Kostenlose Installation Deutsche Glasfaser in Mehrfamilienhaus?

  • Hallo!

    Ich benötige einmal euren fachkundigen Rat. Meine Schwiegereltern sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Die anderen Wohnungen im Haus sind teilweise eigengenutzt, teilweise vermietet. Nun ist die Deutsche Glasfaser auf die Hausverwaltung zugegangen und hat angeboten, "kostenlos" auszubauen. Zitat aus der Mail der Hausverwaltung "Die Deutsche (Glasfaser) verlegt derzeit den Hausanschluss kostenlos in Gebäude mit mehr als 4 Einheiten und bietet den kostenlosen Vollausbau an. Wie der Vollausbau im Detail aussehen soll konnte mir auch der Berater der Deutschen Glasfaser nicht sagen. Ebenfalls konnte ich keine Auskunft zu den Kosten bekommen, da diese nur mit dem Endkunden vereinbart werden können." Nun werde von allen Eigentümern eine schriftliche Zustimmung oder einen Beschluss in der Versammlung benötigt.

    Die Eigentümer fragen nun verständlicherweise nach den Kosten.

    Einer zitiert die AGB und fragt nach dem genannten Baukostenzuschuss: "Voraussetzung dafür ist, dass der Ausbau des Glasfasernetzes im Anschlussgebiet des Kunden erfolgt und der Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstückes und dessen Anschluss an das Telekommunikationsnetz der Deutsche Glasfaser gestattet und ein vereinbarter BAUKOSTENZUSCHUSS bezahlt wird.“

    Kabelanschluss liegt bereits im Haus. In wieweit Leerrohre genutzt werden können, ist nicht bekannt. Ebenso nicht, ob die Mieter hieran Interesse haben. Ich habe bereits den folgenden Link gefunden: https://www.deutsche-glasfaser.de/mehrfamilienhaeuser/ Aber vielleicht könnt ihr und insbesondere @alfalfa etwas zum Vorgehen und dem vermeintlich kostenlosen Anschluss etwas sagen. Ich bin ja grds. dafür, möchte aber die Angst vor den Kosten nehmen.

    Vielen Dank für Eure Rückmeldung!

    Beste Grüße

    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von Sven (10. Mai 2022 um 21:30)

  • Durch die Novellierung des WEG ist mittlerweile kein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig, um in die Wohnung eines Eigentümers einen Glasfaseranschluss legen zu lassen. Allerdings trägt der Eigentümer hierfür vollumfänglich die Kosten. Da in Mehrfamilienhäuser die Brandschutzbestimmungen besondere Bedeutung erlangen, sind diese die eigentlichen Kostentreiber. Da kommen schnell mehrere tausend Euro pro Wohnung zusammen, wenn der Ausbau auf eigene Faust (nicht gefördert durch DG) vorgenommen wird.

    Allerdings wird DG den Vollausbau (=Glasfaseranschluss in jede Wohnung) nicht ohne abgeschlossenen TK Vertrag vornehmen. Freilich kann man den Mieter nicht zwingen einen Vertrag abzuschließen, jedoch kann das der Eigentümer - er muss den Anschluss ja nicht nutzen! Insofern können Kosten für 24 Monate Nutzung anfallen.

    Nun gibt es aber auch TKG §72 Glasfaserbereitstellungsentgelt. Darin ist geregelt, das die Kosten eines Ausbaus auf die Mietnebenkosten umgelegt werden können! Das sind 60€/Jahr für 5 Jahre und bei aufwändigeren Maßnahmen darf auf 9 Jahre ausgedehnt werden (maximal also 540€).

    Auf alle Fälle kann ich nur dazu raten den kostenlosen Vollausbau durch DG durchführen zu lassen, günstiger wird es nicht! Sofern der Mieter keinen Anschluss möchte, kann der Vermieter/Eigentümer diesen abschließen. Das Bereitstellungsentgelt kann in jedem Fall für 5 Jahre erhoben werden.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung HubeBube. Das widerspricht ja der Aussage zum angeblich kostenlosen Vollausbau. Laut Nachricht der Hausverwaltung gäbe es diesen ja bei mehr als 4 Wohneinheiten. Was hat es denn damit auf sich?

