Beiträge von Elemir

    Nur weil die BNetzA der Meinung ist, heißt das noch nicht, dass es auch den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Warum sich das Vorhaben der BNetzA auf Basis der aktuellen Normen und Standards nicht so uneingeschränkt umsetzen lässt, wie sie es gerne hätten, hab ich ja an anderer Stelle ausführlich dargelegt.

    Und ich habe im Entwurf gelesen, warum die BNetzA der Auffassung ist, dass es funktioniert.

    Vereinfacht: die Provider sollen alles offenlegen, was sie benötigen, dann kann es Geräte geben, die die Anforderungen erfüllen. Da es derzeit daran scheitert, das nicht alles offengelegt ist, ist das nicht-Funktionieren eine Folge der fehlenden Spezifikation und damit in der Verantwortung der Provider. Außerdem bezweifelt die BNetzA, dass den Providern selber die Anforderungen nicht bekannt wären: andernfalls können sie ja auch selber keine passenden Geräte beschaffen bzw. zur Beschaffung ausschreiben, und eine Ausschreibung ist nunmal Pflicht.

    Es sind also die Provider gefragt, alles offenzulegen. Tun sie es nicht, brauchen sie sich auch nicht beklagen.

    Die BNetzA fordert nicht, dass an einem Anschluss jedes Gerät funktionieren muss. Sie fordert, dass alle nötigen Informationen veröffentlicht werden, dass ein Gerätehersteller an diesen Anschluss funktionierende Geräte herstellen kann.

    Nein, meine Bedenken nicht. Darauf sind sie nicht eingegangen. Das war auch nie Gegenstand des Verfahrens. Was nicht heißt, das es nicht trotzdem relevant ist.

    Und wie gesagt: nur weil sie der Meinung sind, heißt das nicht, dass es den Stand der Technik widerspiegelt. Sie sind oft genug zurückgepfiffen worden. Schau dir mal die Smart Meter Gesetzgebung an.

    Es wird hier kein "zurückpfeiffen" geben. Kurz: manche Provider wollten die Regeln ändern lässen, die BNetzA akzeptiert die Gründe nicht. Damit sind die Provider zurückgepfiffen worden, nicht die BNetzA, weil die in diesem Fall gar nichts ändert.

    Nein, das ist leider eindeutig. Die Verordnung (EU) 2015/2120 fordert in Paragraph (5),

    Nein. Die 2015/2120 hat nur Artikel und keine Paragraphen, aber was Du da zitierst, ist kein kein Teil der Verordnung, sondern nur ein Erwägungsgrund, welcher bei der Erstellung eingeflossen ist. Das ist etwas anderes. Weiter herunterscrollen hilft, wenn man die Verordnungen lesen will.

    Relevant ist da Artikel 3 Satz 1. Der enthält aber die Referenz auf die Verordnung 2008/63 nicht.

    Nur weil die BNetzA der Meinung ist, heißt das noch nicht, dass es auch den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Warum sich das Vorhaben der BNetzA auf Basis der aktuellen Normen und Standards nicht so uneingeschränkt umsetzen lässt, wie sie es gerne hätten, hab ich ja an anderer Stelle ausführlich dargelegt.

    Die BNetzA schreibt allerdings auch, wie sich das umsetzen lässt und warum sie die Aussage, warum es sich nicht umsetzen ließe, nicht gelten lässt.

    Es mag sein, dass Du das an anderer Stelle dargelegt hast, aber die BNetzA hat das alles widerlegt.

    Ins Netz dürfen die Geräte, von denen man sicher weiß, dass sie zumindest für die anderen Teilnehmer im gleichen Segment keinen Ärger machen. So viel hat man aus den Rückwegstörern im Kabelnetz gelernt.

    Das sieht die BNetzA in ihrem Entscheidungsentwurf anders und sie geht dort u.A. auf das Thema Rückwegstörer in dem Entwurf ein.

    Auch wenn Dir das nicht gefallen wird, auf alles, was Du hier zu Fremd-ONT bisher vorgebracht hast, geht die BNetzA ein und sieht es nicht als Grund, bei ONTs eine Ausnahme von der Endgerätefreiheit zuzulassen.

    Nur Geräte von einer Whitelist freizuschalten ist definitiv nicht zulässig (die Stellungnahme ist ja nur eine Klarstellung des Ist-Zustandes, keine neue Regelung)

    Also entweder hab ich die Funktionsweise des Servers nicht verstanden, oder du hast kein Problem.

    Er schreibt zur Zertifikatserneuerung. Also vermutlich LetsEncrypt, und die wollen zur Zertifikatserneuerung den Server über HTTP Port 80 und über den im Zertifikat eingetragenen Namen erreichen.

