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Mindertiefe Verlegung - Trenching und andere Verfahren - DIN 18220

  • HubeBube
  • 11. Juli 2023 um 20:36
  • HubeBube
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    • 11. Juli 2023 um 20:36
    • #1

    Immer mal wieder gab es in der Vergangenheit Anfragen nach der Verlegetiefe und auch Empörung, wenn das Glasfaserkabel nicht mindestens in einem Meter Tiefe verlegt wurde. Bisher war die Antwort darauf, dass die üblichen Normen für die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen keine Anwendung finden können und eine entsprechende Norm noch nicht verabschiedet ist.

    Am 28. Juli 2023 ist es so weit DIN 18220 (Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze) tritt in Kraft:

    DIN 18220: Trenching ist jetzt genormt
    Hoffnung bei Netzbetreibern und Netzbaufirmen - Bedenken bei vielen Kommunen, Stadtwerken oder Tiefbauunternehmen: Das Trenching. Am 28. Juli gibt es eine…
    www.teltarif.de

    2 Mal editiert, zuletzt von HubeBube (11. Juli 2023 um 20:53)

  • Schnurz
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    • 11. Juli 2023 um 21:28
    • #2

    Hat jemand den vollständigen Text. Insbesondere was die Haftung angeht?

  • HubeBube
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    • 11. Juli 2023 um 22:09
    • #3

    Der Beuth Verlag stellt ihn dir gerne gegen Entgelt zur Verfügung oder Du gehst in eine (Hochschul-)Bibliothek und fragst nach Einsicht in die Norm(en).

    Normen vor Ort einsehen - Beuth.de

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Schnurz
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    • 11. Juli 2023 um 22:25
    • #4
    Zitat von HubeBube

    Der Beuth Verlag stellt ihn dir gerne gegen Entgelt zur Verfügung oder Du gehst in eine (Hochschul-)Bibliothek und fragst nach Einsicht in die Norm(en).

    https://www.beuth.de/de/normen-services/auslegestellen#/

    Den Beuthelschneider kenne ich.

    Das ist ja das Problem. Wenn Du als Privatmann etwas nachschlagen willst, wirst Du abgezockt. Und das für "Vorschriften" die dann überall gelten sollen. Die müssten, wie Gestzestexte, frei verfügbar sein. Das man Erläuterungen und Kommentierungen , wie z.b. Beck'sche Kommentare, bezahlen muss, halte ich für vollkommen in Ordnung. Die Vorschriften an sich müssten aber frei verfügbar sein.

  • mike
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    • 11. Juli 2023 um 23:22
    • #5
    Zitat von Schnurz

    Den Beuthelschneider kenne ich.

    Das ist ja das Problem. Wenn Du als Privatmann etwas nachschlagen willst, wirst Du abgezockt. Und das für "Vorschriften" die dann überall gelten sollen. Die müssten, wie Gestzestexte, frei verfügbar sein. Das man Erläuterungen und Kommentierungen , wie z.b. Beck'sche Kommentare, bezahlen muss, halte ich für vollkommen in Ordnung. Die Vorschriften an sich müssten aber frei verfügbar sein.

    Ein Punkt stimmt hier ja nicht ganz, Normen sind keine Gesetze somit müssen Sie nicht Frei zugänglich sein. Sie werden nur gerne im Gerichts/Gutachter fall als Basis genutzt und die Verbände (zb. VDE) wollen damit ja auch Geld verdienen weil eine Norm Erstellung einiges Geld Kostet. Und das Argument ist auch immer gerne "du wirst ja nicht gezwungen" es ist ja "Freiwillig" wenn du an einer Ausschreibung mitmachst die Norm X als Vorgabe hat kannst ja auch kein Angebot abgeben. Oder du weißt nach das deine Bauweise genauso oder besser ist als Norm X was aber meist Teurer ist.

    Ich habe selbst schon in im Bau mit erlebt wo man etwas nicht nach Norm gebaut hatte und es zum Streit kam. Am ende hat die Firma die nicht nach der Norm gebaut hat dennoch recht bekommen.
    Weil ein Gutachter bestätigt hat das die Ausführung der Norm entspricht. Die frage ist also nur hat man am Ende die Geduld und das Geld ein Gutachten zu erstellen was nachweist das man genauso gut ist wie eine Norm damit einem ein Gericht recht gibt. Das Verfahren hat am Ende 8 Jahre gedauert und ging über 12 Million € . Die Firma wäre Pleite gewesen wenn Sie verloren hätte, da Sie dann ja alle kosten Tragen müsste Ontop. Solch ein Prozess will halt selten jemand darum bauen lieber alle gleich nach Norm bzw. sind Öffentliche Arbeiten / Ausschreibungen eh mit Norm Vorgaben.

    Ich bin jetzt selbst erstmal gespannt wie viele Städte/Kreis
    diese DIN als Vorgabe an eine Baufreigabe Knüpfen.

    Gruß Gerd

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  • Verlegung
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