Ich vermute da haben Telekom und Co. Druck gemacht, weil ja jetzt vermehrt der Ausbau bei MFH festgeschrieben werden soll für Mieter.
Was genau soll da festgeschrieben werden?
Ich vermute da haben Telekom und Co. Druck gemacht, weil ja jetzt vermehrt der Ausbau bei MFH festgeschrieben werden soll für Mieter.
Was genau soll da festgeschrieben werden?
Kunstoffkabelkanäle sind nach wie vor in Treppenhäusern von MFH nicht statthaft.
In welchen Fällen?
Wenn Netzwerkkabel zum Anschluß von APs dort verlegt werden? Habe ich schon oft genug gesehen. Z.B. in Wohnhäusern die als Ferienwohnungen vermietet werden um dort im Haus WLAN anbieten zu können.
Wo kein Kläger auch kein Richter!
In welchen Fällen?
Wenn Netzwerkkabel zum Anschluß von APs dort verlegt werden? Habe ich schon oft genug gesehen. Z.B. in Wohnhäusern die als Ferienwohnungen vermietet werden um dort im Haus WLAN anbieten zu können.
normalerweise werden Wohnhäuser ja als Wohnungen zum Wohnen vermietet, Ferienwohnungen sind ja wieder Sonderfälle. wie es mit der Haftung da aussieht weiß ich nicht
Was genau soll da festgeschrieben werden?
In § 144 TKG-Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."
Dies ist Gesetzesvorlage.
Allerdings noch im Status des Entwurfes und von daher sind Änderungen möglich. Auch gibt es noch keinen Termin für das Inkrafttreten. Ich persönlich rechne jedoch noch 2026 damit.
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