Leonet - meine Erfahrung bisher - FINGER WEG

  • Na ja, 3) Leonet schaltet Dich irgendwann tatsaechlich irgendwann erfolgreich auf. Du machst eine Messkampagne mit der Desktop App von breitbandmessung.de und mit etwas Glueck weisst die eine relevante Minderleistung nach und Du erhaeltst ein ausserordentliches Kuendigungsrecht...

  • Na ja, 3) Leonet schaltet Dich irgendwann tatsaechlich irgendwann erfolgreich auf. Du machst eine Messkampagne mit der Desktop App von breitbandmessung.de und mit etwas Glueck weisst die eine relevante Minderleistung nach und Du erhaeltst ein ausserordentliches Kuendigungsrecht...

    Das mache ich sowieso. - Aber da es FTTH ist, mache ich mir da wenig Gedanken. - Das Netz der UGG gibt die Bandbreite auf jeden Fall her. - Wenns dann natürlich am Übergabe zu Leonet und /oder im Leonet-Netz einen Engpass gibt, dann werde ich das aufdecken. Ich glaube aber nicht, dass das passieren wird.

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (31. Dezember 2025 um 19:29)

  • Wie gesagt, wir sprechen von einem Streitwert von 480 EUR (24 Monate * 20 EUR) + Kosten für die 4 Tage Internetausfall. - Sind nindestens glaube 5 EUR am Tag macht dann Summa sumarum einen Streitwert von 500 EUR. - Wie weit wird Leonet dafür wirklich gehen? Für mioch sind 500 EUR jetzt nicht das ganz große Geld für mich. - Ich zahle auch lieber 50 EUR im Monat für einen ISP, bei dem ich weiss, dass es läuft, statt 20 EUR bei einem ISP, bei dem augenscheinlich gar nichts klappt.... - Aber ja, ich hätte mich schon gefreut, wenn es runter gelaufen wäre. - Aber hätte - wäre -wenn bringt alles nichts. - Es ist, wie es ist. - Mein Eindruck ist: Leonet kann nichts, und ist vollkommen überfordert.

    Geiz ist geil.

    Oder

    Man bekommt was man bezahlt.

    Never Change a running system.

    Tut mir leid, ich kann das sehr ausführlich mimimi nicht in mein Herz einschließen.

    Ausfall von 3 Tage im Jahr ist im privaten Umfeld hinzunehmen bei 99% Verfügbarkeit, was schon hoch wäre. Und das es bei Anbieterwechsel Mal was schief geht ist ja nun Mal nicht neu. Bei mir war ein Auto ein Jahr lang nicht versichert, dies viel erst beim nächsten Wechsel auf. Das wäre im Falle eines Unfall haarig geworden und hat ein Monat gedauert bis der Fall geklärt war. Das wäre wohl eher ein Aufreger wert gewesen.

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  • Geiz ist geil.

    Oder

    Man bekommt was man bezahlt.

    Never Change a running system.

    Tut mir leid, ich kann das sehr ausführlich mimimi nicht in mein Herz einschließen.

    Ich finde das schon interessant, dass alex_k die verschiedenen Optionen ausprobiert und uns hier teilhaben laesst. Es ist ja nicht so, dass niedrige Preise zwingend schlechten Service bedeuten, oder hohe Preise guten Service. Momentan sieht es halt so aus als ist das ganze eine Dokumentation der Qualitaeten von Stiegler, und das rechtfertigt dann post hoc den etwas hoeheren Preis, aber wusste ja keiner... (und ich gehe davon aus, dass sich die Prozesse da noch etwas einschleifen werden).

    Ausfall von 3 Tage im Jahr ist im privaten Umfeld hinzunehmen bei 99% Verfügbarkeit,

    Jein, da kommt auch TKG 58 ins Spiel:

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz (TKG)
    § 58 Entstörung

    (1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.

    (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

    (3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

    (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

    (5) Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten der Entstörung durch Festlegung regeln. Dabei kann sie insbesondere auch weitere Fristen, Dokumentations- und Informationsanforderungen zum Beginn und Ablauf des Entstörungsverfahrens sowie Anforderungen an die Vereinbarung und Dokumentation von Kundendienst- und Installationsterminen festlegen.

    EDIT: Unklar ob eine initiale Schaltung als Entstoerung interpretiert werden kann/soll/darf.

    Und das es bei Anbieterwechsel Mal was schief geht ist ja nun Mal nicht neu.

    In der Tat, und manchmal hilft es sich zu vergegenwaertigen, dass auch bei ISPs (gerade bei kleineren) auch nur Menschen arbeiten. Das heisst nicht, dass man alles akzeptieren muss, aber hilft eventuell die Gelassenheit zu behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (3. Januar 2026 um 17:12)

  • Ich kann euch heute 2 Informatrionen zukommen lassen:

    1. Stiegeler hat für den Januar die vollen 49,95 EUR abgebucht.

    2. Ich habe mit Stiegeler heute gesprochen, und dort wieder "vollwertiger Kunde". - Und das sogar ohne dass meine Vertragslaufzeit von neuem losgeht. - Lauit der Rechnung habe ich eine Kündigungsfrist von einem Monat.

    3. Ich habe auch gerade mit Leonet gesprochen, die sind "in den letzten Zügen" im Hintergrund das noch zu Klären, was es bei mir noch zu klären gibt.

    Und ob ich jetzt auf die 20 EUR verzichte, für 4 Tage Internetausfall - Eher nicht. - Der Ausfall war ja nicht technischer Natur, sondern administrativer Natur, weil ein MA bei Leonet einfach einen Bock geschossen hat, wie man bei uns so sagt. - Und wer persönlich kennt, der weiß: - Ich vergesse so etwas nie. - Da bin ich dann "Wadenbeisser". - Und ja, ich lasse meine negative Sicht auf den ISP Leonet im Netz stehen, da wo er durch mich zu finden ist.

    Und wie gesagt. - Dass der Kundenservice ggf ne Ecke schlechter wird, schon alleine von den Supportzeiten statt 24/7 nur noch Mo-Fr 8-20 Uhr, und Sa 8-16 Uhr, sonntags gar kein Kundenservice, das war mir alles klar. - Aber es kann nicht sein, wochenlang auf eine Bearbeitung bzw Information zu warten. - Wenn ich zum Aldi gehe, und 1 kg Zucker kaufe, dann muss ich an der Kasse ja auch nicht 12 Std länger warten als bei Edeka, nur weil der Zucker vielleicht 15 Cent bei Aldi billiger ist....

    Und wenn ihr mich schon als Versuchskaninchen hattet, dann wisst ihr ja nun alle, was im schlimmsten Fall auf euch zukommt, wenn ihr zu Leonet wechseln wollt. - Dann kann ja Jeder für sich selbst entscheiden, ob Er/Sie das Risiko eingeht, oder nicht. - Ich wünsche es niemandem, dass er die gleichen Erfahrungen macht, wie ich sie machen musste.

    In diesem Sinne: - Schönes Wochenende.

    Alex_K

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (2. Januar 2026 um 18:06)

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