Ich denke, es ist sinnvoll, dass der OP die Kosten für den Leitungsweg übernimmt. Die darf er ja auch wieder auf die Miete umlegen.
Für diesen Fall wurde die gesetzliche Regelung bezüglich des Glasfaserbereitstellungsentgeltes geschaffen. Da der HÜP bereits existiert und mit Faser(n) bestückt ist, kann davon ausgegangen werden, dass lediglich bei vorbereitetem Leitungswegs ein Kabel eingezogen wird und ein Gf-TA montiert wird. Das Spleißen innerhalb des HÜPs kommt noch dazu.
Noch eine wichtige Bemerkung meinerseits: Muss das Gf-Kabel Aufputz durch das Treppenhaus geführt werden, darf keinesfalls ein Kunststoffkabelkanal verwendet werden! Hier gelten die länderspezifischen Brandschutzvorgaben. Beispielsweise von der Firma Niedax, um nur einen Namen zu nennen, gibt es relativ günstige Kabelkanäle aus Stahl.