    Wenn der Server nach draußen telefoniert, hast du auf jeden Fall eine ausgehende Verbindung, auf der die angesprochenen Gegenstellen antworten können. Das ist auch bei CGNAT kein Problem, dafür gibt es Connection Tracking in den Firewalls. Allerdings ist das eher die Arbeitsweise eines Clients, nicht eines Servers.

    Der Server "telefoniert" also nach außen z.B. zu LetsEncryt und sagt LetsEncrypt "Du kannst bei mir auf Port 80 verifizieren, dass ich es bin". Dazu nutzt er den lokalen Webserver (oder startet temporär selber einen auf Port 80), über den LetsEncrypt dann per HTTP einen Key zur Verifikation holt und so die Richtigkeit sicherstellt.

    Da hilft Connection Tracking nicht wirklich, das ist eher mit FTP zu vergleichen. Die bestehende Verbindung will LE da genau nicht verwenden, es will ja selber verifizieren.

    Und wenn er sonst nur per Wireguard zugreift, hilft das an dieser Stelle nicht, denn LetsEncrypt prüft natürlich die Erreichbarkeit des ausgestellten Zertifikats im öffentlichen Internet und nicht im VPN.


    Lösung wäre neben einem wie schon beschriebenen Tunnel nur noch, das Zertifikat über DNS verifizieren zu lassen, aber dazu braucht man automatisierten Zugriff auf seinen DNS und eine eigene Domain.

    Willkommen im Forum!

    Mit geänderten (IPv6-) Präfixen sollten jedoch alle Devices im internen Netz zurechtkommen.

    Wo klemmt es denn?

    Schreibt er doch: interne Verbindungen.

    Zum Beispiel eine Verbindung mit dem NAS. Da bekommt der Client nicht unbedingt mit, dass die IP des Ziels sich ändert und er deswegen die Verbindung neu aufbauen müsste.

    Lösung wären zusätzliche feste interne private IPv6-Adressen zu vergeben. Aber das muss man manuell machen, spätestens mit mehreren internen Netzen reichen die link-local-Adressen dafür nicht aus.

    Dann besorg dir am besten eine richtige v4 via GRE Tunnel, oder verwende IPv6 für das VPN..

    Bei GRE brauchst Du aber erstmal eine Gegenstelle, mit der Du Dich verbindest. Dann das Routing manuell einstellen, dass nur die VPN-Verbindung zur Arbeit über den Tunnel geht, der Rest ins Internet nicht. Das willst Du jemand zumuten, der nicheinmal weiß, ober er eine IPv4 braucht?

    Das zweite ist keine Lösung, sitz' mal im Hotel und versuche Dich mit Zuhause zu verbinden, wenn Du Zuhause nur IPv6 hast und das Hotel nur IPv4.

    Koax als Medium weiter zu nutzen mag technisch gehen, am Ende bleibt es eine wackelige Bastelei. Ich weiß wovon ich rede. Habe lange gebraucht, auf 12-adrigen Telefonkabeln stabiles Gigabit Ethernet zum laufen zu bekommen.

    Prinzipiell ist eine neue Ethernetverkabelung immer vorzuziehen, aber wenn das warum auch immer nicht geht oder wirtschaftlich umsetzbar ist, dann willst Du hoffentlich nicht Koax und Telefondraht vergleichen. Telefondraht ist vielleicht für Brandbreiten von einigen MBit geeignet (DSL geht bis 250 MBit), während Koax durch seinen Aufbau schon für mehrere GBit geeignet ist (und bei Internet über TV-Kabel ja auch genutzt wird). Deine Erfahrungen mit Telefondraht auf Koax zu übertragen ist falsch. Und beides ist noch besser als jegliches WLAN, Koax ist da eher mit zwei direkt verbundenen WLAN-Antennen vergleichbar: WLAN ohne Störung von außen und mit langer Entfernung. Warum sollte es vom Provider zum Kunden mehrere GBit können, aber wenn es davon abgetrennt wird, im kürzeren Stück beim Kunden plötzlich wackelig sein?

    Es hat nur den Nachteil, dass die Umsetzer Geld kosten, Strom verbrauchen und das Kabel nicht mehr einfach für TV oder Kabelinternet nutzbar ist.

    Altes RG-58-Ethernet ist auch Koax, wäre problemlos auch auf mehr als 10 MBit aufzubohren gewesen. Nutzt heute nur keiner mehr, weil es andere Nachteile hat (Kette statt Baum)

    Hallo,

    leider fehlt die Info, ob es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt. Ich gehe mal von einem Einfamilienhaus aus.