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  • Na ja ein direkter Wiederspruch ist das ja nicht. Der Ausbau, sprich die Baumaßnahmen im Haus (die notwendig sind), werden nicht berechnet.

    Klar ist natürlich, das der TK Vertrag nicht geschenkt wird! Ob alle Wohneinheiten einen Vertrag abschließen müssen oder nur wenige, ist Verhandlungssache. Rein formell darf das nur der Verwalter mit DG abstimmen, in der Praxis ist das meistens jemand vom Beirat oder ein anderer Eigentümer und der Verwalter unterschreibt den Vertrag im Namen der Eigentümergemeinschaft. Ebenso ist die Höhe des erwähnten Baukostenzuschusses reine Verhandlungssache.

  • OK. Verstehe. Das heißt also wir sollten am besten auf die Hausverwaltung zugehen und nach den konkreten Konditionen fragen, zu denen der Ausbau erfolgen würde. Also: wie viele Parteien müssen einen DG Vertrag abschließen. Welche Zuschüsse zu den Baukosten sind fällig?

    Ach und noch etwas: auf der Website steht, dass man als Eigentümer selbst in der Verantwortung wäre, die Leitung zur Wohnung "frei" zu machen, also Leerrohre legen etc. Was beinhaltet denn dann der Vollausbau?

    Einmal editiert, zuletzt von Sven (10. Mai 2022 um 22:48)

  • Der richtige Weg ist, das sich ein/die Eigentümer mit dem Projektleiter von DG zusammensetzt und die oben erwähnten offenen Fragen klärt. Am Besten unter Einbeziehung des Verwalters.

    Ich gebe noch zu Bedenken, das das Nebenkostenprivileg, das die Gebühren für Kabelfernsehen auf die Mieter umlegbar macht, Mitte 2024 wegfällt. Ab dann müssen die Mieter direkt mit dem Kabelfernsehanbieter einen Vertrag abschließen (oder der Eigentümer trägt die Kosten vollständig aus eigener Tasche). Das kann auch noch ein Argument pro Glasfaser für Mieter und Eigentümer sein.

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  • Vielen Dank für die erneute Rückmeldung. Verstehe ich es denn grds. richtig, dass die DG als Angebot für Mehrfamilienhäuser in diesem Fall die sonst durch die Eigentümer zu organisierende Vorbereitung der Inhaus-Verkabelung kostenlos übernimmt, ggf. unter der Voraussetzung, dass x Parteien einen Anschluss bestellen müssen?

    Ich habe dazu noch folgenden Blogpost gefunden: https://www.immoclick24.de/immobilien-ver…r-jetzt-wissen/

  • Bevor es dieses spezielle Angebot für Mehrfamilienhäuser gab, war es schon so, dass es reichte, wenn einer im Haus einen Anschluss bestellt hat, damit für alle Wohneinheiten der Anschluss von draußen bis zum HÜP im Haus gelegt wurde. Die Installation der Anschlüsse in den Wohnungen fand dann aber nur für die bestellten Anschlüsse statt.

    Mein Verständnis dieses Angebots ist, dass die restlichen Anschlüsse jetzt auch bis in die Wohnung installiert werden, aber dass die Bedingungen dafür sind wie vorher schon für die bestellten Anschlüsse: Der Leitungsweg muss vom Kunden bzw. Eigentümer vorbereitet werden.

    Man kann die Herstellung des Leitungswegs auch vom Bauunternehmen machen lassen, aber das ist nicht kostenlos und schließt w.i.m.r.e. nicht die wahrscheinlich nötige Brandschottung ein. Es wird dann auch nur aufputz verlegt. Das halte ich in vielen Fällen nicht für eine gute Wahl.

