Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

  • Elemir Definiere bitte "versorgen".

    Wie Schnurz schon schrieb kann nach TKG §134 auch ein Gebäude angeschlossen werden. Gleichwohl muss der Eigentümer diesen Anschluss nicht nutzen. Das ist jedoch eher theoretischer/hypothetischer Natur. In der Praxis ist es doch so, das jeder Anschluss genutzt wird.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: Vonovia scheut wohl die Ertragsmindeung durch einen FTTH-Ausbau und bevorzugt daher FTTB und g.fast bzw. Lösungen auf Coax-Basis.

  • Elemir Definiere bitte "versorgen".

    Wie Schnurz schon schrieb kann nach TKG §134 auch ein Gebäude angeschlossen werden. Gleichwohl muss der Eigentümer diesen Anschluss nicht nutzen. Das ist jedoch eher theoretischer/hypothetischer Natur. In der Praxis ist es doch so, das jeder Anschluss genutzt wird.

    Ersetze versorgen mit anschließen.

    Den § 134 mal durchlesen, der bezieht sich nur auf das Grundstück bzw. dessen Eigentümer.

    "Der Eigentümer eines Grundstücks ... kann nicht verbieten".

    Der Eigentümer eines Gebäudes schon, weil nicht erwähnt.

    Die Unterscheidung ist relevant, weil Gebäude und Grundstück nicht demselben Eigentümer gehören müssen oder ein Gebäude auf einem Nachbargrundstück stehen kann. Dann muss ein Grundstückseigentümer das dulden, um das Gebäude anschließen zu können. Daraus ergibt sich nicht, dass ein TK-Unternehmen das Recht hat, ein Gebäude gegen den Willen des Gebäudeeigentümers anzuschließen.

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: Vonovia scheut wohl die Ertragsmindeung durch einen FTTH-Ausbau und bevorzugt daher FTTB und g.fast bzw. Lösungen auf Coax-Basis.

    Vonovia hofft meiner Meinung nach eher darauf, einen Anbieter zu finden, der Vonovia noch für die Rechte, die Gebäude zu erschließen, Geld bezahlt. Die Ertragsminderung ist ja schon durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs eingetreten, während Glasfaserausbau ja neu auf die Mieter umgelegt werden könnte. Nur muss man dafür ja erst investieren....

  • Den § 134 mal durchlesen, der bezieht sich nur auf das Grundstück bzw. dessen Eigentümer.

    Letztlich spielt das im Falle Vonovia gar keine Rolle, da ebenfalls zu lesen ist:

    Zitat

    ...Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten...

    Wenn wir von der typischen Vonovia Betonburg und Massensiedlung ausgehen, dann gibt es dort üblicherweise bereits ein Netz mit sehr hoher Kapazität, nämlich das Kabelnetz. Damit ist dies nun aber auch gar kein glasfaserrelevantes FTTH Thema mehr und für mich nun abgeschlossen.

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  • §134 gilt für den Fall, dass über das Grundstück oder das Gebäude ein anderes Grundstück oder Gebäude versorgt werden soll.

    Ehrlich? Lese ich nicht so.

    "1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,"

    Für mich ist das eine "oder" Auflistung der 4 Punkte. Und wenn es in dem betroffenen Gebäude schon Anschlüsse z.B. der Telekom gibt, die ja nur mit einer GNV oder GEE bzw. der alten Anlage gemäß §45a des alten TKG errrichtet wurden, also "ein durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage" vorliegt, dann kann der Grundstückseigentümer der Telekom "den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten ..."

    Andere Netzbetreiber haben dieses Recht dann natürlich nicht, solange sie nicht auch solche vorab schon einmal geschlossenen Verträge nachweisen können.

  • Ehrlich? Lese ich nicht so.

    "1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,"

    Eine Sicherung durch ein Recht im Zusammenhang mit Grundstücken ist eine entsprechende Eintragung im Grundbuch, nicht ein Recht im Sinne von Anspruch auf Anschluss nach Verordnungen oder Gesetzen.

    Da steht z.B. im Grundbuch bei Grundstück A, dass der Besitzer von Grundstück B das Recht hat, Versorgungsleitungen oder Wege zu seinem Grundstück über das Grundstück A zu führen. Alternativ eben soetwas wie ein Erbbaurecht, dass B das Recht hat, auf Grundstück A ein Haus zu bauen und deshalb auch die Versorgungsleitungen über Grundstück A führen darf.