    Ja, aber nur, wenn Du auf KabelTV und Internetzugang via Kabelmodem verzichtest.

    Mit der Verwendung von MOCA-Adaptern (nicht bei G.hn-Adaptern) und einen Tiefpassfilter am Hauseingang des TV-Kabels könnte man zumindest Kabel-TV weiternutzen. Internetzugang via TV-Kabel wäre nicht mehr nötig, da das ja per Glasfaser verfügbar wäre. Gilt natürlich nur im EFH und wäre etwas für einen Fachmann.

    Wenn über mehrere Accesspoints im Haus nachgedacht wird, sollte der Router im Keller stehen, da wie schon oben geschrieben WAN und LAN im selben Kabelnetz schwierig ist.

    Wenn man sich mit VLANs und deren Konfiguration auskennt könnte man das zwar machen, aber der Router im Keller ist einfacher.


    Die Nutzung eines ansonsten unbenutzten und vom öffentlichen Kabelnetz getrennten TV-Kabels zur Verteilung des LANs im Haus ist unproblematisch, läuft bei uns mit G.hn-Adaptern (da kein TV-Signal mehr vorhanden, s.o.). Router im Keller, von dort per TV-Kabel und G.hn-Adapter zu einer Fritzbox als Mesh-Client in jedem Stockwerk. Fritzboxen, weil gebrauchte 7520 billiger zu bekommen sind als Fritz-Repeater und dafür völlig ausreichen ;)

    Ja, das gilt sogar für Provider-ONT plus Mietrouter, siehe TKG §3 "Begriffsbestimmungen".

    Und noch einmal, es wurde ein Vertrag über ein Mietrouter abgeschlossen, da gab es weder Zwang (sofern der Vertragsnehmer nicht zum Abschluss in einer von ihm ungewollten Art bedrängt wurde) noch sind Zugangsdaten notwendig.

    Das ist egal, die Zugangsdaten sind notwendig, wenn er ein eigenes Gerät anschließen möchte.

    Die Verpflichtung die Daten mitzuteilen steht im selben Abschnitt, in dem zwei Sätze vorher geschrieben wird, dass dem Kunde der Anschluss eigener Geräte nicht verweigert werden darf. Eine weitere Abhängigkeit zu irgendetwas anderem steht in dem Abschnitt nicht. Es steht also eindeutig im sachlichem Zusammenhang zu eigenen Geräten.

    Hast Du überprüft, dass die 7530 der DGN dieselben Login-Daten für den PPPoE-Login erhält, wie Sie Dir per Brief mitgeteilt haben und Du dann in der 5530 einträgst? Trage die Zugangsdaten, die Du in der 5530 einträgst, mal in der 7530 ein, falls die 7530 automatisch konfiguriert wird/wurde und Du das noch nicht getestet hast.

    Von dem Login hängt das Dir zugeordnete Profil ab, und bei der DGN gab es bei uns da Probleme. Zwar andere als bei Dir, aber die DGN scheint da Probleme mit der richtigen Provisionierung der Zugangsdaten zu haben ;)

    Das ist ein Verstoß,

    Nein.

    "Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben."

    Hierfür sind keine Daten zur Einrichtung mehr notwendig und in Folge müssen diese dann auch nicht mitgeteilt werden.

    Doch, siehe obigen Satz. Die Nutzung des bereitgestellten Routers darf nicht vorgeschrieben werden, daher weiß der Provider nicht, ob der Kunde die Daten braucht oder nicht. Damit ist es notwendig, diese mitzuteilen.

    Na ganz pragmatisch. ;)

    Der Kunde bekommt den Mietrouter oder die Daten. Ein Problem ist es doch erst, wenn er sie nicht raus gibt.

    Mietrouter und Daten.

    Bei meinem ISP DNS:NET gibt es immer den Brief und es steht alles hübsch auf der Internetseite, auch SIP. Sind nicht alle böse. :D

    Alle normalen Provider schicken die Daten, das würden sie kaum machen, wenn diese der Meinung wären, es wäre nicht vorgeschrieben.

    Aber er benötigt doch gar keine Zugangsdaten, wenn er sich für einen vorkonfigurierten Router des ISP entschieden hat.

    Es gibt Provider, da kann man das nicht abwählen. Woher will das Provider da wissen, was der Kunde vor hat?

    Abgesehen davon: Zugangsdaten zum Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen - das ist keine Einschränkung auf eine bestimmte, sondern das ist in der Mehrzahl formuliert.

