Wie handhabt es die DG bei einer Portierung im Moment? Wird der Anschluss erst bei Vertragsende des alten Anbieters geschaltet?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten den abgebenden TK-Anbieter erst nach Ende der Vertragslaufzeit einer Portierung nachzukommen. Gibt es einen aufnehmenden TK-Anbieter, dann darf es keine längere Ausfallzeit geben.
Im Bereich der "ortsgebunden Rufnummern" gibt es keine Verpflichtung zur vorzeitigen Portierung wie im Mobilfunk. Manche Anbieter geben diese Nummer(n) jedoch auf Nachfrage aus Kulanzgründen vorzeitig frei. Dies beeinflusst die Rechnungsstellung des monatlichen Betrages jedoch nicht.
Ich hatte immer im Kopf, dass es nur im 12. Monat ginge.
Das steht in deinen Unterlagen zum Wechsel in einen "kleineren" Tarif.