Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

  • Ich finde ihr interpretiert viel in den Artikel rein.
    Da ich Verwandte in der Region hab, weiß ich, dass die im Artikel genannte Zahl, die noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben, in etwa deckungsgleich ist mit der Anzahl von Häusern/Wohnungen, die gar nicht mehr wieder aufgebaut werden. Der Rest bekommt einfach GF.

    Trierer Volksfreund:
    Es werden im Ahrtal etwa 22.000 Haushalte komplett auf Glasfaser umgestellt.
    Insgesamt sollen in den Unwettergebieten rund 40.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einen Glasfaseranschluss bekommen.
    Der Ausbau der Glasfaser bedeute für die Menschen im Ahrtal einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Normalität, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Ein verfügbares Netz mit hohen Bandbreiten sei ein entscheidender Wirtschaftsfaktor und helfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Dass die zerstörte Kupfer-Infrastruktur ausschließlich durch Glasfaser ersetzt wird, ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Region.“
    „Wir sind froh, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern hier in Rheinland-Pfalz sowie in Nordrhein-Westfalen beim Wiederaufbau so gut vorankommen“, sagte Srini Gopalan, Vorstand der Deutschen Telekom für das Deutschlandgeschäft. Die Zusammenarbeit vor Ort sei geprägt von Vertrauen und einem gemeinsamen Wille in der Umsetzung. „Den Aufbau des Glasfasernetzes in den direkten Flutgebieten wollen wir bis Ende dieses Jahres so weit wie möglich abschließen.“

  • Neben der Telekom baut auch Vodafone.

    Und daher entfällt die Verpflichtung ...

    Und auch dieses hier spricht nicht unbedingt für Deine Annahme ...
    Im übrigen bringt selbst eine Verpflichtung keinen Anspruch auf Erlass der Anschlußkosten. Man muss eher befürchten, dass der Netzbetreiber gerade deshalb nicht auf diese Kostenerstattung verzichten würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (30. Juni 2024 um 17:17)

  • Und daher entfällt die Verpflichtung ...

    Und auch dieses hier spricht nicht unbedingt für Deine Annahme ...

    Welche Annahme?

    Dein Beitrag hat nichts mit der Situation im Ahrtal zu tun. Dort war die Infrastruktur kaputt und sie musste ersetzt werden. Dazu bedarf es keine Anordnung der BNetzA. Dies ergibt sich schon aus dem TKG. Wenn sich keiner der Anbieter bewegt, da würde die BNetzA tätig werden.

    § 159 Beitrag von Unternehmen zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
    Jeder Anbieter, der auf dem sachlichen Markt der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig ist, ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach den §§ 157 und 158 erbracht werden kann. Die Verpflichtung nach Satz 1 ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen.

    Aber es haben sich ja alle bewegt.

    Im übrigen bringt selbst eine Verpflichtung keinen Anspruch auf Erlass der Anschlußkosten. Man muss eher befürchten, dass der Netzbetreiber gerade deshalb nicht auf diese Kostenerstattung verzichten würde.

    Dies habe ich auch nicht behauptet, aber ich werde die Information noch nachliefern. Ich vermute, es wird unterschiedlichen Lösungen von verschiedene Anbieter geben, genauso je nach Situation der Geschädigten (Privat, Firmen, öffentliche Einrichtung (Kita).

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  • Und daher entfällt die Verpflichtung ...

    Und auch dieses hier spricht nicht unbedingt für Deine Annahme ...
    Im übrigen bringt selbst eine Verpflichtung keinen Anspruch auf Erlass der Anschlußkosten. Man muss eher befürchten, dass der Netzbetreiber gerade deshalb nicht auf diese Kostenerstattung verzichten würde.

    Das war aber ein noch nie angeschlossenes Haus, also eine völlig andere Situation als die Abschaltung eines existierenden Anschlusses.

  • Achtung - wir müssen trennen.
    Das eine ist der im Artikel konkret betroffene Ort Gemünd (bei Schleiden, südlichstes NRW, nicht jenes in RLP oder sonstwo). Dort sind von 1500 gemeldeten Haushalten im Artikel ca. 300 nicht angeschlossen, weswegen ich 20% genannt habe. Dort sind nur wenige Häuser nicht wiederaufgebaut worden.
    Die Versorgungssituation kann man im Coverage Checker sehen (z.B. nach "53937 Schleiden, Kurhausstr. 7, Nordrhein-Westfalen" suchen. Ich würde sagen 98% der Gebiete sind ausgebaut oder im Ausbau. Die 20% sind dann die Restanten ("ich telefonier doch nur", "mein Mieter braucht so einen modernen Krams doch nicht" oder "Den Vorgarten hat meine verstorbene Frau angelegt".) Ich denke hier braucht man über eine Versorgungsverpflichtung nicht zu sprechen, da die Speedpipes in der Straße liegen und es nur an den Hauseigentümern liegt. Die Frage die sich eher stellt: sind 4-5 Monate Vorankündigung seitens des Providers angemessen?

