Dies hat so gar nichts mit der BNetzA zu tun, es geht hier um das verbriefte Recht aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz. Informationsfreiheit i.V.m. § 535 BGB.
Das ist den Betreibern völlig Wumpe. Es geht um die Grundversorgung nach dem TKG. Der Umfang der Grundversorgung wird von der BNetzA festgelegt, und ist sichergestellt, sobald ein Anbieter die Mindestanforderungen erfüllt. Der Rest ist privatwirtschaftlicher Wettbewerb.
Bei allen Objekten haben die Kabelnetz-Betreiber (2x Vodafone, 1x Edis) mit uns Nutzungsverträge auf 10 Jahre abgeschlossen.
Da habt ihr euch ja schön übern Tisch ziehen lassen. Das ist natürlich auch eine Form von gelebter Ausbau-Behinderung. Fast so schlimm, wie das Überbauen der Telekom.
Da kann ich deiner Darstellung so gar keinen Glauben schenken, dass es sich für die Kabelnetz-Betreiber nicht mehr lohnt, die Infrastruktur zu betreiben, wenn sie solche Verträge anbieten und sogar investieren!
Es lohnt nicht, wenn die Leute wechseln und Technik ungenutzt im Raum rumsteht. Klar, wenn die Kunden doof genug sind, 10-Jahresverträge für Steinzeittechnologie abzuschließen, dann reibt man sich als Provider schon mal die Hände.
Mit Investitionen hat das übrigens nichts zu tun, denn da sind ja alles Bestandsanschlüsse, die jetzt aufgrund der Gesetzesänderung nur anders vermarktet werden.