Viele Unternehmen haben das Problem, das vorgegebene Hauseinführungen unterhalb der Frostgrenze mit ihren Verrohrungen montiert sind. Die Speedpipe Verbände der Netzbetreiber aber höher verlegt werden/wurden. Und dann müssten die Tiefbauer diesen Höhenunterschied eben auch noch "erbuddeln" um das Leerrohr erreichen zu können. Das spart man sich ...
Genau das war mein Punkt bei der Hausbegehung, die Einführung der Glasfaser unter der Bodenplatte (es gibt keinen Keller) durch ein vorhandenes 150 mm Kabuflex Wellrohr.
Bevor sich jetzt wieder die ersten melden und sagen es sei Vorschrift unterhalb der variablen (!) Frostgrenze zu verlegen. Das gilt explizit nicht für Glasfaserkabel, auch Stromleitungen sind nicht vergleichbar. Für Glasfaserverlegung findet die DIN 18220 "Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze" Anwendung.