Maingau, 1und1 oder O2?

  • Hallo liebe Community,

    ich stehe gerade vor einem Umzug was auch einen neuen Internetprovider bedeutet. Glasfaser ist von der Telekom bis zum Hausübergabepunkt gelegt.

    Meine Unsicherheit liegt dabei, ob ich beim 1und1 oder deren White Label Provider (Maingau) im Telekom Peering landen könnte. Die hier schon häufiger geteilte Abfragemöglichkeit über öffentliche Easybell-Daten (https://github.com/n-thumann/easybell-carrier-map) sagt Versatel Backbone für meine Adresse. Gilt das auch sicher bei Glasfaser?

    Meine derzeitigen Optionen:

    O2 Glasfaser mit sicher gutem Peering und Dual Stack:

    35€ durchschnittlich für 300mbit. Nach 24 Monaten wieder Neukundenkonditionen durch Kundenrückgewinnung möglich?

    1und1 Glasfaser:

    35€ für 150mbit. Bessere Konditionen aushandelbar nach 18 Monaten bei vorzeitiger Kündigung?

    Nachteil: kein echtes Dualstack?

    Maingau DSL/Glasfaser: 25€ monatlich für 100-150mbit. Schlechter Service? Niedrig priorisierte Technikertermine für Erstanschluss Glasfaser und somit womöglich nicht rechtzeitige Schaltung innerhalb von zwei Monaten?

    Gibt es noch weitere Aspekte, die ich vernachlässigt habe?

    Erfahrungen mit Maingau als Provider?

    Danke!

  • Garantieren kann man dir natürlich nichts, aber es scheint so zu sein, dass dir allein schon die Buchbarkeit von Maingau den 1&1 Versatel-Backbone garantiert.

    1&1 scheint bei Glasfaser nicht besonders schwer davon zu überzeugen zu sein, einem Dual Stack zu schalten, bei DSL braucht es wohl teilweise mehrere Anläufe. Die Rückgewinnungsthematik scheint bei Glasfaser eher keine Rolle zu spielen.

  • Meine Unsicherheit liegt dabei, ob ich beim 1und1 oder deren White Label Provider (Maingau) im Telekom Peering landen könnte. Die hier schon häufiger geteilte Abfragemöglichkeit über öffentliche Easybell-Daten (https://github.com/n-thumann/easybell-carrier-map) sagt Versatel Backbone für meine Adresse. Gilt das auch sicher bei Glasfaser?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wenn 1&1 den BNG bereits fuer L2-BSA erschlossen hat waere es fuer 1&1 teurer FTTH per WIA umzusetzen. Ganz am Anfang waren bei 1&1 alle FTTH@Telekom Anschluesse per WIA umgesetzt worden, aber ich meine das ist Geschichte und jetzt machen die L2-BSA wenn sie koennen.

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  • Ich meinte es so, dass es aus der mir bekannten Umgebung mit BNG ohne 1&1-Erschließung so ist, dass man Maingau gar nicht bestellen kann. Also sollte nicht nur die easybell API, sondern auch noch zusätzlich die Verfügbarkeit von Maingau überhaupt als Indikator dienen können.

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  • Maingau hat DualStack, der einzige Nachteil wäre das hier, soweit ich weiß, nicht überprovisioniert wird, also werden z.B.: 250 Mbit/s gebucht, werden 250Mbit/s geschalten was Netto dann 240Mbit/s sind. Die Telekom / 1und1 / o2 provisionieren ja deutlich darüber.

  • Maingau hat DualStack, der einzige Nachteil wäre das hier, soweit ich weiß, nicht überprovisioniert wird, also werden z.B.: 250 Mbit/s gebucht, werden 250Mbit/s geschalten was Netto dann 240Mbit/s sind. Die Telekom / 1und1 / o2 provisionieren ja deutlich darüber.

    Nicht schön, aber halb so wild.
    Aktuell ergibt Fast.com bei der Telekom GF 300/150 tatsächlich 330/160

    Nett, aber fürs Homeoffice und Downloaden von Linux-Images nicht kriegsentscheidend.


