbeschreibung verschiedener Anbieter durchschauen. Die Mühe habe ich mir tatsächlich gemacht, bevor auch unsere dritte Wohnung ebenfalls "nur noch" über Cat 7 angeschlossen wurde.

    Glücklicherweise hat unser ISP uns noch als Bestandsimmobilie angesehen, bzw. nichts beanstandet. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von sentry0815 (20. Mai 2024 um 10:04)

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  • Das sind sicherlich operative Erkenntnisse, welche bei den Providern zur Lernkurve gehören.

    Es ist kein Zufall, dass die Telekom die Forderung nach aktiven Netzabschlüssen sogar aktiv ablehnt. Sie haben jahrzehntelange Erfahrung mit den passiven Telefondosen in den Wohnungen des Kunden.

    Aus meiner Sicht spräche dem Gesetzestext nach nichts gegen einen Netzabschluss im abschließbaren Keller des Kunden. Aber es ist keine gesetzliche Vorschrift, dass der Kunde das so einfordern kann. Wenn der Provider für sich Gründe hat, dass er das nicht möchte, sehe ich keine Handhabe für den Kunden.

  • Das sind sicherlich operative Erkenntnisse, welche bei den Providern zur Lernkurve gehören.

    Es ist kein Zufall, dass die Telekom die Forderung nach aktiven Netzabschlüssen sogar aktiv ablehnt. Sie haben jahrzehntelange Erfahrung mit den passiven Telefondosen in den Wohnungen des Kunden.

    Aus meiner Sicht spräche dem Gesetzestext nach nichts gegen einen Netzabschluss im abschließbaren Keller des Kunden. Aber es ist keine gesetzliche Vorschrift, dass der Kunde das so einfordern kann. Wenn der Provider für sich Gründe hat, dass er das nicht möchte, sehe ich keine Handhabe für den Kunden.

    Dass der Kunde dies aber nicht einfordern kann (z.B. bei einer vorhandenen "gleichwertigen oder noch zukunftssicheren Verkabelung" im Haus), sorgt nicht unbedingt für Aktepzanz.

    Dies ist was ich meinte, als ich schrieb, dass der Breitbandausbau bei einer solchen Umsetzung des TKG u.U. behindern und nicht nur förderlich sein kann.;)

  • Hier ein Beispiel wie so etwas umgesetzt wird. Metall, 20x30mm.

    Das sieht super aus, vor allem an den Fußleisten, vielen Dank für das Bild! Wenn das bei uns mit UGG auch so wird, habe ich keine Bedenken, aber...

    So ein Bauernhaus ist schon eine besondere Herausforderung, bestimmt nicht voll unterkellert und kein gemeinsames Treppenhaus, möglicherweise kein Keller unter den Aufgängen. Deshalb wohl auch nur das verlegen durch Wohnungen.

    ... das trifft den Nagel ziemlich genau auf den Kopf. Unterkellert schon, aber eben kein gemeinsames Treppenhaus, d.h. über dem unteren Teil des Treppenhauses ist schon das Bad einer oberen Wohnung (dann hat man GF in der Badewanne :)) und der obere Teil der Treppe endet über einer Wohnung; die zweite obere Wohnung liegt komplett inkl. Aufgang über meiner Wohnung - schwer zu beschreiben, aber jedenfalls: Es ist nicht so wie in einem typischen städtischen 6er-Block, dass je 3 Wohnungen gestapelt sind und links und rechts von einem Treppenhaus liegen, durch das man nur 1x senkrecht hoch den Kanal legen kann.

    25 Jahre her und beim Renovieren selber gemacht. Einfach vorher Gedanken über die Situation gemacht. [...]
    Was glaubst Du, wie die sich heute darüber ärgern, es nicht mit Leerrohren gebaut zu haben

    Das glaub ich 100%, und als ich meine Whg. renoviert habe, habe ich mir auch Gedanken gemacht (und Cat.7 verlegt; wo es ging und ich Bedarf sah auch Rohr), aber du siehst ja: Selbst nach Inkrafttreten deiner zitierten Normen machen es Leute anders, selbst wenn sie sich hinterher ärgern. Und so war es wohl auch hier (der Umbau muss ca. 1999 gewesen sein).

    Ob jetzt Cat.7 oder GF leichter in die Wohnung zu legen ist, darüber scheiden sich die Geister hier im Forum bzw. die einen meinen nur die Faser, die anderen auch den Stecker; ist aber auch egal: Für mich ist eher der Aspekt wichtig, ob diese Leitung und deren Ausgestaltung ("Rohr auf Wand im Wohnzimmer") in der Hand des Netzbetreibers liegt, der den Ausbau bei fehlenden Voraussetzungen ablehnt, oder man das nach Bedarf selber macht (mit allen Konsequenzen, was z.B. den Hickhack im Störungsfall angeht).

