Vom Grundsatz ist das im TKG § 73
Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen in Absatz 1 geregelt:
ZitatDer Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
D.h. erst einmal hast Du das Weisungsrecht an welche Stelle der Gf-TA montiert wird. Natürlich muss die Stelle dafür geeignet sein.
Nun kann der Provider dem nachkommen oder aber den Ausbau komplett ablehnen. Das Recht hierzu hat er.
Wie immer in solchen Fällen ist ein kooperatives Vorgehen das Mittel der Wahl. Warum formulierst Du nicht ein freundliches Schreiben an UGG und stellst die Dinge so dar, wie Du oben geschrieben hast?
Wenn ihr eine WEG seid und einen Verwalter bestellt habt, dann kann nur dieser die entsprechenden Verträge abschließen, das nur nebenbei erwähnt.
Ich würde an deiner Stelle den Weg über die Schriftform wählen, sicher gibt es bei UGG auch eine Abteilung für Bauherren. Diese ist dein richtiger Ansprechpartner. Die Hotline ist, wie bei vielen anderen Mitbewerbern ebenfalls, nicht für solche Anfragen qualifiziert, leider.