Beiträge von pufferueberlauf

    Meint Ihr 1und1 wäre als Provider Im GF Bereich besser?

    Da ich weder Erfahrungen erster Hand mit 1&1 oder der DG habe kann und will ich dazu nichts sagen.

    Gibt es technische Vorteile?

    Momentan sieht es so aus, als haette 1&1 ihre IPv6 Provisionierung besser im Griff als die DG, aber das betrifft auch bei der DG nicht alle, und wenn Du bisher an Deinem Anschluss mit der DG zufroeden warst erwarte ich nicht, dass sich das bei einer Verlaengerung aendern sollte...

    Noch könnte ich den Widerruf wahrscheinlich zurück ziehen.

    Ist Deine Entscheidung. Letztlich ist Internetzugang, wenn er denn funktioniert, bei allen ISPs recht aehnlich, ein paar Unterschiede im Detail, ja, aber wenn Du bisher nichts vermisst hast vermute ich mal, dass diese Details bei Dir eher nebensaechlich sein duerften.

    Ich wuerde mich bei ISP im allgemeinen, und bei der DG im speziellen* nicht auf muendliche Zusagen verlassen.

    Meine Sichtweise waere, die DG hatte ihre Chance und kann in 2 Jahren wieder vorstellig werden... aber das musst Du selber wissen, ob Du solches Geschaeftsgebahren unterstuetzen oechtest oder nicht, bzw. ob Du bereit bist das fuer 5 Euro/Monat wenigeer zu tolerieren.


    *) Nicht weil die boesartig waeren (kann ich nicht einschaetzen) sondern weil hier im Forum der Eindruck entsteht als wisse bei der DG oft eine Hand nicht was die andere macht...

    Du kannst Dich heute auf das Recht berufen, aber es passiert nichts.

    Dasd ist nicht korrekt. Was püassiert ist, die BNetzA tritt in Aktion und versucht herauszufinden ob eine qualifizierende Loesung existiert, wegen Technologieneutralitat kann das theoretisch auch Starlink ein (aber die haben IMHO keine Telephonie).

    Liegt irgendwo eine Versorgung als Festnetz, MUSS diese die Vorgaben erfüllen. Dazu ist der Versorger gesetzlich verpflichtet!.

    ??? Das ist IMHO Wunschdenken, es gibt keine Universalverpflichtung mehr, statt dessen kann die BNetzA individuell ISPs verpflichten.

    Es fehlt einfach der gesetzliche Druck, endlich alle Anschlüsse anzugehen.

    Nochmal das Recht auf Mindestversorgung ist kein Werkzeug um den FTTH Ausbau zu beschleunigen...

    also wenn ich weniger Ansprüche hätte wäre ne DSL250er Leitung auf Dauer auch völlig ausreichend.

    Das kannst nur Du wissen ;)

    puh idR sind DSL-Leitungen doch nicht so stark ausgelastet, oder?

    Die DSL Leitung besteht nur zwischen Modem und DSLAM und weil die Point-to-Point ist, ist die bestenfalls 100% ausgelastet, aber nie ueberbucht. Was allerdings, wie mbo77 schon schrieb eher egal ist, weil die Ueberbuchung dann halt etwas tiefer im ISP Netz anfaengt...

    Wenn der Druck ausgereicht hat, um den vollständigen Umbau auf GF durchzusetzen, kann die Verordnung geändert oder abgeschafft werden.

    Aktuell ist die Regelung technologieneutral, und IMHO ist das hier zur Abwechslung auch angebracht. Es geht hier nicht um ein Mittel den FTTH Ausbau zu forcieren, sondern darum niemanden komplett aus der "Digitalgesellschaft" rausfallen zu lassen. So ein Recht braucht gar nicht abgeschafft werden, wenn alle ausreichend versorgt sind, wird schlicht niemand mehr auf das Recht berufen...

    Schnurz so eine automatische isg halt nicht kompatibel dazu wid laut TKG die Mindestanforderungen fest gelegt werden sollen. Das TKG referenziert unter anderem eine Liste von Anwendungen die ermoeglicht werden sollen und schreibt regelmaessige Ueberpruefung vor ob die aktuellen Raten ausreichen.... das ist prinzipiell anders und IMHO besser als exponentielles Wachstum vorschreiben zu wollen... wobei ich vermute Deine Idee ist gar nicht unbegrenztes Wachstum, weil das gar nicht moeglich waere.

    Das ist also rein theoretisch?

    Was ich im O2 Forum oefter beobachtet habe (aber das sind auch nur Anekdoten) ist eher, dass Resellerkunden laenger hingehaltet werden, ihren berechtigten Unmut darueber bei O2 abladen und gelegentlich kuendigen und zur Telekom wechseln um besseren technischen Service zu bekommen, d.h. es sieht so aus als gaebe es eine Motivation Resellerkunden schlechter zu behandeln. Bewiesen ist das natuerlich nicht und klingt auch ein bisschen nach Aluhut, aber der Eindruckvdraengt sich auf. Ist aber vermutlich bei DSL wichtiger als bei FTTH, weil da weniger Technikereinsaetze notwendig sein duerften.

    Mmh, also die Berichte im O2 Forum deuten an, das Resellerkunden schlechter behandelt werden... Reseller koennten besseren Service bekommen, aber den stellt die Telekom denen dann in Rechnung und da haben die Reseller (nachvollziehbar) nur wenig Lust drauf...

    Bei O2 (PoP Standort Hamburg) laeuft es ueber das BCIX in Berlin, die Datenrate ist so schnell wie es mein Link hergibt (ist nur 100 Mbps DSL, daher je nach zusaetzlichem Traffic auf meinem Link in der Groessenordnung um die 70 Mbps (8.3 MiB/s)).