    Aber wie schon gesagt, mir ist jetzt klar, dass ich das alles (erst) bei der Hausbegehung erfahren werde. Falls also bei der Begehung rauskommt, dass UGG es aus baulichen Gründen gar nicht machen will oder nur gegen hohen Mehrpreis, kann ich ja immer noch vorschlagen (gegenüber UGG und der WEG), dass wir Leerrohre/Kanäle vorbereiten müssen und sie es dann nur durchschieben. Wäre halt ärgerlicher Aufwand für die Anschlüsse, die vielleicht nie genutzt werden.

    Danke auch für den Hinweis, dass ggf. eh eine zweite Hausbegehung stattfindet (hatte mir glaub ich auch die Hotline gesagt, hatte ich aber vergessen).

    Einmal editiert, zuletzt von TranDo (20. Mai 2024 um 11:24)

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  • Aus meiner Sicht spräche dem Gesetzestext nach nichts gegen einen Netzabschluss im abschließbaren Keller des Kunden. Aber es ist keine gesetzliche Vorschrift, dass der Kunde das so einfordern kann. Wenn der Provider für sich Gründe hat, dass er das nicht möchte, sehe ich keine Handhabe für den Kunden.

    Da bin ich gespannt, wie UGG das sieht. Werde ich vorab auch nochmal anfragen.

  • Was für Blüten die "nun strikte" Umsetzung des TKG bei der Telekom seit einiger Zeit treibt, findet man hier als Ergänzung. Einfach zum Schmunzeln.... ;)

    Sonderbauweise FTTH
    Die Sonderbauweise bei FTTH beschreibt die alte Bauweise welche ausnahmsweise zugelassen wurde um schnellstmöglich und unkompliziert Glasfaseranschlüsse zu…
    telekomhilft.telekom.de
  • Dies ist was ich meinte, als ich schrieb, dass der Breitbandausbau bei einer solchen Umsetzung des TKG u.U. behindern und nicht nur förderlich sein kann.

    Ich sehe wirklich nicht den zwingenden Zusammenhang zum TKG. Wie kommst du denn darauf?

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  • sorgt nicht unbedingt für Aktepzanz

    Spätestens dann, wenn das Kupfernetz der Provider vor Ort abgeschaltet werden soll. Was definitiv passieren wird. Das ist nur eine Frage der Zeit. Nicht heute und nicht morgen aber mittel- bis langfristig (8 - 10 Jahre geschätzt)
    Dann steht der Kunde da, hat keinen DSL mehr zur Verfügung und kann GF nicht bekommen, weil der Provider diese Art von Ausbau nicht betreiben will. Und dann, lieber potentieller GF-Kunde?
    Also dann evtl. doch in den sauren Apfel beißen und eine Providergerechte Ausbauvariante angehen bevor es zu spät ist.

  • Spätestens dann, wenn das Kupfernetz der Provider vor Ort abgeschaltet werden soll. Was definitiv passieren wird. Das ist nur eine Frage der Zeit. Nicht heute und nicht morgen aber mittel- bis langfristig (8 - 10 Jahre geschätzt)
    Dann steht der Kunde da, hat keinen DSL mehr zur Verfügung und kann GF nicht bekommen, weil der Provider diese Art von Ausbau nicht betreiben will. Und dann, lieber potentieller GF-Kunde?
    Also dann evtl. doch in den sauren Apfel beißen und eine Providergerechte Ausbauvariante angehen bevor es zu spät ist.

    Die Provider sollten sich eher an den örtlichen Gegebenheiten im Haus orientieren, und keine Baustelle aufmachen, wo diese nicht wirklich notwendig ist, wenn Konsens über alternative Anschlussvarianten besteht.

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  • Lies doch bitte den eben von mir verlinkten Austausch im TK-Forum. Da wird es erklärt.

    Da wird vor allem erklärt, wie die Telekom ausbauen möchte. Die gezeigte Installation ist doch wohl nicht die, die du hier versuchst, zu verteidigen, oder?

  • Hier ein Beispiel wie so etwas umgesetzt wird.

    Da wurden dann aber keine konfektionierten Kabel verwendet, richtig? Denn...

    Der Durchmesser und der große Radius ist nur notwending wegen der Stecker am Ende des Kabels.

    ... das ist aus Sicht der Installateure/Netzbetreiber natürlich bequem und kostensparend, sie wälzen das Problem des 20mm-Rohrs aber halt auf jemand anderen ab.