Grundsätzlich gebe ich dir Recht: Man sollte keine große Nummer daraus machen.
Aber leider sind wir in Deutschland und irgendein Eigentümer schießt erst einmal quer.
Bei Variante 2 handelt es sich um eine vollkommen eigenständiges Grundstück mit vielen Eigentümer und wird erstmal nicht als Straße oder Weg gesehen, da nicht gewidmet. Man muss schauen, was in Grundbuch eingetragen ist und wie es das Baurecht des entsprechenden Bundeslandes sieht (ein Hoch auf Föderalismus).
Es kann aber sein, dass sich der Netzbetreiber mit jedem Eigentümer auseinandersetzen muss.
Ich hatte damals den Gegnern damit überzeugt, dass ja Telefon (Kupfer) schon liegt und dies eine Folge-Investition/Dienstbarkeit sei.
Allerdings war es hier besonders schwer, weil wir mit 2 Jahren Vorlauf eine neue Straße geplant haben und keine der zukünftigen Netzbetreiber auch nur im Geringsten reagiert haben, um wären des Neubaus der Straße ihre Leerrohre hereinzulegen. Von 32 Anlieger haben 28 GF bestellt. Der Erfolg war, dass eine 3 Monate alte Straße wieder aufgemacht wurde, bis heute liegen wir im Rechtsstreit mit der bauausführende Fa. wegen minderwertigen Arbeiten (Pfützenbildung), insbesondere weil die ursprüngliche Straßenbaufirma von der Gewährleistungspflicht zurücktreten will. Wir reden hier von einer Bausumme in Höhe von 300.000 €
Sollte noch jemand (Telekom, weil früher hier nur 6 MBit/sek) kommen und bauen wollen wird dies nichts und 2x GF müssen wir nicht dulden auf unserem Grundstück ;), dies ist mittlerweile geklärt.