    Die Kosten für die Bereitstellung der Leitungswege im Haus zwischen HÜP und Wohnung fallen also nach meiner Lesart auch für die Anschlüsse an, die nicht mit einem Internettarif bestellt werden, was vielleicht schwer zu vermitteln ist. Man kann dann auf die Installation dieser Anschlüsse verzichten, was die Installation im Falle eines späteren Anschlusses natürlich nicht billiger macht.

  • OK, also in Prinzip dasselbe Vorgehen, wie in einem Einfamilienhaus, nur dass im hier geschilderten Fall unabhängig von der Buchung eines Tarifs durch die jeweiligen Mieter bereits die Verkabelung im Haus vorgenommen wird. Habe ich das richtig verstanden?

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  • Ich spreche nicht für die Deutsche Glasfaser. Das ist, wie ich das verstehe. Eine verbindliche Auskunft kann dir nur die Deutsche Glasfaser geben.

  • Mittlerweile liegt der Gestattungsvertrag für Mehrfamilienhäuser vor.

    Er beinhaltet den kostenlosen Vollausbau mit Glasfaser für jede Wohneinheit, sofern mindestens 1 Endkundenauftrag vorliegt. Inclusive sind alle Material- und Lohnkosten, vorbehaltlich einer Hausbegehung, in der zusätzlich notwendige Baumaßnahmen (z.B. Brandschutz) und daraus resultierende Mehrkosten ermittelt werden.

    Das Thema Brandschutz wurde hier ja bereits erwähnt. Hat hierzu jemand Erfahrungen, wie wahrscheinlich hier Mehrkosten zu erwarten sind?

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  • Die oben verlinkte "Mehrfamilienhäuser" Seite gibt vermutlich nicht dieses Angebot für Häuser mit mehr als 4 Wohneinheiten wieder. Es gibt eine Pressemitteilung von 2020 dazu. Dort steht:

    Zitat

    Ab dem ersten Kundenvertrag ist [...] die gesamte Anschlussvorbereitung (inklusive Leerrohrarbeiten im Gebäude) kostenlos für Eigentümer und Mieter.

  • Hallo Sven und andere,

    mich würde wirklich sehr interessieren, ob es zum Vollausbau gekommen ist und ob hier sonst noch jemand Erfahrungen damit gemacht hat.

    Auch mir hat man vor ein paar Jahren, als ich den Vertrag abgeschlossen habe versprochen, den Vollausbau (Tenor: Glasfaserdose in jede Wohnung, unabhängig davon ob die jeweilige Partei einen Vertrag abgeschlossen hat oder nicht) in unserem 6-Familienhaus kostenlos durchzuführen. Bis auf die Montage von 2 HÜPs (jeweils 3x2 Fasern) im Keller ist jedoch nichts weiter passiert. Telefonisch konnte ich dann irgendwann in Erfahrung bringen, dass der Generalunternehmer keinen Auftrag dafür bekommen hat von der Deutschen Glasfaser. Sämtliche Anrufe und E-Mails dazu bei der Deutschen Glasfaser liefen ins Leere. Telefonisch mit der Wohnungswirtschaft in Verbindung zu treten war schlichtweg unmöglich für mich, da der Sprachcomputer in der Hotline mich immer mit einer anderen Abteilung verbunden hat und mir die anderen Kollegen dort entweder nicht helfen wollten oder konnten.

    Schlussendlich hat ein Mitarbeiter des Generalunternehmers dann meinen ONT direkt neben dem HÜP installiert und ich durfte selber einen Elektriker beauftragen, um ein Netzwerkkabel vom Keller ins 2. OG zu bekommen. Denn mit der Montage des ONT wurde der Anschluss auch direkt aktiviert, mein alter Vertrag gekündigt und die erste Rechnung gestellt. Dass ich den Anschluss jedoch nicht wirklich nutzen konnte ohne dem versprochenen Vollausbau und ich auf diesen Umstand auch die normale Hotline der DG hingewiesen habe, hat die herzlich wenig interessiert. Ich finde diese Geschäftspraktiken äußerst fragwürdig.