    Davon zu trennen wären die Flutgebiete insgesamt, mit Schwerpunkt im Ahrtal. Aus dem Artikel liest man jetzt nur raus das man sich dort ähnliches vorstellen kann aber noch schaltet man dort noch nicht ab. Ich denke die Telekom wird, wenn sie schlau ist, dort auch erstmal in der Fläche ausbauen und erst bei einem hohem Versorgungsgrad mit den Reparaturen im Kupfernetz die mit provisorischen Mitteln nicht irgendwie noch vermieden werden können aufhören.

    Müssten nurnoch die Frage geklärt werden ob aus Umweltschutzgründen etc. die alten Kabel ausgebuddelt werden müssten (ich hoffe DE hat noch einen Restverstand das gut sein zu lassen)

  • Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Andererseits heißt es im Artikel, dass "in drei handvoll Gebäuden" die Glasfaser noch nicht von der Straße ins Gebäude gelegt wurde (von über Tausend). Bei den 300 Anschlüssen bei denen es noch keinen Glasfaservertrag gibt könnte es sich teilweise also auch um Anschlüsse handeln, die zwar gebaut sind aber noch nicht aktiv, mangels Vertragsbuchung. Die Anschlüsse gab es ja soweit ich weiß lange Zeit auch ohne Vertragsbuchung kostenlos.

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  • Die Telekom wird vermeiden wollen, aufgrund der Versorgungsverpflichtung dazu verdonnert zu werden, das Cu-Netz für diese wenigen Anschlüsse weiterbetreiben zu müssen.

    Wenn ein Glasfaseranschluss an der Adresse angeboten wird hat die BNetzA ja keinen Anlass aktiv zu werden. Man kann sich an die BNetA wenden "[...]wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt[...]". Wenn es zumindest einen Anbieter gibt der zu üblichen Konditionen einen FTTH-Anschluss anbietet dann ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Dass der Anschluss aufgrund der Mindestversorgung kostenlos sein muss glaube ich eher nicht.

    Allerdings ist die Frage nach den Kosten auch aus einem anderen Grund im aktuellen Fall hinfällig: die Telekom bietet seit einigen Monaten FTTH-Anschlüsse bei Buchung eines Tarifs sowieso kostenlos an, die 800 Euro werden also erlassen. Das gilt für alle "Homes Passed"-Adrssen, unabhängig davon wann das Gebiete ausgebaut wurde. Ausgenommen ist nur die Ersterschließung von Neubauten und Neubaugebieten.

  • Wenn ein Glasfaseranschluss an der Adresse angeboten wird hat die BNetzA ja keinen Anlass aktiv zu werden. Man kann sich an die BNetA wenden "[...]wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt[...]". Wenn es zumindest einen Anbieter gibt der zu üblichen Konditionen einen FTTH-Anschluss anbietet dann ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Dass der Anschluss aufgrund der Mindestversorgung kostenlos sein muss glaube ich eher nicht.

    Ist aber ein anderer Fall als "es gibt einen Anschluss und der bisherige Anbieter will nur gegen zusätzliche Baukosten weiterversorgen."

    An die BNetzA kann man sich immer wenden, wenn man Probleme mit der Versorgung durch den Anbieter hat.


    Das einzige, was ich sage, ist dass die Telekom bei Cu-Abschaltung keine zusätzlichen Baukosten für den Ersatzanschluss fordern wird, weswegen die Diskussion rein theoretisch ist. Die Gründe habe ich ja schon genannt.

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  • Ist aber ein anderer Fall als "es gibt einen Anschluss und der bisherige Anbieter will nur gegen zusätzliche Baukosten weiterversorgen."

    Richtig, es ist ein anderer Fall. Es geht eben nicht um die Feststellung einer Versorgungsverpflichtung, und deswegen stellt sich auch nicht die Frage ob die Telekom zum Weiterbetrieb des Cu-Netzes betrieben werden könnte, darauf wollte ich ja raus.

