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Unterliegen FTTH-Netze der Telekom und Tochterfirmen der Regulierung?

  • Erzknolle
  • 5. Mai 2024 um 16:57
  • Erzknolle
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    159
    • 5. Mai 2024 um 16:57
    • #1

    Hallo
    eine Frage an die Experten hier:
    Wenn neue FTTH-Netze von der Telekom gebaut werden, gibt es nicht eine Regulierung das anderen Anbietern zumindest ein Bitstream Access ermöglicht werden muss?
    Weiß jemand, ob diese Regulierung auch für Töchter/Joint-Ventures, z.B. der Glasfaserplus gilt?

    LG
    Erzknolle

  • Merlin_GF
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    • 5. Mai 2024 um 17:47
    • #2

    ich glaube nur beim geförderten Ausbau, im Eigenausbau sind sicherlich Anschlüsse möglich wenn die Provider vorher Vereinbarungen getroffen haben.

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 5. Mai 2024 um 18:15
    • #3

    Es gibt ausdrücklich keine Regulierung für den Glasfaserausbau. Die Bundesnetzagentur hat diese ausgeschlossen. Sie wird erst dann eine Regulierung ähnlich zu DSL treffen, wenn der Markt nicht mehr funktioniert.

    Glasfaser-Ausbau: Bundesnetzagentur setzt auf "Regulierung light"
    Die EU-Kommission hat keine grundsätzlichen Einwände gegen den neuen Regulierungsrahmen der Bundesnetzagentur – aber einige Kritik. Die teilen die Wettbewerber.
    www.heise.de

    Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur legt Entwurf zur künftigen Zugangsregulierung vor

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  • Sowieso
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    • 5. Mai 2024 um 20:19
    • #4
    Zitat von Erzknolle

    Hallo
    eine Frage an die Experten hier:
    Wenn neue FTTH-Netze von der Telekom gebaut werden, gibt es nicht eine Regulierung das anderen Anbietern zumindest ein Bitstream Access ermöglicht werden muss?

    Ja, auch die FTTH-Netze werden reguliert, aber anders, eben die "Regulierung light". Die Telekom musste Standardangebote für Layer 2 und Layer 3 Bitstreamvorleistungen vorlegen. Also Konditionen, zu denen jeder Anbieter Tarife über das Telekom-FTTH-Netz anbieten kann. Dabei wurden die Preise (anders als bei DSL) nicht von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die BNetzA musste/muss aber wohl diese Vorleistungspreise genehmigen. Unter obigen Links findet man unten auch ZIP-Dateien mit diversen Dokumenten zu den Standardangeboten.

    Die Joint Venture Glasfaser Nordwest und GlasfaserPlus fallen nicht unter die Regulierung, da sie als 50:50 Joint Venture nicht unter der alleinigen Kontrolle der Telekom stehen. Wobei z.B. Glasfaser Nordwest unter der Auflagen genehmigt wurde, z.B. sind ist GFNW zu Open Access verpflichtet und darf nicht an gefördertem Ausbau teilnehmen.

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  • FTTH
  • Regulierung
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