    Edit: Eine Begehung vorab hat zwar stattgefunden, aber hier ging es nur um den Installationsort des HÜPs und war nach ca. 5 Minuten bereits beendet. Für den Vollausbau ab 5 Wohnungen sei ein anderes Unternehmen zuständig.

    Wer hat noch solche Erfahrungen gemacht?

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  • Solche Verabredungen sind natürlich immer schriftlich zu fixieren und beiden Vertragspartner auszuhändigen.

    Ja ich weiß. Klingt wie Klugscheißerei und hilft Dir jetzt nicht weiter. Hilft aber möglicherweise Anderen in ähnlicher Situation.

    Zu Deinem Problem: Haben die HÜPs aussenliegende, für den Kunden problemlos erreichbare Steckverbinder für Glasfasern. Oder kann der Kunde dort ohne Unterstützung der DG keinen Anschluß selber tätigen?

    Der Netzbetreiber ist verpflichtet bei jeweiligen Kunden (Bewohner der jeweiligen WE) einen passiven Netzabschluß laut TKG zur Verfügung zu stellen.

    "§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt;

    das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt."

    Wenn Anschlüße in den HÜPs erreichbar sind, könntest Du evtl. mit solchen Teilen das Signal in die jeweiligen Wohnungen führen. Decken- und Wanddurchbrüche, auch mit Leerrohren, erleichtern diese Arbeiten natürlich emorm.

    Ergibt aber immer noch das Problem, das ggf. die Anschlüsse manipulierbar sein könnten. Was nicht wirklich empfehlenswert ist.

    Was nicht gemacht werden sollte ist, ONTs im Keller zu installieren und dann über die LAN-Kabel das Signal in die Wohnungen zu führen.

  • Bei uns ist der Vollausbau einer 3 Einheiten WEG komplett durch DG erfolgt. Gratis, durch einen Subunternehmer! Zwei der drei Wohnungseigentümer haben einen DG Vertrag abgeschlossen, die dritte Einheit wurde ohne Vertrag trotzdem bis ins Wohnzimmer mit GF versorgt.

    Zwar ist die komplette Inhouse-Verkabelung inkl. HÜP und drei ONTs (natürlich in den Wohnungen!) bereits abgeschlossen, der eigentliche GF-Anschluss lässt immer noch auf sich warten ... Leerrohr liegt am Haus, GF ist noch nicht eingeblasen. Der DP steht gerade mal 50 Meter vom Haus entfernt ... weiter warten, heißt die Devise.

  • Zu Deinem Problem: Haben die HÜPs aussenliegende, für den Kunden problemlos erreichbare Steckverbinder für Glasfasern. Oder kann der Kunde dort ohne Unterstützung der DG keinen Anschluß selber tätigen?

    Nein, der Kasten ist versiegelt und hat auch keine Anschlüsse.

    Was nicht gemacht werden sollte ist, ONTs im Keller zu installieren und dann über die LAN-Kabel das Signal in die Wohnungen zu führen.

    So ist es jetzt aber umgesetzt (mit CAT 7 Verlegekabel und Aufputzdosen) und bereitet bis jetzt auch keine Probleme.

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  • Nein, der Kasten ist versiegelt und hat auch keine Anschlüsse.

    So ist es jetzt aber umgesetzt (mit CAT 7 Verlegekabel und Aufputzdosen) und bereitet bis jetzt auch keine Probleme.

    Technisch machbar. Und wenn Du damit einverstanden bist, dann ist das in Ordnung. Nur rechtlich ist das nicht ganz o.K. Jedenfalls für Dich da der Anschluß jetzt manipulierbar ist.

    "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. ..."

    Wäre für mich immer in meinen Wohnräumen und nicht in einem, möglicherweise von mehreren Parteien betretbarem, Gemeinschtsraum eines MFH.