Beiträge von UweMe
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Hallo zusammen,
ich bin jetzt mal durch die Einstellungen bei der 5590 gegangen und habe gesehen das unter >Internet > Zugangsdaten > IPv6 der Hacken nicht gesetzt ist. Wenn ich die Option setzte kommt folgendes Bild.
1. sollte ich das aktivieren?
2. wenn ich aktiviere muss ich noch etwas anderes ändern. (Siehe Bild)
Danke für eure Hilfe
Uwe
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Nachmal Danke an alle.
Die 5590 habe ich erfolgreich aktiviert und eingerichtet.
Den Link von auf der AVM Seite.
https://avm.de/service/freie-r…ser-anschluss-einrichten/
Und dann die Aktivierung bei der DG auf der Seite hat mir dann auch noch weiter geholfen.
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Das mitgelieferte Glasfaser Kabel ist zu kurz.
Was ist der unterschied von LC/APC 8° zu den LC/APC?
Oder anders gefragt welches Kabel brauche ich?
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Vielen Dank für eure schnelle Hilfe
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Danke für die schnelle Antwort. Mein Anbieter ist die Deutsche Glasfaser.
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So ihr besten,
ich habe mir den Thread 17 Seiten durchgelesen und bin mir gar nicht sicher was ich machen muss.
Morgen kommt meine neue FritzBox 5590 und ich möchte diese direkt ans Glasfaser in Betrieb nehmen.
Den Aktivierungs Code habe ich schon.
Wer traut sich zu mir einen one Pager kurz zu schreiben wie ich vorgehen muss.
Danke vorab für euere Mühe

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Ich hab mal eine beschwerde der Bundes Netz Agentur gemacht und folgende Antwort erhalten....
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben, Ihr Anbieter hat den Sachverhalt wie folgt dargelegt:
"..Nach Prüfung des Sachverhaltes kann der Kunde seinen Kundeneigenen Router direkt am Glas nutzen. Hierzu ist es notwendig das Glaskabel direkt mit dem Kundenrouter zu verbinden. .."
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung, um Details (Routertyp etc. p. p.) zu klären.
Viele Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anböten, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) geschützt werden könnten. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.
Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den vom Netzbetreiber vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, entzog den Endkunden die Möglichkeit, sein Telekommunikationsendgerät frei zu wählen. Mit der Gesetzesanpassung soll klargestellt werden, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Gemäß § 73 Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt beispielsweise, das der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorte an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren ist. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Der Netzabschlusspunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z. B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung. Mit der Gesetzesanpassung wird klargestellt, dass erst durch den Anschluss von funktionsfähigen Telekommunikationsendgeräten ein tatsächlicher Anschluss an das öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetz erfolgt und Geräte, die hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt betrieben werden, nicht Teil des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzes sind.
Die Routerfreiheit wird durch die gesetzlichen Reglungen im § 73 TKG gesichert. Der Gesetzgeber hat unter anderem folgende Regelungen getroffen: bla bla bla....
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Ein kleiner Widerspruch in den Technischen Daten.
Zukunftssicher: schnelles Internet mit bis zu 10 GBit/s
Kabelgebundene Anwendungen lassen sich über einen 2,5-Gigabit-WAN/LAN-Port und vier Gigabit-LAN-Ports realisieren.
Und natürlich stolzer Preis.
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Bei mir war der um 10€ rabattierte Vertrag ab Zusage zum Angebot sofort für dann 24 Monate gültig. Der initiale Vertrag wurde entsprechend verkürzt. Da ging es allerdings auch nur noch um 2 Monate.
Bei mir hätte der alte Vertrag noch Gültigkeit bis Dezember 2022. Der neue Vertrag gilt dann ab morgen 8.1.22 für zwei Jahre mit 10 € Sonderrabatt.
Also 39,99 € im Monat für 24 Monate.