    Weißt du aktuelles zur Zwangstrennung?

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  • "Geschätzter Maximalwert" und "Geschätzter Minimalwert" sind unuebliche Formulierungen... da ist moeglicherweise etwas durcheinandergeraten die "geschätzte maximale Datenübertragungsrate" ist eigentlich nur (und ausschliesslich) fuer Mobilfunktarife gefordert... (na ja, der Sinn ist verstaendlich und die notwendigen jeweils drei Raten sind fuer Down- und Upload-Richtung angegeben).

  • Wobei ich das für so krass halte dass das so nicht unbedingt bleiben muss.

    Bei 1und1 wurde das ja auch erst vor kurzem für alle korrigiert nachdem sich jemand aus dem Forum mehrfach bei 1und1 gemeldet hatte :D

    Hab den Beitrag gefunden: https://www.computerbase.de/forum/threads/…8/post-29818125

    Irregular2051 Zwangstrennung existiert da noch ja.

    Einmal editiert, zuletzt von millen (7. Januar 2026 um 02:40)

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  • Naja, aber das kam von der Einführung der neuen Datenraten und war ja dann doch schnell geändert worden.

    Maingau hat ja auch bei DSL dieses strenge Shaping und dort schon mehr Zeit gehabt um ändern zu lassen.

  • Aus technischer Sicht ist das Problem, dass Trafgic Shaper sinnvollerweise mit Bruttoraten konfiguriert werden, aber laut BNetzA Vertragsraten als Netto zu interpretieren sind. Die Umwandlung vom Brutto ins Netto hsengt jedoch auch von der verwendeten Packetgroesse ab... d.h. ein ISP kann Bruttoraten limitieren und bis zu gewissem Grad auch garantieren, hat aber nur bedingt Kontrolle wieviel Netto vom Brutto beim Kunden ankommt. Daher haben frueher so gut wie alle DSL ISPs Vertragsraten als (bis zu) Brutto interpretiert (bei DOCSIS war das etwas anders da gab es schon laenger den Trend etwas mehr Brutto zu schalten, weil IMHO Cisco erkannt hatte, dass viele Kunden so etwas als Geschenk vom ISP ansehen, und Cisco hat das auch in der Docsis Community kommuniziert, aber ich schweife ab). Erst mit den Transpsrenzeegeln der BNetzA und der Nachweismethode durch breitbandmessung.de hat sich durchgesetzt, dass Vertragsraten als Nettoraten interpretiert werden ( trotz der Probleme beim Umrechnen von Brutto zu Netto). ISP hatten dann 2 Optionen:

    a) Anpassung/Erhoehung des provisionierten Bruttos (z.B. Telekom, O2, u.a.)

    b) Ausnutzung des "Zufalls", dass die BNetzA fuer den Nachweis der vertraglichen Maximalrate einen Abschlag von 10% gewaehrt, d.h. es muss nur 90% der vertraglichen Maximalrate erreicht werden. Bei ueblichem Overhead und Paketgroessen ist der Unterschied von Brutto zu Netto kleiner als 10% (selbst bei ADSL mit ATM/AAL5) und damit kann ein ISP schlicht bei Vertragsmaximum als Bruttoshaperlimit bleiben ohne automatisch Minderleistung nachgewiesen zu bekommen. (Die Begruendung der BNetzA fuer den 10% Abschlag erwaehnt das gar nicht, sondern ist eine wunderschoen legalistische Wortauslegung der Bedeutung des Wortes "maximal", aber es waere IMHO ein Zeichen ueberraschender Inkompetenz haetten die Fachleute der BNetzA den Zusammenhang von Brutto und Netto nicht auch im Bewusstsein gehabt).

  • Naja, da das Maingau Internetangebot lange nach der gängigen Überprovisionierung durch die üblichen Verdächtigen erst aufkam, hätten sie auch einfach schauen können, was die Konkurrenz so macht. Zumal Maingau eh nur auf den "normalsten" Anschlüssen mit der größten Providervielfalt zu finden ist.

