Es dürfte relativ egal sein, was du in die Aussage rein- oder rausinterpretierst. Das der Kunde auf die Equipment-ID achten muss, wird jedenfalls offensichtlich, und aus den Aussagen der BNetzA zu dem Aspekt geht ja auch hervor, dass es anscheinend akzeptabel ist.
Nein, das geht daraus überhaupt nicht hervor, dass nur bestimmte Equipment-IDs zulässig wären - im Gegenteil, jede die den dort angegebenen Regeln entspricht würde ich als zulässig erachten. Ob die Aussagen der BNetzA hier zutreffen - daran zweifle ich mal.
Ich hab ja auch schon mehrfach betont, dass das weit weg von Endgerätefreiheit ist, und dass uns das Gesetz nicht weiterhilft, solange sowas zulässig ist. Aber man ist anscheinend nicht gewillt, etwas dagegen zu tun.
Es ist solange "zulässig", bis es Beschwerden dazu bei der BNetzA gibt und die DG langsamer reagiert als die BNetzA. Die 5690 dürfte in Zukunft so weit Verbreitung finden, dass die DG diese akzeptieren wird. Bei einem exotischeren Gerät könnte das aber relevant werden.
Ich warte übrigens immer noch auf einen Link zu der Stelle, wo DG schreibt, dass nur bestimmte Equiment-IDs zulässig sind.