    Ob bei einer Abschaltung des Kupfernetzes der örtliche FTTH-Netzbetreiber - ob speziell im Fall der Telekom oder sogar allgemein bei anderen Anbietern - zu einem kostenlosen Ersatz in Form eines Glasfaseranschlusses verdonnert werden kann halte ich nicht für selbstverständlich. Aber das wird sich im Laufe der nächsten Jahre sicher noch zeigen.

  • Richtig, es ist ein anderer Fall. Es geht eben nicht um die Feststellung einer Versorgungsverpflichtung, und deswegen stellt sich auch nicht die Frage ob die Telekom zum Weiterbetrieb des Cu-Netzes betrieben werden könnte, darauf wollte ich ja raus.

    Ob bei einer Abschaltung des Kupfernetzes der örtliche FTTH-Netzbetreiber - ob speziell im Fall der Telekom oder sogar allgemein bei anderen Anbietern - zu einem kostenlosen Ersatz in Form eines Glasfaseranschlusses verdonnert werden kann halte ich nicht für selbstverständlich. Aber das wird sich im Laufe der nächsten Jahre sicher noch zeigen.

    Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur. Bei Abschaltung dieser ist die Versorgungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, daher gehört das schon auch zur Versorgungsverpflichtung, sogar enger als im Fall dass es noch keine Versorgung gibt.

    Im Fall Abschaltung kann sich die Telekom nämlich nicht ohne weiteres auf Unwirtschaftlichkeit der Erschließung berufen, sie hat es ja schon erschlossen. Es geht nur um eine mögliche Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs, und der kann sie mit der Zurverfügungstellung eines neuen Anschlusses begegnen. Es wird für die Telekom wirtschaftlicher sein, den Neuanschluss baukostenfrei zur Verfügung zu stellen, als die alte Infrastruktur weiterzubetreiben. Da das schon erfüllt ist, kann sie nicht auch noch Baukosten einfordern, sondern es lohnt sich ja so schon für sie. Sie hat es ja bei anderen Anschlüssen schon gezeigt, dass sie bereit ist, da kann sie bei Zwangsanschlüssen nicht Kosten fordern. Da würde jeder Richter sagen, dass das Ausnutzung einer selbsterzeugten Zwangslage ist.

    Anders sieht es aus, wenn der Betreiber der Glasfasernetzes ein anderer ist. Dann wird es spannender. Ich bin mir aber sicher, dass der Fall so schnell nicht eintreffen wird. Eher überbaut die Telekom da, um keine Kunden zu verlieren.

  • Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur. Bei Abschaltung dieser ist die Versorgungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, daher gehört das schon auch zur Versorgungsverpflichtung, sogar enger als im Fall dass es noch keine Versorgung gibt.

    Das ist aus Sicht der BNetzA und dem TKG vollkommen egal. Entscheidet ist, werden Telekommunikationsdienste geliefert. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass dabei veraltete oder zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut/weiter beteiben werden muss.

    Was kann denn der Anbieter dafür, dass die Kunden so innovationsfern sind. Das passiert gefühlt nirgends so oft wie in Deutschland. Dieses Mimimi, ich will aber mein Drehscheiben-Telefon behalten ist eine Macke was in Deutschland zelebriert wird.

    Man sollte die Sache pragmatische und zukunftsorientierte betrachten und nicht immer rückwärts gewandt. Aber das ist in diesen Land schwierig Innovationen umzusetzen.

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  • Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur.

    Woraus schließt du das?

    Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb. Siehe z.B. die aktuelle Förderrichtlinie zum Förderprogramm des Bundes:

    "7.4 Die nach Nummer 3.1 oder Nummer 3.2 dieser Richtlinie geförderte Breitbandinfrastruktur ist für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entsprechend der im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist zu betreiben."

    Diese Sieben-Jahres-Fristen standen so auch schon vor 10 Jahren in den Förderrichtlinien des damaligen bayerischen Förderprogramms.

    Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.

    Beim klassischen Telefonnetz kommt speziell noch dazu dass es sich um ein reguliertes Netz handelt, bei dem die Telekom schon bisher nicht frei war in ihren Entscheidungen. Da ist sie vermutlich auch nicht frei zu entscheiden wann sie es abschaltet. Das geht sicher nur in Kooperation mit der BNetzA.

    Da das schon erfüllt ist, kann sie nicht auch noch Baukosten einfordern, sondern es lohnt sich ja so schon für sie. Sie hat es ja bei anderen Anschlüssen schon gezeigt, dass sie bereit ist, da kann sie bei Zwangsanschlüssen nicht Kosten fordern. Da würde jeder Richter sagen, dass das Ausnutzung einer selbsterzeugten Zwangslage ist.

    Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas... Die Frage ob es sich für die Anbieter langfristig auch lohnen würde wenn sie die initialen Anschlusskosten selbst übernehmen würden ist da nicht relevant.

    Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken. Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.

    Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".

    Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.

    Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.

    Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.

  • Das ist aus Sicht der BNetzA und dem TKG vollkommen egal. Entscheidet ist, werden Telekommunikationsdienste geliefert. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass dabei veraltete oder zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut/weiter beteiben werden muss.

    Was kann denn der Anbieter dafür, dass die Kunden so innovationsfern sind. Das passiert gefühlt nirgends so oft wie in Deutschland. Dieses Mimimi, ich will aber mein Drehscheiben-Telefon behalten ist eine Macke was in Deutschland zelebriert wird.

    Man sollte die Sache pragmatische und zukunftsorientierte betrachten und nicht immer rückwärts gewandt. Aber das ist in diesen Land schwierig Innovationen umzusetzen.

    Waren die Kunden denn informiert? Für mich klingt das eher, als dass die Kunden bisher keinen Bedarf für einen Glasfaseranschluss sahen und die Abschaltung des Cu-Netzes nicht im Raum stand. Waren alle Kunden und Hausbesitzer(!) informiert, dass Cu abgeschaltet wird? Klingt für mich nicht so.

    Im Übrigen sehe ich ein solches Thema auch eher beim Hausbesitzer als beim Mieter. Der Kunde, der informiert wird, ist aber der Mieter. Letzterer hat aber bestimmt keine Lust, seinem Vermieter die Infrastruktur zu finanzieren. Für die Leitung ins Haus ist aber der Besitzer verantwortlich.

    Als Vermieter bekommt man das gar nicht unbedingt mit, wenn Glasfaser ausgebaut wird. Ich werde in meiner Wohnung auf jeden Fall Glasfaser legen lassen, wenn ich es mitbekomme und die Hausverwaltung bzw. WEG zustimmt und keine unerfüllbaren Auflagen macht. Auch gegen den Willen des Mieters, er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Hier bei den Nachbarn habe ich das auch: wenn sich die Eigentümerin nicht gekümmert hätte, den Mieter hätte es nicht interessiert. Die Eigentümerin wusste aber nur Bescheid, weil sie in einer anderen Wohnung im Haus selber drin wohnt. Sonst hätte es keine Info gegeben.

  • Woraus schließt du das?

    Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb.

    Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.

    Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.

    Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.

    Es darf ja auch nicht einfach abgeschaltet werden, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Und da meinst Du, es darf abgeschaltet werden, wenn alle Rechnungen bezahlt sind? Seltsame Auffassung.

    Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas...

    Hat man ja. Den Erstanschluss gab es nicht kostenlos. Jetzt will einer die Technologie umstellen, weil es für ihn billiger wird. Und ein anderer soll dafür bezahlen?

    Da würde ich als Anbieter jedes Jahr die Technologie umstellen und den Kunden bezahlen lassen. Tolles Geschäft ;)

    Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken.

    Aha. Und sobald der Kunde sich in einer Zwangslage befindet (die ja der Anbieter erst herbeiführt), darf dann vom Kunden Geld verlangt werden? Meinst Du, damit kämst Du durch? Das wäre ja schon Erpressung.

    Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.

    Um die geht es ja nicht.

    Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".

    Nein, kann man natürlich nicht. Das war nur ein Vergleich, was die Wirtschaftlichkeit für den Anbieter betrifft.

    Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.

    Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.

    Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.

    Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.

    Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.

    Es geht aber bisher um den Kunden, nicht um den Immoblilienbesitzer.

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  • Waren die Kunden denn informiert? Für mich klingt das eher, als dass die Kunden bisher keinen Bedarf für einen Glasfaseranschluss sahen und die Abschaltung des Cu-Netzes nicht im Raum stand. Waren alle Kunden und Hausbesitzer(!) informiert, dass Cu abgeschaltet wird? Klingt für mich nicht so.

    Ja, wie Zeitungsberichte in den Lokalen Medien zu entnehmen ist wurde dies öffentlich Mitte 2023 kommuniziert.

    Im Übrigen sehe ich ein solches Thema auch eher beim Hausbesitzer als beim Mieter. Der Kunde, der informiert wird, ist aber der Mieter. Letzterer hat aber bestimmt keine Lust, seinem Vermieter die Infrastruktur zu finanzieren. Für die Leitung ins Haus ist aber der Besitzer verantwortlich.

