Beiträge von HubeBube

    Würde ich als Mieter nur dann unterzeichnen, wenn ich den Kram beim Auszug auch wieder abbaue. Denn auf meine Kosten bereichern soll sich der Vermieter nicht, wenn die Installation dann in der Wohnung verbleibt.

    Es geht im vorliegenden Fall gar nicht um Bereicherung des Vermieters.

    Wäre ich dein Vermieter und Du würdest mir so gegenüber treten, wäre für mich (und damit für dich ebenso) das Thema Glasfaseranschluss erledigt. Du müsstest nehmen, was Du vorfindest.

    Ich denke, es ist sinnvoll, dass der OP die Kosten für den Leitungsweg übernimmt. Die darf er ja auch wieder auf die Miete umlegen.

    Für diesen Fall wurde die gesetzliche Regelung bezüglich des Glasfaserbereitstellungsentgeltes geschaffen. Da der HÜP bereits existiert und mit Faser(n) bestückt ist, kann davon ausgegangen werden, dass lediglich bei vorbereitetem Leitungswegs ein Kabel eingezogen wird und ein Gf-TA montiert wird. Das Spleißen innerhalb des HÜPs kommt noch dazu.

    Noch eine wichtige Bemerkung meinerseits: Muss das Gf-Kabel Aufputz durch das Treppenhaus geführt werden, darf keinesfalls ein Kunststoffkabelkanal verwendet werden! Hier gelten die länderspezifischen Brandschutzvorgaben. Beispielsweise von der Firma Niedax, um nur einen Namen zu nennen, gibt es relativ günstige Kabelkanäle aus Stahl.

    Die 1&1 Preise sind gut für jemanden, der nicht dauernd alle 2 Jahre verhandeln will, ansonsten gibt es bessere Angebote, vom 1 Gigabit Tarif mal abgesehen.

    Noch ist es im Glasfaserumfeld so, dass ein oder gar mehrere Anbieter des Internetaccess unüblich sind. In eng abgegrenzten Regionen gibt es Kooperationen, jedoch nicht bundesweit. Einzige Ausnahme ist bis jetzt die Deutsche Telekom über deren Infrastruktur 1&1 Tarife bereits heute zu buchen sind.

    Als ich noch VDSL-Kunde bei 1&1 war, erhielt ich in der zweiten Vertragslaufzeit (es gab ja damals noch die automatische Verlängerung um 1 Jahr) die Möglichkeit kostenlos in das deutsche Mobilfunknetz zu telefonieren. Es wurde hier auch noch an die Bestandskunden gedacht und diese nicht als zu melkende Goldesel betrachtet, um Neukundenrabatte zu ermöglichen. Auch war der selten benötigte Support stets fachkundig und bei Leitungsschäden wurde eine kostenneutrale Lösung via Mobilfunk angeboten. Da kann ich auf das Unternehmen aus Montabaur nichts kommen lassen.

    Im Netz von DG sind noch keine überregional agierenden Unternehmen aufgetreten. Vodafone soll zwar Interesse haben, jedoch gibt es da noch nichts konkretes.

    Kosten sollten bei Vorbereitung des Leitungsweges durch dich in keiner nennenswerten Höhe entstehen. Ist alles vorbereitet, muss lediglich im HÜP eine weitere Faser gespleißt werden, danach wird ein OS2 Kabel In-house verlegt und der Gf-TA in den Räumlichkeiten des Mieters/Teilnehmers gesetzt.

    Als Vermieter kannst Du das Glasfaserbereitstellungsentgeltzwischen 300€ und 540€ dem Mieter für den Ausbau auf die Miete umlegen.

    Ja der neue Mieter würde gerne Glasfaser haben .

    Und vor ca. 3 Jahren war es so da gab es das Angebot der DG wenn sie jetzt buchen gibt es den Hausanschluss usw. Gratis .

    Was ist denn deine konkrete Frage bzw. was wurde denn noch nicht beantwortet?

    Mutter sagte damals, ich brauche das in meiner Wohnung nicht mehr.

    Ich kenne das halt so wie bei mir im Haus, wie wir von der Telekom zu Vodafone gewechselt sind, habe die Leitungen Gratis von Anschlusskasten bis in die Wohnung verlegt .