Der neue Vertrag ist dann noch 24 Monaten auch Monatlich zu kündigen wie es die Bundesnetzagentur seid Dezember 2021 verlangt.
Ich denke alles richtig gemacht.
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Als Du dieses Schreiben erhalten hast, wie lange ist noch die Laufzeit des bestehenden Vertrages und wann hast Du die Kündigung ausgesprochen und wie (Portal, E-Mail, telefonisch)?
Also mein Vertrag habe ich im November gekündigt weil ich es nicht vergessen wollte. Der DG 400 Vertrag läuft aktuell noch bis Dezember 2022.
Das Angebot ist heute per eMail gekommen.
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Das betrachte ich als ein gutes Angebot, was spricht dagegen? Gibt es bei dir attraktivere Alternativen?
Leider gibt es keine Alternativen.
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Hallo zusammen,
ich habe heute eine Mail der DG bekommen mit folgendem Inhalt.
Wir haben etwas für Sie vorbereitet, Herr XXX
schade, dass Sie Ihren Glasfaseranschluss gekündigt haben. Wir lassen nichts unversucht und wollen Sie vom Bleiben überzeugen. Ihr persönlicher Rabatt liegt bereit. Sie können ihn bis zum Vertragsende jederzeit abrufen.
Entscheiden Sie sich jetzt für einen neuen Vertrag mit Ihrem aktuellen Tarif DG classic 400. Die Leistung bleibt gleich und Sie zahlen 10 € weniger als die reguläre Grundgebühr.
Konkret: Sie zahlen in den kommenden 24 Monaten nur 39,99 €*.Leider wieder 2 Jahre.... Aber ich denke das ich das Angebot nehmen werde.
Was haltet ihr davon?
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Weil der Assistent so programmiert wurde?
Hat alles funktioniert mit dem Assistenten. Und sofort eine Internet Verbindung.....
Danke für die Hilfe
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Ich berichte wenn ich heute Nachmittag zum installieren da war ob ich es alles kurzfristig zu laufen gebracht habe.
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Und wenn ich das jetzt bei meinem Freund anschließe. Muss ich dann an dem frischen aktivierten Anschluss auch 1 Stunde warten?
Warum will dann der Assistent von der Fritz Box gleich einen Test machen ob eine Verbindung ins Internet besteht?
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Nach dem was ich hier lesen war das wohl eine schlechte Idee den Router bei mir schon mal zu konfigurieren.
Ich hatte mir das anders vorgestellt. Alle Einstellungen an meinem Anschluß zu machen und dann den Router übergeben an meinen Freund.
Das könnte alles so einfach sein.

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Eine Stunde gewartet? Das war ja ein Router Wechsel.
Warum sollte man eine Stunde warten?
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Hallo zusammen,
ein Freund von mir bekommt morgen seinen Anschluß von der DG gelegt. Kundeneigenen Router.
Er hat mich um Hilfe gebeten den Router schon mal einzurichten.
Ich selber habe seid einem Jahr mein DG Anschluß am laufen. Also.... kurzerhand die Fritz box mit zu mir genommen und versucht an meinem Anschluss alles was nötig ist einzurichten.
Nachdem ich den Einrichtung Assistenten gestartet habe.
Andere Anbieter, Deutsche Glasfaser....
Dann kam die Aufforderung das ich nun das Kabel in den WAN Port stecken kann. ( Beim zweiten Versuch hatte ich dann noch ein NT Reset gemacht )
Alles gemacht laut Assistenten leider ohne Erfolg mit der Internet Verbindung.
Nach dem ich das Kabel wieder zurück an mein gute alte 7530 gesteckt habe lief alles wie gewohnt.
Irgend jemand eine Idee warum sich die nagelneue 7590 so verspannt?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Grüße und bleibt mir alle Gesund.
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Hallo zusammen,
wichtig denke ich sind auch die TKG § 54 bis 57 wo Vertragslaufzeit und die Verlängerungen geregelt werden.