    Jein. Den Hausbesitzer interessiert es erst einmal gar nicht. Der Mieter muss seinen Bedarf kundtun, indem er eine Vertrag mit dem ISP abschließt. Dieser wendet sich dann an die Hausverwaltung/Eigentümer und bittet um die Freigabe der Bautätigkeiten.

    Der Hausanschluss eines GF/Hochgeschwindigkeitszugang zu Datendienste ist eindeutig eine Modernisierungsmaßnahme und somit auf die Miete umlegbar.

    Als Vermieter bekommt man das gar nicht unbedingt mit, wenn Glasfaser ausgebaut wird. Ich werde in meiner Wohnung auf jeden Fall Glasfaser legen lassen, wenn ich es mitbekomme und die Hausverwaltung bzw. WEG zustimmt und keine unerfüllbaren Auflagen macht. Auch gegen den Willen des Mieters, er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Dann hat der Vermieter/Hausverwaltung alles an Post weggeschmissen, was man von seiner Gemeinde/Netzbetreiber bekommen hat. Ich wurde in Rodgau als Eigentumsbesitzer und die MIeter (gemeinsamer Kompletausbau Stadt und Netzbetreiber für 0 € in alle Häuser) mit Briefen bombadiert.

    Hier bei den Nachbarn habe ich das auch: wenn sich die Eigentümerin nicht gekümmert hätte, den Mieter hätte es nicht interessiert. Die Eigentümerin wusste aber nur Bescheid, weil sie in einer anderen Wohnung im Haus selber drin wohnt. Sonst hätte es keine Info gegeben.

    ???? Das verstehe ich nicht. Es interessiert doch die Mieter vermutlich weiterhin nicht, nur die Eigentümerin will. Und offensichtlich sind doch die Informationen angekommen. Wer nicht will, hat scheinbar schon. Man kann doch keine zu seinem Glück zwingen.

  • Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.

    Wer sagt denn, dass es keine neue Alternative gibt. Nur, weil ein paar Leute es verpennt haben oder innovationsfern sind, heißt es doch nicht, dass die sich aus dem TKG bestehende Versorgungspflicht nicht gegeben ist.

    Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.

    Wo ist dies rechtlich so geregelt? Im TKG § 156 Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten steht nur, dass diese gegeben sein muss, aber nicht wie dies technologische gestaltet wird.

    Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.

    Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.

    Die 799,- € fallen für den Hausanschluss an, nicht für jeden Mieter.

    Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Anschlüsse bis in die Wohneinheit zu legen. Ob dann die Arbeiten hübsch genug für die Verwaltung oder Eigentümer sind, entscheidet sich bei der Hausbegehung und dem Protokoll. Wir haben in einem MFH 2x die ändern lassen. Jetzt ist die Verlegung durch die Baufirma auf Kosten des Netzbetreibers unauffällig.

  • ???? Das verstehe ich nicht. Es interessiert doch die Mieter vermutlich weiterhin nicht, nur die Eigentümerin will. Und offensichtlich sind doch die Informationen angekommen. Wer nicht will, hat scheinbar schon. Man kann doch keine zu seinem Glück zwingen.

    Wie geschrieben: weil Eigentümerin selber auch Kunde.

    Und ich kann dir sagen, hier gab es für die Eigentümer, die auswärts wohnen und daher nicht selber Kunde sind, keine Informationen. Von der Stadt kam gar nichts, nur Plakate, Werbezettel im Briefkasten und Anschreiben an die gemeldeten Bewohner und Kunden.

    Eigentümer auswärts - nichts mitbekommen. Sich selber kümmern? Nicht immer einfach, man müsste ja alle potentiellen GF-Anbieter regelmäßig abklappern, um zu sehen, ob einer Ausbauplanungen hat.

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  • Die 799,- € fallen für den Hausanschluss an, nicht für jeden Mieter.

    Wirklich? Das ist mir tatsächlich neu. Ich dachte, für jeden Anschluss.

    Aber egal, prinzipiell fällig sind die für den Kunden, der den Anschluss will. Werden nur mit Vertrag erlassen.


    Dann gibt es die "anderen" 799,-, wenn der Hausbesitzer ohne Vertrag will.

  • Es geht aber bisher um den Kunden, nicht um den Immoblilienbesitzer.

    Das hängt ursächlich zusammen. Der Mieter muss erst einmal sagen, er will, indem er eine Vertrag bei ISP macht. Der Eigentümer wird dann dazu befragt.

    Die Anbieter haben dafür alle ausgiebig Informationen und Vordrucke. Beispiel Telekom