    Nein, Nein und Nein. Gesetzesdeutsch ist manchmal und immer nicht einfach aber wie schon erwähnt heißt es wenn es notwendig ist. Das ist erst notwendig wenn man es benötigt. Nichts mit mindeste oder strafbewehrt.

    Dann lies bitte den TKG § 73 nochmal genau durch. Der ist eindeutig formuliert und Deine Interpretation entspricht nicht dem, was da steht:

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Unaufgefordert bei Vertragsschluss und nicht erst, wenn der Kunde sie zum Anschluss eigener Geräte benötigt. Mir ist allerdings unklar, was an dem Text nicht einfach sein sollte. Höchstens, den so zu interpretieren, dass man daraus folgert, dass man es dem Kunden nicht sofort geben müsste.

    Hallo,

    Guten Tag,

    Ich gehe nun davon aus, dass irgendwann noch ein Bautrupp vorbei schaut, das Glasfaserkabel an den HÜP anschließt, den ONT an die Wand schraubt und anschließt und fertig.

    Ja.

    1. bekomme ich die Zugangsdaten für Internet und Telefonie automatisch von DGN gesendet und trage sie selbst in die Fritzbox ein? Oder ist die Fritzbox, die ich erhalten habe, schon irgendwie vorkonfiguriert?

    Die Zugangsdaten kommen automatisch, kamen bei uns allerdings vor der Hardware.

    Die Fritzbox ist bzw. sollte vorkonfiguriert sein, sie sollte sich die nötigen Daten vom Netz automatisch holen. Das hat bei uns allerdings nicht richtig funktioniert, erst nach Einschaltung der Hotline bzw. mauellem Eintragen der Logindaten hat alles das funktioniert. Inzwischen hat man das angepasst, nach Reset geht das jetzt auch automatisch. War aber wohl ein Ausnahmefall bei uns.

    Die Telefonie war nochmal so eine Sache, die ersten Logindaten waren falsch, im zweiten Brief gab es dann die richtigen.

    Siehe dazu hier:

    Elemir
    3. Juni 2024 um 00:06

    2. wenn ich meine eigene (vorhandene) Fritzbox 7590 verwenden will: muss ich die irgendwie bei DGN registrieren lassen, oder kann ich sie einfach statt der von DGN gelieferten 7530 anschließen? Wohlgemerkt, es geht nicht um die Einrichtung eines Glasfaser-Routers.

    Ja, Du bekommst alle dazu nötigen Daten. Wie oben gesagt, der DGN-Router ging bei uns zunächst nur mit der manuellen Einrichtung, somit geht das in jedem Router ;)

    Aber nur, wenn Du das DGN-ONT verwendest und keine Glasfaser-Box hast. Für eine GF-Box gibt es bei der DGN eine Anleitung.

    Seit wann denn das? Ich war 18 Jahre als Freiberufler tätig und hatte einen Geschäftskundenanschluss bei der Telekom und später KD/Vodafone.

    Einen Nachweis hat niemand verlangt, man hat gerne den höheren monatlichen Preis verlangt (dafür hat die Telekom aber auch mal samstags entstört).

    Ob sie es real verlangt kann ich mangels eigener Erfahrung nicht sagen, sie schreibt es aber zumindest so. Ich hatte mir das nämlich mal wegen fester IPv4 angeschaut und hatte an der Stelle dann aufgehört weiterzulesen ;)

    Ja, mir ist noch keine Erklärung bekannt, wie eine Glasfaserfritze die Leitungsauslastung für den Upstream bestimmt. Jeder ONT/Gf-Router bekommt die gleiche Zeitschlitzlänge vom OLT zugewiesen (TDMA), die Anzahl der Zeitschlitze ebenso. Letzteres kennen die anderen ONTs natürlich nicht. Ein OLT steuert den ganzen Vorgang mittels DBA und Ranging.

    Ich gehe davon aus, dass FRITZ!OS schätzt (!) aufgrund der Daten aus dem Download und den zugewiesenen Zeitslots beim Upload die Gesamtallokation aller ONTs für den Upload. Das alles ist jedoch nur eine Vermutung und ich kann es nicht mit Tatsachen untermauern.

    Wenn jemand genaueres weiß, dann nur her damit.

    Viel interessanter ist doch, dass es bei manchen diese Anzeige gibt und bei anderen nicht. Für mich bedeutet das eigentlich, dass es eine Möglichkeit gibt, dass der OLT das dem ONT mitteilt und diese Mitteilung bei manchen Providern erfolgt und bei anderen nicht.

    Wäre es eine solche Schätzung wie Du vermutest (was ich ja ansonsten auch vermutet hätte), dann gäbe es diese unterschiedlichen Darstellungen nicht.