    Letztlich soll die ehemalige Wohnung deiner Mutter mit Glasfaser erschlossen werden? Das ist weise und vorausschauend gedacht! Am einfachsten geht das bei den sicherlich anstehenden Renovierungsarbeiten. Meine Empfehlung ist immer, sobald es durch Decken oder Wände oder Steigschächte geht ein Leerrohr/Wellrohr eines Markenherstellers (z.B. Fränkische) zu verwenden. Diese gibt es auch mit hochgleitfähiger Innenbeschichtung. Kleiner als einen Durchmesser als 25 mm kann ich da nicht empfehlen. In den Räumen selbst habe ich gute Erfahrungen mit den Kabelkanälen von OBO mit den Maßen 30x15 mm gemacht, hierfür gibt es Endkappen, Innen- und Außenecken. In dieser Geometrie sind diese Kanäle auch optisch unauffällig, wenn sie an der Wand, ca. 5 mm unterhalb der Decke angebracht werden. Wenn es um den Wanddurchbruch von einem Raum in den benachbarten Raum geht, dann ist ein Elektrostangenrohr mit dem Durchmesser von 20 mm das Minimum, welches keinesfalls unterschritten werden sollte.

    Wie schon in #4 angesprochen, kommen sehr wahrscheinlich mehrere Glasfasern durch das eine Kabel in dem HÜP an. Ob das so ist, und wie viele das sind kann dir nur Deutsche Glasfaser beantworten. Am besten nimmst Du mit Kontakt mit DG auf, wie bereits von Crash Override erwähnt worden ist.

    Leider sind die IPv6 Implementierungen der Routerhersteller in der Mehrzahl mißlungen. Im Forum gibt es einen Thread der auf einen entsprechenden c't Artikel hinweist: IPv6 und Router

    Evtl. findest Du ja einen "Public Link" darauf.

    MikroTik hat übrigens die Kritikpunkte in Gänze gelöst. AVM war hier jedoch der Klassenprimus. Von Ubiquiti wurde der AmpliFi Instant Router, HW-Version AFi-INS-R, SW-Version 3.6.4 RC 1 getestet.

    Danke für die Info, ich habe da jedoch noch ein Verständnisproblem.

    Zieht jetzt ein zusätzlicher Mieter ein, der ebenfalls einen Glasfaseranschluss in seiner Wohnung haben möchte?

    Grundsätzlich ist es so, das der Vertrag unabhängig ob über Telefondrähte, Kabel, Glasfaser oder Mobil lediglich zwischen Teilnehmer und Anbieter abgeschlossen wird. Der Vermieter/Eigentümer ist da erst einmal raus.

    Sollte nun auch im EG Glasfaser gewünscht werden, muss ein entsprechendes Kabel vom HÜP ins EG gelegt werden. Üblicherweise kommen von außen immer mehrere Fasern durch ein Kabel zum HÜP. Wie viele Fasern das in deinem Falle sind, kann dir nur Deutsche Glasfaser sagen.

    Noch eine Frage: wurde der Ausbau privatwirtschaftlich ("Buchen Sie jetzt und Sie sparen die Anschlusskosten") durch DG vorgenommen oder war das ein geförderter Ausbau?

    Willkommen im Forum!

    Zur Begriffsklärung vorab folgender Link: Deutsche Glasfaser: verbaute Hardware

    Verstehe ich es richtig, das im Keller ein HÜP existiert, von dem bereits eine Single-Mode (SM) / OS2 (gelb) Glasfaserkabel in die Wohnung des Mieters im 1.OG verlegt worden ist? Dort befindet sich ein Gf-TA/ Glasfaserdose an der eine FRITZ!Box 5590 angeschlossen ist?

    Gibt es noch eine weitere, ab Januar vermietete Wohnung, die einen neuen Zugang zum Glasfaserinternet erhalten soll?

    Besteht bereits ein laufender Vertrag mit Deutscher Glasfaser und falls ja, wer ist der Teilnehmer, der ausgezogene Vormieter?

    Nun werkeln an einem 1 Gbps LAN-Port der 5530 ein devolo WiFi 6 Repeater 5400. Da der Repeater keinen Multigigabit-Port besitzt, wollte ich den 2,5 Gbps Port der 5530 nicht hierfür verschwenden. Ein weiterer 5400 und ein Repeater 3000 sind darüber hinaus eingebunden.

