Alles anzeigenidR liegen solche technischen Einrichtungen immer im öffentlichen Raum.
Um im öffentlichen Raum arbeiten zu dürfen bedarf es einer VAO (Verkehrsrechtlichen Anordnung)
Sollte es zu einer Störung kommen, muss natürlich auch eine VAO beantragt werden was uU einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Da gibt es aber auch Möglichkeiten, zum einen
Firma die Störungen bearbeiten/beheben holen sich eine Jahres VAO und sind zeitlich nicht an die Bearbeitungszeiten der Ämter gebunden.
Firma beantragt bei einer Störung eine VAO, fängt an zu arbeiten ohne auf das positive OK zu warten und argumentiert mit "Gefahr im Verzug" da keine Telefonie möglich ist.
Das mag ja bei Euch in der Stadt und Gemeinde so sein, wohl auch bei Eurem Glasfaser Ausbauer,
hier ist es laut Aussage der UGG und dem Bauingenieur der Verbandsgemeinde anders.
Ich stehe da als Bürger, Kunde, der UGG und die sagen direkt, wenn sie das nicht wollen, kündigen wir Ihnen Ihren Vertrag und dann haben Sie keinen Anschluss.
Die Bauarbeiten gehen weiter, die sind 2 Jahre im Verzug und wollen noch dieses Jahr in Betrieb gehen.
Ich glaube aber, nicht, dass sie das schaffen ! Was soll ich nun einen Rechtsstreit anfangen, den ich wohl eh nicht gewinne. Privatrechtlicher Ausbau ist anders als öffentlich geförderter Ausbau.
Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, früher Bauplanungsleiter bei der Telekom und heute bei Vodafone in sehr hoher Position. Er sagte auch da hast Du keine Chance. Lass es machen und Du hast Deine Ruhe. Zeige Mängel direkt an, dokumentiere mit Fotos die Baustelle und gut ist.