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Oberstes Gericht: "Bis zu"-Angaben sind bei Bandbreite nicht rechtens

  • Crash Override
  • 26. Januar 2024 um 16:43
  • Crash Override
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    • 26. Januar 2024 um 16:43
    • #1
    Oberstes Gericht: "Bis zu"-Angaben sind bei Bandbreite nicht rechtens
    Es ist eine auch in Deutschland gängige Praxis unter Internetanbietern, in Werbung und anderen Produktinformationen bei der Geschwindigkeit "Bis zu"-Werte…
    winfuture.de

    Das wird ja auch mal zeit. Denn man kann bei denen Anschluss der nur grade mal 2 Mbit bekommt bis zu 250 dann auch sagen 8o.


    Bin gespannt ob es auch nach DE kommt

  • HubeBube
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    • 26. Januar 2024 um 16:54
    • #2

    Sicher wird das Gerichtsurteil in Deutschland keine Entsprechung finden, da die Provider gezwungen sind einen Min. - Max. Bereich anzugeben. Bei entsprechender Unterschreitung des Minimums, nachgewiesen durch die Messekampagne der BNetzA, kann der Kunde auf den Provider (oder BNetzA) zugehen.

  • arcade99
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    • 26. Januar 2024 um 17:02
    • #3

    Die Min-Angabe wird man ja vermutlich in der Regel noch einhalten. Aber in 90% der Fälle den Normalwert zu erreichen wird aus meiner Sicht erheblich häufiger nicht klappen.

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

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  • zoeck
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    • 26. Januar 2024 um 17:13
    • #4

    Schöner Clickbait Titel - du könntest ja wenigstens im Titel Österreich hinzufügen.

  • Crash Override
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    • 26. Januar 2024 um 17:15
    • #5

    Könnte, muss ich aber nicht.

  • HubeBube
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    • 26. Januar 2024 um 17:22
    • #6

    Aufschlussreicher ist der referenzierte Artikel des Heise-Verlages: https://www.heise.de/news/Bis-zu-Ba…ch-9609179.html

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  • Merlin_GF
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    • 26. Januar 2024 um 20:21
    • #7

    Ich denke nicht dass sowas in DE umgesetzt wird, macht auch keinen Sinn...

    Der Verweis auf eine Min und Max Bandbreite ist sinnvoll und auch vollkommen ausreichend,,, das Szenario

    Zitat von Crash Override

    Das wird ja auch mal zeit. Denn man kann bei denen Anschluss der nur grade mal 2 Mbit bekommt bis zu 250 dann auch sagen 8o .

    ist eh vollkommen überzogen und schon jetzt von der Bundesnetzagentur reguliert...

    Bei dauerhaft unter 90% kann der Grundpreis verringert werden.

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • Crash Override
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    • 26. Januar 2024 um 20:47
    • #8

    Denn Grundpreis kann man aber solange noch nicht verringern. Musste ja Jahre lang den vollen Preis bezahlen. Und dazu noch mit mehreren Abbrüchen am Tag. Daher bin ich ja nun auch froh, das wir nun FTTH haben.

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