    Ich habe vergessen Screenshots des DG Speedtests beizufügen, das hole ich nun nach. Um die absoluten Werte geht es an dieser Stelle gar nicht, sondern um die relativen.

    1. Messung: devolo WiFi 6 Repeater 5400 an einem 1Gbps LAN-Port der 5530 Fiber angeschlossen. Access Point Modus des devolo Devices aktiviert.

    2. Messung: Am zweiten devolo WiFi 6 Repeater 5400 gemessen, der via WLAN an dem devolo Access Point angebunden ist. Also eine "WLAN-Brücke" (so bezeichnet es AVM).

    Da fällt mir zum Testen lediglich folgende Kombination ein:

    1. AON SFP in einem Medienkonverter wie der TP-Link MC220L
    2. Laptop/PC von einer Linux Live-CD/USB Stick booten und an den Medienkonverter anschließen.

    Ganz wichtig ist hier, dass ein Live-System (neuerdings auch immutable genannt) verwendet wird. Nie ein produktives System verwenden, da ohne Firewall und Virenscanner gearbeitet wird!

    Nach Berichten hier im Forum soll dafür auch das AVM AON SFP-Modul geeignet sein (das AVM GPON Modul funktioniert nicht in einem Medienkonverter).

    Allen Lesern wünsche ich an dieser Stelle ein frohes und friedliches Weihnachtsfest!

    Es ist schon häufig so, das die mit einem SDK entwickelte Referenzimplementierung einer in Hardware gegossenen Funktion von den Geräteherstellern übernommen wird.

    Beispielsweise bei Netzwerkchips gibt es eine sehr überschaubare Anzahl an Produzenten, dagegen sind die verschiedenen Hersteller von Netzwerkkarten deutlich zahlreicher. Da wird nicht jedesmal das Rad neu erfunden.

    Mir ist es wichtig klarzustellen, das auch hier die Summe aller Software- und Hardwarekomponenten das Produkt ausmacht. Entscheidend ist die Softwarepflege. Diese sehe ich bei Routern eher gewährleistet, als bei Modems/ONTs. Bei frei verkäuflichen Produkten ist die Neigung zur Fehlerbehebung zumindest in den ersten 24 Monaten nach dem Verkaufsstart deutlich ausgeprägter als bei einem (Zwangs-)ONT, der für den Teilnehmer/Kunden transparent ist.

    Aber nur, weil sie technisch mehr können, heißt das nicht, dass sie auch mehr machen. Und wenn, dann würde ich eher dem ONT eines deutschen Providers vertrauen, als dem chinesischen Alibaba Produkt, dass sich so großer Beliebtheit erfreut.

    Im Wesentlichen stellt sich für mich die Frage, ob der Hardwarehersteller eine vernünftige und vor allem zügige Patchstrategie aufweist und der TK-Provider diese ebenfalls umsetzt.

    Ich darf an dieser Stelle an die Sicherheitslücke im verwendeten Realtek RTL9601b Chipsatz des Nokia (GPON) ONTs verweisen

    HubeBube
    23. September 2021 um 09:54

    Da die ONTs sehr preisgünstige Massenware aus chinesischer/taiwanesischen Fertigung sind, gleich ob von Nokia, Huawei,... habe ich bei deren Einsatz grundsätzlich mehr Bedenken, als bei einem dedizierten Glasfaserrouter, welcher auf dem freien Markt erhältlich ist. Bei letzterem habe ich zumindest die Möglichkeit nachzusehen, wann das letzte Update der Firmware erschienen ist und im bestmöglichen Fall gibt es eine Beschreibungen der Änderungen/Fehlerbehebungen. Bei Providerhardware fehlt mir diese Möglichkeit.

    Ja, damit ist zwar der Provider in der Haftung, wie erbringe ich jedoch ohne Einblick in die Changes (oder gar Systemprotokolle) den Nachweis, das ein Fehlverhalten vorliegt oder eine Störung durch das Providergerät verursacht wird? Security by obscurity ist schon längst nicht mehr state of the art.

    Also wenn du dem Provider nicht traust (nicht nur was das ONT angeht) dann geh besser gar nicht ins Internet. Dieses rumgereite auf Paragraphen verstehe ich nicht.

