2. Seit Anfang dieses Jahres ist es Gesetz(TKG), dass ein Laufzeitvertrag bei Telekommunikation nach seinen 1 oder 2 Jahren automatisch zurückfällt in einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist. Wichtig, dabei nix an dem bestehenden Vertrag ändern! Der Anbieter ist sogar verpflichtet, dir dies auf seiner Rechnung auszuweisen.
Aber aufgepasst bei Kabel-TV Verträgen! Das aufnehmende TK Unternehmen kündigt nicht den TV-Kabelvertrag bei einem Wechsel des Telefon/Internet-Providers. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, muss der Kunde explizit beim Anbieter den Kabel-TV Vertrag kündigen. Wird das vergessen muss die entsprechende Grundgebühr (ich habe da etwas um die 20€/Monat im Hinterkopf) weiter bezahlt werden.