Hilfe! Kabel vom DG HÜP zum Fibertwist selber auswechseln?

  • Habe beim verschieben von Schrank das Kabel vom HÜP (Keller) zum Fibertwist (Flur EG) beschädigt.

    Ich habe den Schaden bei DG gemeldet, aber man wartet… und wartet… und wartet. Außerdem erwarte ich natürlich eine saftige Rechnung für die Reparatur (Subunternehmer, langer Anfahrtsweg usw).

    Frage, und beachtet bitte dass ich ein absoluter Laie bin:

    Kann ich ein Ersatzkabel mit die benötigten Anschlüsse (Grüne Steckverbindungen : siehe Fotos) kaufen?

    Und kann ich die als Laie einfach selber einstöpseln?

  • Willkommen im Forum!

    Du hast ja die Kann-Frage gestellt. Wenn die Verkabelung so ist wie auf den Fotos dargestellt ist und der Leitungsweg zwischen HÜP und der Genexis Baseplate frei zugänglich ist, dann kann in deinem speziellen Fall ein konfektioniertes Kabel auf dem freien Markt gekauft und angeschlossen werden.

    Das Kabel muss ein Singlemode | OS2 Kabel sein, meistens mit gelbem Mantel. Die notwendigen Stecker mit APC Schliff identifiziert Du am Besten selbst. Hier ein hilfreicher Link von AVM:

    Welches Glasfaserkabel benötige ich? | FRITZ!Box 5590 Fiber
    Um die FRITZ!Box mit dem Glasfaseranschluss zu verbinden, benötigen Sie ein Glasfaserkabel mit passenden Steckern für das in der FRITZ!Box eingesteckte…
    avm.de

    Ohne Gewähr: am HÜP benötigst Du ein LC/APC Stecker und am Genexis einen SC/APC.

    Notwendige fertig konfektionierte Kabel gibt es gut und günstig z.B. bei FS.com

    Allerdings verlierst Du die Garantie und dürfen tust Du das auch nicht.

  • Danke Hubebube,

    Ich habe auf die fs.com seite die Kabel gefunden die du angibst. Sind auch die einzigen mit grüne Stecker an beide enden und sehen meine soweit ich es beurteilen kann sehr ähnlich. Ich versuch bei DG noch mal nachzuhaken wann und gegen welche Kosten ich mit eine Reparatur rechnen kann, aber falls die noch lange brauchen gehe ich das Risiko ein und versuch es selber. Garantie ist was schönes, aber ich glaube das Risiko ist überschaubar.

    Lg

    Ton

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  • Wenn ich mir die Verlegung so anschaut, sieht sie nicht sehr professionell von der DG aus.

    Fixierungen mit Grappa-TAP. :/ Das ist schon bemerkenswert.

    Ich würde mal zu schauen, ob du nicht zumindest im Wohnumfeld mindestens in Teilen eine Kabelkanal (10x10 mm) montierst/klebst, um das neue Kabel vor Beschädigungen zu schützen.

  • Warum darf er das nicht? §73 Abs. 1 des TKG besagt:

    "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt."

    Der HÜP hat einen, vom Kunden erreichbaren, passiven Anschlußpunkt. Daher endet das DG-Netz dort.

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  • Was ist der passive Netzabschlusspunkt, wenn an dem HÜP ein Gf-TA angeschlossen ist? Also ein F2110 [SC/APC] oder F2115 [LC/APC]) Oberteil auf den Fibertwist aufgedreht ist?

  • Was ist der passive Netzabschlusspunkt, wenn an dem HÜP ein Gf-TA angeschlossen ist? Also ein F2110 [SC/APC] oder F2115 [LC/APC]) Oberteil auf den Fibertwist aufgedreht ist?

    Ein zusätzlicher. Aber die Aussage, er darf nicht an das Kabel, ist in der Konstellation eben grenzwertig.

  • Es gibt nur einen passiven Netzabschlusspunkt und nicht zwei.

    Ob die Definition, das ein HÜP bei Vorhandensein eines ONT als passiver Netzabschlusspunkt anzusehen ist, statthaft ist, sollen die Gerichte klären.

    Letztlich ist das Gf-Kabel noch Bestandteil des Netzes von DG und deren Eigentum. Freilich kann man hierzu ein eigenes Gf-Kabel parallel verlegen und daran seine eigene normkonforme Hardware (z.B AVM 55x0) betreiben. Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

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  • Ein zusätzlicher. Aber die Aussage, er darf nicht an das Kabel, ist in der Konstellation eben grenzwertig.

    Eher eine Verlängerung. ;) Der Netzabschluss (egal ob nun aktiv oder passiv) ist in der Wohnung des Nutzers, Der HÜP und die weiterführende Verkabelung gehört dem Netzbetreiber.

  • Eher eine Verlängerung. ;) Der Netzabschluss (egal ob nun aktiv oder passiv) ist in der Wohnung des Nutzers, Der HÜP und die weiterführende Verkabelung gehört dem Netzbetreiber.

    Bei MFH ja. Bei EFH ist der Netzabschluß der erste "Kasten" der einen, vom Kunden erreichbaren, passiven Anschluß aufweist.

  • Bei MFH ja. Bei EFH ist der Netzabschluß der erste "Kasten" der einen, vom Kunden erreichbaren, passiven Anschluß aufweist.

    Nun ist mein Eindruck vom ersten Bild eher die Baulichkeit eines Keller eines MFH, wenn auch nur ein kleines mit vermeintliche 4 Parteien, was sich ja auch mit der Aussage des Fragestellers deckt. Hat ja sofort vom HÜP gesprochen.

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