    Es geht nicht um den technischen Zugang oder die Umsetzung desselben.

    Laut dem seit 2016 geltenden Paragraphen im TKG sind die Provider verpflichtet einen passiven Netzabschlusspunkt dem Kunden zugänglich zu machen. An diesem Punkt endet ebenfalls das Providernetz.

    Leider ignorieren viele, gerade kleinere Glasfaser-Provider diese gesetzliche Verpflichtung.

    Ich als mündiger Bürger will meine Rechte nicht durch Ignoranz oder Anmaßung der TK-Industrie widerstandslos beschneiden lassen. Auf die Teilnahmslosigkeit der Schafe, Verzeihung: Kunden, hoffend wurde der Erlass der Ausnahmeverfügung bei der BNetzA beantragt. Hoffentlich wird diesem Ansinnen eine Absage erteilt. Mehr dazu findest Du hier:

    HubeBube
    9. Mai 2023 um 22:13

    Hier im Forum gibt es ganz wenige Berichte über den DG WLAN Plus Router!

    Dieses Gerät stammt aus der taiwanesischen Schmiede Sagemcom und benutzt für die Steuerung/Konfiguration aus der Cloud die Infrastruktur des amerikanischen Anbieters Plume (HomePass).

    Gerade die taiwanesischen Auftragsfertiger (Sagemcom, Arcadyan,...) tun sich nicht gerade durch Interoperabilität und Features hervor, ganz abgesehen von der eher zögerlichen Updatepolitik.

    Wenn ich dir einen Rat geben darf: Versuche den Vertrag so umzuändern, das dieser keinen Mietrouter mehr enthält. Bei deiner Aufzählung von Anwendungsfällen bist Du mit einem kundeneigenen Router flexibler und sicherlich besser bedient.

    AVM ist in Deutschland nicht umsonst der Platzhirsch und integriert seit einiger Zeit auch Smart Home Devices. Die kommende 5690 Pro unterstützt nicht nur WiFi 7, sondern auch DECT, DECT ULE, Zigbee und Matter nativ. Ein Gateway ist nur für ältere Modelle notwendig.

    Wenn eine 5690 Pro für dich in Frage kommen sollte, dann ist es eine Überlegung wert, die Zeit bis zur Verfügbarkeit (wahrscheinlich Sommer 2024) mit einer FRITZ!Box von Routermiete zu überbrücken. Wenn allerdings bei dir erst die Nachfragebündelung läuft, dauert es sicher noch mindestens 12 bis 18 Monate, bis die Anschlussaktivierung bei dir zu Hause erfolgt.

    Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich frank_m nur zustimmen. Der Reset bereinigte als Nebeneffekt auch alten Schrott, dessen Konfiguration nicht notwendig war. Das Rücksetzen auf Werkseinstellungen hat durchaus einen verschlankenden Effekt, auch wenn das manuelle Konfigurieren nervig ist.

    Evtl. vorhandene Sicherungen sollte man nur mit Bedacht wieder zurückspielen, jedoch nach Abschluss und positivem Testat der Neukonfiguration unbedingt eine Sicherungsdatei neu erstellen.

    Es klappt auch mit einer Gigaset GO Box 100 an einer FB. Explizite Portfreigaben sind in diesem Fall bei der FB nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass innerhalb des FRITZ!OS keinerlei Telefonie konfiguriert ist.

    Bei der OPNSense von kwcom ist das sicherlich in Bezug auf die freizugebenden Ports [5060 UDP,TCP (SIP) und 5061 TCP (SIP TLS)] anders.

    Die im DG Downloadportal herunterladbare Anleitung ist für den Teil der Telefonie auch so zu befolgen. Das funktioniert auch zuverlässig.

    Gehe ich Recht in der Annahme, das Du eine schwarze 1&1 Box (ohne CWMP-Account) nutzt und keine weiß/rote 7590 (mit CWMP-Account)? Glücklicherweise spielt das Vorhandensein dieses Accounts bei Deutsche Glasfaser keine Rolle. Ein Reset auf Werkseinstellungen ist jedoch immer der erste Schritt der bei einem Wechsel der Zugangstechnologie (hier von VDSL auf Internetaccess via WAN-Port) erfolgen sollte.