    Das Hauptargument fuer WiFi-7 ist, dass OFDMA jetzt verpflichtend ist (ist bei WiF-6 optional) und das hilft massiv wenn sehr viele Geraete das selbe SSID nutzen. Das ist bei oeffentlichen WiFi-Hotspots (z.B in der Gastronomie oder an Veranstaltungsorten) oefter der Fall, wie gut dass das eigene Heimnetz beschreibt muss jeder selber wissen*.


    *) Das ganze erlaubt mehr effektive Tx-Ops pro Station und, weil der AP jetzt die Sendeslots zuteilt verringert die Wahrscheinlichkeit, dass es auf dem Medium zu Kollisionen kommt deutlich (was aber nur zum Tragen kommt, wenn der Grossteil der Geraete das auch unterstuetzen, also mindestens WiFi-6 mit OFDMA). Alles in allem eine gute Idee, aber es duerfte noch laaaange dauern bis die Mehrheit der Geraete davon profitieren wird koennen, bzw. wenn die Geraete mit aelteren Radios aus dem Dienst genommen sein werden.

    Um welchen ISP handelt es sich denn?

    Aber pppoe-retriever hilft nur bei Deinem ersten Punkt, ansonsten schliesse ich mich den anderen hier an, bei Mietroutern besser nur die Dinge aendern die in der GUI aenderbar sind. Aber mit den Login-Daten aus 1. laesst sich vielleicht ein eigener Router aufsetzen der 2. und 3. erlaubt.

    also man muss doch den Unterschied erkennen zwischen "normal zur Verfügung stehend" und Tarifangabe Gigabit.

    Jain, HubeBube hat mMn schon Recht, wenn er auf die "normalerweise zur Verfügung stehende" Rate abzielt, das ist, wenn man sich die Nachweisregeln der BNetzA ansieht schon die Rate mit der man rechnen kann. Die maximale Rate ist hingegen kaum gesichert.

    Aber ich persoenlich stimme Dir zu, dass die DG mit einer Rate wirbt die technisch nicht erreichbar ist, ist ungut und sollte eigentlich ein Fall fuer die "Behoerden" sein. Nur will die Bundesnetzagentur damit nichts zu tun haben*, vielleicht ist das ein Fall fuer das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den Verbraucherschutz...


    *) Meiner Meinung nach hat die BNetzA den 10% Abschlag bei der maximalen Rate bewusst gewaehlt um Bestandsttarife wie den der DG weiterhin zu erlauben, waere halt schoener gewesen, wenn die statt dessen gesagt haette, dass ISPs sich ab einem Stichtag ehrlich machen muessen und entweder die Ratenversprechen anpassen oder einhalten.

    Damit erübrigt sich die Ethernet-Diskussion u

    Warum? Als Maximalrate wird da 1000 Mbit/s versprochen... und die Bundesnetzagentur hat klar gemacht, dass die Raten im PIB als Nutzlastraten zu verstehen sind... Klar, fuer das Nachweisverfahren raeumt die BNetzA bei der Maximalrate aus Gruenden einen Nachlass von 10% ein und damit kann man der DG nicht problemlos Minderleistung nachweisen, aber das ist es auch schon, das bedeutet nicht, dass die DG hier alles richtig macht (es sei den ihr Ziel ist Endkunden zu vergraulen und primaer als Vorleister fuer andere Endkkunden-ISPs zu arbeiten ;) ).

    Der Unterschied zwischen Brutto-Datenrate und Nutz-Datenrate.

    Wobei die BNetzA die Meinung vertritt, dass die verbindlichen Angaben im Produktinformationsblatt als netto Nutzlastraten gelten... d.h. was die DG da macht ist prinzipiell problematisch, auch wenn die BNetzA da etwas milde walten laesst, und nur aktiv wird wenn die offizielle Nachweismethode Minderleistung bescheinigt. Aus pragmatischen Gruenden verstehe ich warum die BNetzA so handelt, aber als Endkunde finde ich das ungluecklich. Alles was die DG tun muesste idt der Tarif halt nur als 940 Mbps zu bewerben... oder die Provisionierung leichg anheben.

    Aber mich euerde das trotzdem nicht abhalten Kunde bei def DG zu werden (da gibt es hier im Forum Berichte von Dingen die mich weig mehr abhalten wuerden durekter Kunde der DG zu werden... ;) ).

    Das Interessante ist eben, das die APs über einen Splitter vom optischen Ausgang des Routers mit Signal gespeist werden können.

    Was ist daran interessant? Also im Vergleich zu Ethernet mit PoE, oder zu APs mit "normalen" optischen Ethernetbuchsen?

    Also GPON Input und Output über einen Splitter (Huawei) zu dem(n) APs so dass das Signal störungsfrei im Gebäude zu den APs kommt.

    Das störungsfrei kommt doch durch die Verwendung von Glasfaser zustande und nicht durch PON oder Splitter? (Wenn ueberhaupt ist PON mit Splitter stoerungsanfaelliger als AON, bzw. eine Stoerung betrifft da schnell den ganzen Baum).

    Ein AP mit zwei Ethernet Anschlüssen mit einem 2.5GBit/s LAN

    2.5 Gbps LAN, aber nur mit 2.4/1.2 Anbindung... solange der WiFi Traffic primaer aus dem Internet kommt, ist das voll OK, aber fuer internen Traffic ist die Kapazitaet halt nur 1.2 Gbps.

    Ist halt ein Rueckschritt in die Zeiten von Ethernet-Hubs... seit Gigabit-Ethernet sind die eigentlich tot und ueberall kommen Switche zum Einsatz.