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  • Ich wette mit Dir, den meisten Kunden duerften diese 10% (oder 20%) hin oder her ziemlich egal sein, und nur ein kleiner Teil wird ueberhaupt mitbekommen, dass gar nicht 100% der vertraglichen Rate ankommt... Andererseits machen diese 10-20% auch fuer einen ISP bei den Kosten eher wenig Unterschied (ja die Kapazitaet des Netze muss etwas hoeher angesetzt werden, aber ich vermute 10-20% mehr steckt meist bereits in den Sicherheitsmargen, d.h. vielleicht muss das Netz jeweils ein bisschen frueher erweitert werden). Na ja, das ist alles feiner Spekulatius...

  • Dass es Otto nicht interessiert, ist klar. Wie hoch war noch gleich die Quote derer, die ihre Internetgeschwindigkeit gar nicht kennen?

    Ich meine nur hier für uns, oft sind es beim 1&1 Internetdienst Drillisch und Maingau, die preislich konkurrieren und wenn es am Ende um 50 Cent im Monat geht, ist es vielleicht gerechtfertigt, darauf hinzuweisen, dass man bei Drillisch/1&1 absehbarerweise 348 Mbit/s brutto bekommt und bei Maingau nur 300.

  • "Geschätzter Maximalwert" und "Geschätzter Minimalwert" sind unuebliche Formulierungen... da ist moeglicherweise etwas durcheinandergeraten

    Das sehe ich definitiv nicht so. Man kann aus den Leistungsbeschreibungen sehr wohl ablesen, dass Maingau gegenüber 1&1 und der Telekom eher unterprovisioniert. Easybell gibt sogar auf ihrer Homepage ein Bandbreitenversprechen ab, wie man es auch an ihrer Leistungsbescheibung erkennt.

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  • Du missverstehst, die Formulierung "geschaetzer Maximalwert" ist eigentlich nur fuer Mobilfunktarife vorgeschlagen... Dass Meingau sowohl Maximum als auch Minimum mit "geschaetzer" qualifiziert ist ungewoehnlich.

    Man kann aus den Leistungsbeschreibungen sehr wohl ablesen, dass Maingau gegenüber 1&1 und der Telekom eher unterprovisioniert.

    Anhand der Werte im PIB kann man wenig IMHO ueber die eigentliche Provisionierung lernen... (die Maximalwerte sind ueberall gleich und die Provisionierung sollte halt ermoeglichen, dass man mindestens 90% der Maximalrate auch messbar sind)

    Easybell gibt sogar auf ihrer Homepage ein Bandbreitenversprechen ab, wie man es auch an ihrer Leistungsbescheibung erkennt.

    Was Easybell da macht scheint formal zulaessig# zu sein, und prinzipiell auch kundenfreundlich (weil man quasi immer eine ausserordentliche Kuendgung/Minderung erwirken kann*), aber es fuehrt die Idee hinter dem PIB ein bisschen ad absurdum. Wie so oft toleriert die BNetzA das wohl (oder es gab noch keine Kundenbeschwerde). Wie die BNetzA ja auch die Angabe 1000 Mbps bei AON Anschluessen via 1000Base-BX zu akzeptieren scheint (das Problem ist, mit 1000Base-BX ist Netto niemals 1000 Mbps moeglich, 90% von 1000 allerdings schon).


    #) Was im PIB steht legen die ISPs selber fest, die einzige Auswirkung ist halt ob es leichter oder schwerer ist Minderleistung nachzuweisen.

    *) Ein fuer Easybell ueberschaubares Risiko, da die Vertraege eh 14-taegig zum Monatsende kuendbar sind. Und fuer mich ist das wohl der Grund warum die sich keine besondere Muehe beim PIB gegeben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (7. Januar 2026 um 15:34)

  • Und nun die entscheidende Frage: Wenn interessiert es 99,99% der Nutzer.

    Erst wenn das Internet weg ist machen sie mimimi. Aber ob ihre GF nun 250 oder 200 hat merkt keiner von den Kunden. Das war bei DSL anders wenn man 16 Mbit eingekauft hat und nur 2 Mbit ankamen, da gab es dann schon Stress mit den Kids. ;)