    Und das gibt es in der Regel nur, wenn Eigentümer der Grundstücks und des zu versorgenden Hauses nicht identisch sind.

    Und wenn es in dem betroffenen Gebäude schon Anschlüsse z.B. der Telekom gibt, die ja nur mit einer GNV oder GEE bzw. der alten Anlage gemäß §45a des alten TKG errrichtet wurden, also "ein durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage" vorliegt, dann kann der Grundstückseigentümer der Telekom "den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten ..."

    Der Eigentümer des Grundstückes kann das nicht, aber der Eigentümer des Gebäudes kann das verbieten. Es geht ja um die Fälle, wo Vonovia Gebäudeeigentümer ist und die Mieter GF wollen.

    Den Anspruch gegenüber einer WEG auf Genehmigung eines GF-Anschlusses hat auch nur der Eigentümer einer Wohnung, nicht ein Mieter gegen den Eigentümer.


    Hat ein Bekannter (Wohnungseigentümer) hier im GF-Ausbaugebiet schon gegenüber seiner WEG durchgefochten. Die WEG wollte das dort auch nicht zulassen, aber da steht nunmal das Gesetz dagegen.

  • Also das Haus hier wird nun auf jeden Fall an Glasfaser angeschlossen. Bei den einzelnen Wohnungen entscheidet jeder Eigentümer selbst.

    Wenn es noch eine halbe Ewigkeit dauert, bis die Besichtigung der Wohnungen vor Ort erfolgt, um festzustellen, wie das Glasfaserkabel in eine Wohnung verlegt wird, kann man dann eigentlich noch den Glasfaseranschluss zurückziehen, wenn diese Besichtigung erfolgt ist und sich die Verlegung als recht kompliziert herausstellt oder gilt die Möglichkeit nur zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem man telefonisch zugesagt hat, dass die eigene Wohnung auch einen Glasfaseranschluss in dem Mehrfamilienhaus bekommen soll?

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  • Der Eigentümer des Grundstückes kann das nicht, aber der Eigentümer des Gebäudes kann das verbieten. Es geht ja um die Fälle,

    Na ja. Die GEE, GNV /Nutzungsvertrag nach §45a altes TKG sind ja weiterhin gültig, also ein Recht. Und beispielhaft heißt es dort im Nutzungsvertrag: " Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück ... sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand
    zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. ..."

    Da steht nichts davon drin, dass das rein auf Kupfer/elektrisch basierende Anschlüsse beschränkt ist.

  • kann man dann eigentlich noch den Glasfaseranschluss zurückziehen, wenn diese Besichtigung erfolgt ist und sich die Verlegung als recht kompliziert herausstellt oder gilt die Möglichkeit nur zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem man telefonisch zugesagt hat, dass die eigene Wohnung auch einen Glasfaseranschluss in dem Mehrfamilienhaus bekommen soll?

    Es ist egal wie lange das dauert, ich würde keinesfalls auf den zusätzlichen Anschluss an das Glasfasernetz verzichten. So eine Gelegenheit kommt auch in einer Eigentumswohnung nur mit erheblichen Mehrkosten wieder. Darüber hinaus muss auch der Provider ein Zeitfenster finden, in dem er den Innenausbau vornimmt. Das sind eher Jahre als Wochen oder Monate..

    Üblich ist, das es eine Begehung jeder einzelnen Wohnung durch einen Beauftragten des ausbauenden Unternehmens gibt (in Analogie zu der Hausbegehung). Dort werden Wanddurchbruch und Installationsort des Gf-TA festgelegt. Achte darauf bei diesem Termin auch vor Ort zu sein und vor allem stelle die Frage nach der Aushändigung des Begehungsprotokolles. Bei der Begehung kann sich die Durchführung des Anschlusses als unmöglich herausstellen. In solchen Fällen wird die Absichtserklärung zur Erteilung des Auftrages über einen Glasfaseranschluss nichtig und es kommt kein Vertrag zu Stande.

  • Danke für deine Antwort, HubeBube.

    Auf Anfrage bei der Telekom wird der Abschluss der Arbeiten an diesem Haus und die Verkabelung der Wohnung(en), für die ein Glasfaseranschluss bestellt wurde, nach aktuellem Stand bis Ende 2025 dauern. Also noch eine ganze Weile hin. Und man weiß ja nie, ob sich das Ganze noch verschiebt.

    Bei dem Begehungstermin würde ich auf jeden Fall anwesend sein (wollen), zumal sonst auch niemand in meine Wohnung kommt, wenn ich nicht da bin, und man die Besichtigung sonst nur bis zur Wohnungstür durchführen könnte.

