Auch YPlay FTTH direkt an eine 5530/5590 betreibbar ohne ONT?

  • Hallo zusammen,


    gestern ist bei uns der GF Anschluss YPlay installiert worden, bzw. die Faser eingeblasen worden.

    Im Vorfeld hatte ich bei YPlay angefragt, ob es möglich ist ohne den beigestellten ONT Nokia G-010G-R, direkt eine Fritz 5530 an das Glasfaser anzuschließen.

    YPlay behauptet das funktioniert nicht. Man MÜSSE den ONT verwenden.


    Nun lese ich aber hier, dass es wohl doch bei vielen Anbietern möglich ist.

    Das ist meiner Meinung nach auch die viel sauberere Lösung.


    Bis jetzt ist wohl auch die GF noch nicht aktiv. Zugangsdaten habe ich auch noch keine bekommen.

    Hat das bei YPlay schon einmal jemand zum Laufen bekommen?


    Viele Grüße

  • hg6807 10. April 2024 um 15:33

    Hat den Titel des Themas von „Auch YPlay FTTH dirkt an eine 5530/5590 betreibbar ohne ONT?“ zu „Auch YPlay FTTH direkt an eine 5530/5590 betreibbar ohne ONT?“ geändert.
  • Nach geltendem Telekommunikationsgesetz (TKG) muss YPLAY den Betrieb einer 55x0 ermöglichen. Andere Aussagen des Anbieters sind Rechtsbruch!

    Allerdings will und/oder kann YPLAY nur den Zwangs-ONT provisionieren. Da musst Du dich tatsächlich an die BNetzA wenden. Das ist für dich kostenlos, kann jedoch mehrere Wochen dauern!

    Hier ist der Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Anf…efon/start.html Stichwort ist "Freie Routerwahl".

    Lass' dich nicht von den Providern an der Nase herumführen. In Deutschland gilt die Endgerätewahlfreiheit, das schließt nicht nur Router, sondern auch ONTs anderer Hersteller (im Kontext Glasfaser) ein. Die Provider verschweigen dies jedoch gerne und führen dicht mit der Aussage: "Sie können jeden Router hinter unserem ONT nutzen, also unterstützen wir die Routerfreiheit" aufs Glatteis.

  • Das ist für dich kostenlos, kann jedoch mehrere Wochen dauern!

    Die mehrfach hier im Forum geposteten Antworten von der BNetzA zeigen deutlich, dass momentan kein Interesse besteht, den Anbietern da zu sehr Druck zu machen. Anstatt von Wochen würde ich da eher von Monaten oder Jahren reden. Von daher lautet die Entscheidung eher: Willst du den Anschluss nutzen, oder nicht? Wenn du ihn nutzen willst, wirst du anfänglich mit dem ONT leben müssen, bis YPlaY einen Prozess hat, fremde ONTs zu provisionieren.

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  • Es ist nicht die Frage, wie lange es dauert, sondern vielmehr die, wann diese Sperrhaltungen Konsequenzen für die entsprechenden Unternehmen bedeutet.

    In der Stellungnahme der Telekom auf den Seiten der BNetzA, ist deren Aussage klar: die Unternehmen, die die seit 2016 geltende Endgerätewahlfreiheit nicht umsetzen, können für die DTAG keine Partner sein.

    Ich bin auch die Diskussion leid, wie lange es bei der BNetzA dauert. Wenn sich genügend Kunden bei der BNetzA melden, die eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Provider verlangen, dann müssen sich die Bonner bewegen. Ich sag es mal anders: Wer nicht das Maul aufmacht, der wird auch nicht gehört und dem wird auch langfristig nicht geholfen!

    Und da ich gerade heute dort vorbei gegangen bin: Die Verbraucherzentrale NRW ist auch in dieser Sache behilflich: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digital…anschluss-70212

  • Wenn man einen guten Draht zu einem Rechtsanwalt hat, dann kann diese Aussage von YPLAY sogar das ziehen von §69 TKG "Abwehr- und Schadensersatzansprüche" bedeuten. Das ist freilich schon starker Tobak und ohne Rechtsbeistand nicht zu empfehlen.

    Erst einmal die Streicheltruppe BNetzA einschalten und bei unverschuldeten Störungen/Totalausfällen den §58 "Entstörung" kennen. Wer die Entschädigung nicht aktiv vom Provider verlangt, der wird sie auch nicht erhalten!