Kann ich ein vorhandenes Mesh netz von Netgear mit einem RBK 53 anstatt der Fritzbox am Giganetz anschließen.
Kann ich ein Netgear RBK53 am Giganetz anschließen
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Du meinst die Deutsche Giganetz? Dann sollte es gehen wenn du das Modem von ihnen vor den Netgear Router anschließt, der übernimmt dann das Internet Login. Wenn benötigt muss Telefonie dann anders gelöst werden.
Oder ist es ein anderer Provider dann bräuchte man für genaue aussage den, ggf. den Tarif und die genaue Fritz!Box die du vom Provider bekommst.
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Bei Glasfaser Anschlüssen können ja durchaus mal Besonderheiten zum Einsatz kommen. Kann der RBK das alles? Also PPPOE, DHCP, IPV6, DS-Lite, VLANs, ggf. Prefix Delegation? Dann sollte es gehen. Aber schau dir vorher sehr präzise die Unterlagen von der Deutschen Giganetz an und gleiche es mit der Feature Liste des RBK ab. Das ist augenscheinlich nur ein Mesh System, ob die Routerfunktionen da ausreichen, ist nicht sicher.
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Kann ich meinen eigenen Router benutzen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den eigenen Router zu benutzen. Wir haben uns dazu verpflichtet, die Router-Freiheit zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit setzt allerdings die ordnungsgemäße und fachgerechte Installation des Routers und die selbstständige Aktivierung mit den bereitgestellten Login-Daten voraus. Bitte achten Sie darauf, dass das Gerät die gebuchte Bandbreite Ihres Anschlusses unterstützt. Für mögliche Einschränkungen übernehmen wir in diesem Fall keine Verantwortung, da wir keinerlei Zugriffsmöglichkeiten auf den Router haben. Somit können wir unseren vollumfänglichen Support mit einem eigenen Router nicht gewährleistet.
Die Nutzung eines eigenen Routers verändert den Preis des gebuchten Tarifs nicht.
Kundeneigene Router müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um an einem Anschluss von uns zu funktionieren:
- WAN-Interface
- 1000Base-T RJ-45 Port
- VLAN (IEEE 802.1Q)
- DHCP Client mit Prefix-Delegation Unterstützung
- PPPoE
- IPv6
- IPv4/IPv6 Dual Stack
- DS-Lite
- Telefonie
- SIP basierendes Voice-over-IP (RFC 3261)
- G.711 A-law/U-law Codec
- DTMF Transmission nach RFC 4733
- WAN-Interface
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Was soll den diese nicht normierte Begrifflichkeit "Router-Freiheit" sein, zu der sich DGN angeblich verpflichtet fühlt?
Zumal weder AON noch GPON als unterstützte WAN-Schnittstelle für einen kundeneigener Router aufgeführt werden.
Nochmal ganz deutlich: Nach TKG endet das Providernetz am passiven Abschlusspunkt und an diesen darf ich beliebige kundeneigene Hardware anschließen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt. Also beispielsweise eine Glasfaserfritzbox direkt an der Glasfaser und nicht an der RJ-45 Schnittstelle nach dem Modem der DGN. Stattdessen werden den Kunden mit dem Wort "Router-Freiheit" (abgesehen davon noch orthografisch falsch) Sand in die Augen gestreut. Das macht mich richtig ärgerlich...
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Schon, das ist aber hier falsch weil der TE ja eben seinen Router ohne Modem betreiben will. Für das andere Thema gibt es hier andere Threads.
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