Es wird ein erweiterter Bußgeldkatalog erstellt, lies dir mal den Referentenentwurf durch.
Opfer des eigenen Erfolgs: Breitbandausbau kostet den Landkreis Millionen mehr [GVG Glasfaser, Landkreis Diepholz, Niedersachsen]
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Änderung in §228:
94. § 228 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
(1) „ Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1.
als Netzbetreiber entgegen § 79 Absatz 2 Satz 1, § 80 Absatz 3 Nummer 1oder § 81 Absatz 2 Satz 1, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 86 Satz 1 Nummer 1, eine Information nicht, nicht richtig, nicht voll-ständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oderBeginnt also mit §79 des TKG und keine Änderung zu §73.
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Stimmt. Das ist auch der Synopse zu entnehmen. Gehe zurück zu #17.
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