    Wie viel früher vor der eigentlichen Installation des Glasfaseranschlusses in der Wohnung erfolgt überlicherweise diese Begehung? Ich frage, weil man ggf. auch noch genügend Zeit haben sollte, falls man doch selbst irgendwelche Vorbereitungen (wie Leitungswege) für die Verkabelung in der Wohnung treffen müsste.

    Ich schätze, zu diesem Zeitpunkt kann man dann auch erfragen, wie die Verkabelung in der Wohnung durch die Telekom-Techniker geplant ist. Ich hatte gelesen, dass im Treppenhaus üblicherweise die Kabel Überputz verlegt werden, wenn keine oder keine geeignetnen Leerrohre vorhanden sind. Gilt das auch für die Verlegung in der Wohnung? Solche Kabelkanäle an den Decken sehen schon ziemlich hässlich aus.

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  • Wie viel früher vor der eigentlichen Installation des Glasfaseranschlusses in der Wohnung erfolgt überlicherweise diese Begehung? Ich frage, weil man ggf. auch noch genügend Zeit haben sollte, falls man doch selbst irgendwelche Vorbereitungen (wie Leitungswege) für die Verkabelung in der Wohnung treffen müsste.

    Da gibt es keinen einheitlichen Zeitraum. Dieser kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen. Allerdings ist ein Radius von 3 m ja durchaus überschaubar. Es wird ja auch erst einmal nur ein Gf-TA montiert und an diesem ein ONT wiederum über ein Glasfaserkabel angeschlossen. Das Gf-Kabel von Gf-TA zum ONT und der Aufstellort des ONT liegt in deiner Hoheit. Da würde ja zunächst auch einmal eine fliegende Verkabelung ausreichen. Da kannst Du dir bereits jetzt schon Gedanken über den Ort des GF-TA machen.

    Ich hatte gelesen, dass im Treppenhaus üblicherweise die Kabel Überputz verlegt werden, wenn keine oder keine geeignetnen Leerrohre vorhanden sind. Gilt das auch für die Verlegung in der Wohnung? Solche Kabelkanäle an den Decken sehen schon ziemlich hässlich aus.

    Im Treppenhaus müssen auf alle Fälle die je nach Bundesland unterschiedlichen Brandschutzvorschriften eingehalten werden, das ist jedoch nicht deine Herausforderung. Bei der Schaffung der Leitungswege in der Wohnung ist man viel freier. Ganz abgesehen davon ist das Ergebnis bei Verwendung von Markenmaterial (OBO nenne ich hierfür gerne) gar nicht hässlich. Billiges Baumarktmaterial sieht auch auch unterhalb der Decke billig aus, das ist meine bescheidene Meinung.

  • Da gibt es keinen einheitlichen Zeitraum. Dieser kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen. Allerdings ist ein Radius von 3 m ja durchaus überschaubar. Es wird ja auch erst einmal nur ein Gf-TA montiert und an diesem ein ONT wiederum über ein Glasfaserkabel angeschlossen. Das Gf-Kabel von Gf-TA zum ONT und der Aufstellort des ONT liegt in deiner Hoheit. Da würde ja zunächst auch einmal eine fliegende Verkabelung ausreichen. Da kannst Du dir bereits jetzt schon Gedanken über den Ort des GF-TA machen.

    Die Gf-TA kann bzw. soll aber nicht einfach nur am einfachsten Ort installiert werden, da nur wenige Plätze für den Anschluss der ONT und des Routers hier in Wohnung in Frage kommen. Natürlich können Gf-TA, ONT und Router theoretisch beliebig weiter voneinander entfernt stehen, aber da ich mich dann wieder um die Verkabelung dieser kümmern muss, was genauso aufwendig ist, kann ich auch gleich dafür sorgen bzw. dies so legen lassen, dass alles einen Standplatz ist (ggf. gegen Aufpreis, falls außerhalb des 3 m Radius).

    Und falls ich selbst entsprechende Vorbereitungen treffe, dann erst wenn ich weiß, wo die Eintrittsstelle in die Wohnung ist. Lasse ich die Zuleitungswege in der Wohung durch einen von mir beauftragten Elektroinstallateur legen, dann brauche ich natürlich ausreichend Zeit zwischen dem Zeitpunkt, ab dem ich weß, wo die Eintrittsstelle ist und bis dann die Verlegung des Glasfaserkabels in die Wohnung erfolgt.

