Opfer des eigenen Erfolgs: Breitbandausbau kostet den Landkreis Millionen mehr [GVG Glasfaser, Landkreis Diepholz, Niedersachsen]

  • Änderung in §228:

    94. § 228 wird wie folgt geändert:

    a)
    Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
    (1) „ Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
    1.
    als Netzbetreiber entgegen § 79 Absatz 2 Satz 1, § 80 Absatz 3 Nummer 1oder § 81 Absatz 2 Satz 1, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 86 Satz 1 Nummer 1, eine Information nicht, nicht richtig, nicht voll-ständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder

    Beginnt also mit §79 des TKG und keine Änderung zu §73.

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