FritzBox 5690 Pro direkt an HÜP anschließen

  • Guten Abend zusammen,

    eventuell kann mir jemand eine Hilfestellung geben.

    Ausgangslage:

    Glasfaser HÜP wurde im Februar 2024 im Keller angebracht. Leider weigert sich die Hausverwaltung vehement das Ausbau Planungsprotokoll für NE4 zu unterzeichnen. Anbieter ist 1&1, Telekom ist das ausbauende Unternehmen. (GPON)

    Laut dem was ich bisher gelesen und durch verschiedene Telefonate in Erfahrung bringen konnte, benötige ich zwingend eine Gf-TA Dose samt ID, als auch dann die Modem ID. Diese kann ich erst dann eintragen, wenn die Telekom die Leitung frei schaltet.

    Jedoch werde ich die Gf-TA ID als auch die Freischaltung nicht bekommen, solange die Zustimmung der Hausverwaltung und somit auch der Ausbau aussteht.

    Ist es möglich, und wenn ja über welchen Weg, trotzdem Zugang zum Glasfasernetz zu bekommen? Ich habe die Modem ID der Fritzbox, keine Gf-TA ID, und auch kein Freischaltungstermin durch die Telekom. Gibt es da irgendeinen Weg um die Freischaltung trotz fehlenden NE4 zu erhalten, sodass ich Glasfaser nutzen kann?

  • und auch kein Freischaltungstermin durch die Telekom.

    Wenn 1&1 dein ISP ist, dann sind sie auch für den Anschluß zuständig * und müssen sich mit dem Netzbetreiber absprechen.

    Leider weigert sich die Hausverwaltung vehement das Ausbau Planungsprotokoll für NE4 zu unterzeichnen.

    Mit welcher Begründung?

    * Bzw. der Ansprechpartner

    Einmal editiert, zuletzt von Faserknecht (17. August 2024 um 00:27)

  • Es gilt herauszufinden, warum die HV sich weigert.

    Dazu die Frage: Eigentumswohnungen oder Wohnungsbaugesellschaft.
    Es gibt hier unterschiedliche rechtliche Regelungen, an denen die HV gebunden ist.
    ABER sie kann dir nicht den Anschluss verweigern und muss es gestatten.
    Der Streitpunkt ist meistens die Art und Weise, wie die Leitungen inhouse verlegt werden sollen. Auch wir als WEG haben über die HV 2x die Hausbegehungsprotokolle zum NE 4 der Telekom abgelehnt.

    Aber was du nicht bekommst vom Provider in einem MFH mit HÜP ist der Anschluss direkt daran. Der Provider(1&1) benötigt vom Netzbetreiber (Telekom) die Teilnehmerkennung (Gf-TA ID). Und solange solche nicht in der Datenbank des Netzbetreibers existiert, gibt es deinen Anschluss nicht. Dies war schon immer so zu Kupfer-Zeiten.

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  • Nur ein Eigentümer kann den Anschluss (auf eigene Kosten) verlangen, kein Mieter!

    Daher auch die Frage bei mir.
    Aber insgesamt scheint es ja sinnfrei, wenn ins Haus ein HÜP gelegt wurde und jetzt keine GF im Haus verteilt wird. Ich vermute eher, dass die Verlegestrecke/Kosten ein Problem ist.

    Oder hat da jemand bei der Genehmigung für den HÜP gegenüber der Telekom nicht zu Ende gedacht, bei der HV.

  • Sind wir nicht gerade in D aktuell bei sinnfreien Dingen Weltmeister? Sind Schildbürger nicht überall in Deutschland vertreten? Evtl. ist das ja auch so in diesem Fall: mit Steuergeldern geförderter Glasfaserausbau ohne einen gebuchten Anschluss.

    Aufklärung kann in dieser Sache nur ein Beitrag von paul57 bringen.

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