    Einmal editiert, zuletzt von Tabaluga (6. Juni 2024 um 15:07)

  • Ich habe übrigens mittlerweile erfahren, dass die Verlegung des Glasfaseranschlusses hier nicht durch die Telekom selbst durchgeführt wird, sondern durch die GlasfaserPlus GmbH. Und über die liest man im Internet leider alles andere als positive Bewertungen.

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  • Die Gf-TA kann bzw. soll aber nicht einfach nur am einfachsten Ort installiert werden,

    Hier hilft ein Blick ins TKG § 73
    Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen weiter:

    Zitat

    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Der Gf-TA ist dieser passive Netzanschlusspunkt. Du kannst bestimmen wohin dieser montiert wird. Dabei sollte man jedoch den Bogen auch nicht überspannen. Schließlich kann nicht nur der Kunde die Undurchführbarkeit der Maßnahme feststellen, sondern auch der Provider. Und dann wird es nix mit dem Anschluss.

  • Das ist mir klar und das wäre hier auch nicht der Fall. Der bevorzugte Anschlusspunkt ist wirklich nicht weit weg von der Eingangtür und noch näher zu einem Wasserleitungsschacht in der Wohnung, falls dieser genutz wird. Es wäre eben nur nicht durch die Wohnungstür und dann gleich rechts oder links davon. Da ist weder Platz noch Stromanschluss für ONT und Router vorhanden.

  • Yep, die Wohnungsbegehung durch den TK-Provider bzw. das ausbauenden Unternehmen wird Licht ins Dunkle bringen und dabei wird festgelegt, wie vor Ort der Anschluss realisiert wird. Das ist so individuell, dass hier niemand eine realistische Aussage über die Installationsorte treffen kann.

    durch die GlasfaserPlus GmbH. Und über die liest man im Internet leider alles andere als positive Bewertungen.

    Von keinem Provider liest man überwiegend positive Bewertung, da die Jammerer in Foren lauthals hinausschreien was schlecht ist. Die Zufriedenen sind jedoch nicht oder nur sehr wenig vertreten. So entsteht ein Zerrbild.

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  • Ich frage, weil man ggf. auch noch genügend Zeit haben sollte, falls man doch selbst irgendwelche Vorbereitungen (wie Leitungswege) für die Verkabelung in der Wohnung treffen müsste.

    Das sollte kein Problem sein, weil du den Installationstermin für deine Wohnung selber bei der Telekom buchst. (Ausnahme wäre ein Vollausbau in alle Wohnungen. Im Normalfall ist das aber nicht so, und es wird nur in den Wohnungen mit abgeschlossenem Vertrag eine Dose gesetzt.)

  • Das sollte kein Problem sein, weil du den Installationstermin für deine Wohnung selber bei der Telekom buchst. (Ausnahme wäre ein Vollausbau in alle Wohnungen. Im Normalfall ist das aber nicht so, und es wird nur in den Wohnungen mit abgeschlossenem Vertrag eine Dose gesetzt.)

    Hallo jan! Wie muss ich mir das vorstellen? Rufe ich an und frage nach möglichen freien Terminen für den Installationstermin oder bekomme ich einen Link mit einer Online-Terminauswahlfunktion?

  • Von keinem Provider liest man überwiegend positive Bewertung, da die Jammerer in Foren lauthals hinausschreien was schlecht ist. Die Zufriedenen sind jedoch nicht oder nur sehr wenig vertreten. So entsteht ein Zerrbild.

    Da hast du wohl recht. Die Zufriedenen sind einfach nur zufrieden und machen sich nur selten die Mühe, positive Bewertungen zu schreiben.

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  • Die Zufriedenen sind einfach nur zufrieden und machen sich nur selten die Mühe, positive Bewertungen zu schreiben.

    Warum auch? Ich bestelle eine Leistung, für die ich Geld abdrücken muss. Da erwarte ich, das der Leistungserbringer ordentlich abliefert. Und wenn das passt ist alles im Normbereich. Der Leistungserbringer würde sich ja dann auch beschweren, wenn ich ihm Falschgeld geben würde ..

  • Wie muss ich mir das vorstellen? Rufe ich an und frage nach möglichen freien Terminen für den Installationstermin oder bekomme ich einen Link mit einer Online-Terminauswahlfunktion?

    Hier kam eine E-Mail von der Telekom mit Link zur Terminbuchung und Kontaktdaten vom lokalen Ausbaupartner. Zusätzlich wurde ich auch per SMS und einige Tage später per Telefon kontaktiert.