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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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  3. pufferueberlauf

Beiträge von pufferueberlauf

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 10:16
    Zitat von bayerflyer

    Na ja, das Brechen eines Siegels sollte einem schon die Bedeutung seines Handelns vor Augen führen und der "gesunde Menschenverstand" die Unkorrektheit seiner Handlung verdeutlichen. Dabei ist es für mich unerheblich, ob es strafbewehrt ist, oder nicht.

    Jein, so ein Siegel heisst , dass der Anbringer des Siegels sich wünscht zu wissen ob etwas geöffnet wurde oder nicht. Das alleine sagt erst mal wenig darüber ob ein solches Öffnen korrekt oder inkorrekt, bzw. legal oder illegal ist.

  • Probleme mit der HeliNet-Internetverbindung ab 20:00 Uhr

    • pufferueberlauf
    • 3. Februar 2025 um 08:15

    Das mit einer Messkampagne mit der von der Bundesnetzagentur zertifizierten "offiziellen" Desktop App von breitbandmessung.de ist IMHO eine gute Idee, damit demonstriert mann, dass mann es ernst meint, und mann kann sich bei Problemen direkt an die BNetzA wenden...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 2. Februar 2025 um 15:07
    Zitat von kingpin42

    Bei Interesse kann ich auch Abends mal einen kleinen Infoworkshop via Jitsi oä. basteln, wie das Innenleben eines ISP so aussieht

    Das waere sehr interessant.

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 2. Februar 2025 um 15:06
    Zitat von kingpin42

    Verschlüsseln kann man grundsätzlich fast alles, beim normalen PPPoE kenne ich es jedoch nicht, da müsste ich mich auch erst die RFCs wühlen. Oder meintest du die verschlüsselte Übergabe der Credentials via CHAP ? Das setzt eigentlich auch so gut wie kein Provider hierzulande ein.

    Ich vermute ich war verwirrt und habe mich falsch an eine Diskussion erinnert...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 2. Februar 2025 um 11:06

    Klar geht es auch anders, zumindest von der technischen Seite. Aber eine Aenderung wuerde bei denen die Kosten und Aufwand damit haben kaum etwas verbessern, daher bezweifle ich, dass z.B. die Telekom da von alleine aktiv wird... die groesste realistische Chance fuer ein Umschwenken sehe ich, wenn es zu einer branchenweite Einigung zu einem standardisierten "Open-BSA" Vorprodukt kommen, aber selbst da duerften die ISPs die bisher PPPoE verwenden sich fuer dessen Erhalt einsetzen...

  • Kein GF-TA bei der Deutschen Glasfaser

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 20:27

    Darum nennt der Hersteller dieses System Fiber-Twist, weil mann Unter- und Oberteil durch 90-grad Drehung getrennt oder verbunden werden koennen...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 18:11

    Ich wette die meisten OLT koennen DHCP Option 82 und damit ist es prinzipiell ebenfalls moeglich den Anschlussinhaber zu identifizieren, und ich wuerde mich wundern, wenn DHCP nur mit ONTs des gleichen Herstellers funktionieren wuerde...

    Der OLT muss den ONT identifizieren koennen, mehr diese ID weiter nach oben durchreichen koennen, und das geht mit DHCP genauso wie mit PPPoE. Ich meine sogar, dass war bei DHCP schon laenger ueblich, dass die Telekom das auch bei PPPoE fier ihre eigen Kunden macht ist da eher das Novum (PPPoE-Verkapselung ist immer noch notwendig, aber PPPoE Nutzername und Passwort sind egal/nicht mehr notwendig).

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 15:56
    Zitat von Phino

    PPPoE depending on ISP implementation.

    PPPoE erlaubt, wenn ich mich richtig erinnere, auch Verschluesselung, wenn das genutzt wird, duerfte es richtig teuer werden was die CPU Last angeht, zumindest ohne entsprechende Offloads oder spezialisierte CPU-Befehle...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 15:55

    Naja, die Telekom braucht fuer ihre (WIA*)/IP-BSA/(L2-BSA**) Zwischenprodukte halt einfache Methoden eigene Pakete von denen der Resellerkunden zu unterscheiden und den Resellertraffic dahin zu tunneln wo er uebernommen wird. PPPoE ist da nicht die einzige Option, aber halt die noch aus den alten "Abrechnung nach on-line Zeit" Zeiten existierte, das ist dann halt entsprechend umgenutzt worden. D.h. IMHO ist der Vorteil von PPPoE gegeueber den Alternativen, dass es (teilweise) schon da war... (aber ich weiss da keine Interna, d.h. das ist Spekulatius der feinsten Sorte)


    *) Bei wholesale internet access wird gerade mal die Rechnung vom Reseller erstellt, der Rest ist Telekom-Internet unter anderer Flagge.

    **) Bei L2-BSA wird der Traffic lokal am BNG uebergeben, da kann der Kunde zwischen PPPoE und DHCP waehlen

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 15:20

    Das ist bei Golem relativ unklar formuliert, aber selbst wenn das die aktuelle Position der BNetzA darstellt ist nicht gesagt, dass diese Position unveraenderlich ist oder sich mit dem FUD von jokergermanys ISP vertraegt. Der Text erwaehnt den gesetzlich erforderlichen passive Netzabschluss gar nicht. Unklar was "• Herstellen der Glasfaser-Verbindung zwischen APL und Fritzbox Fiber mit einem von Ihnen bereitzustellenden Patchkabel" hier bedeutet... Bereitstellung einer Gf-TA wuerde mann anders beschreiben, und der Rest der Prozedur einschliesslich des unbestimmten Preises (gemaess Preisliste) ist auf maximale Abschreckung formuliert...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 15:09

    Mmmh, ich bin da nicht so sicher... aber meine beiden 4Bs laufen nicht unter OpenWrt somit kann ich das kaum testen...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 14:45
    Zitat von Phino

    Schau dir nur die Anforderung bei OpenWrt an, 1 GB/s-Leitung bekommst du nicht mehr mit einem Raspberry hin.

    Oh, der Pi4B (und auch der Pi5) hat keine Probleme mit 1 Gbps Links, sogar mit Traffic-Shaping.

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 14:11

    PPPoE ist immer noch eine aus Endkundensicht nutzlose Last, CPEs loesen dass mit Hardware-Beschleinigern, die aber in der Regel ihre eigenen Trade-offs mit sich bringen, z.B. dass sie nur unter bestimmten (haeufig vorkommenden) Bedingungen funktionieren und bei bestimmten Netzwerkkonfigurationen eben nicht mehr vernuenftig arbeiten.

    ABER, schon allein wegen der Standardvertraege der Telekom zu WIA und IP-BSA wird PPPoE in Deutschland so schnell nicht aussterben, egal was ich davon halten mag... (bei L2-BSA geht auch DHCP laut vertrag)...

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 12:00
    Zitat

    Ich könnte mir sogar vorstellen, das DHCP/IPoE verschwindet und durch PPPoE ersetzt wird.

    Was IMHO nur bedingt von Vorteil waere...

    pro: ein gemeinsamer Standard macht allen das Leben leichter,

    contra: PPPoE ist relativ arbeitsintensiv fuer Gateway-Router.

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 1. Februar 2025 um 07:20

    Eine Kostenpauschale fuer die Montage eines Gf-TAs als passiver Netzabschluss ist eine Sache, aber was sich der ISP im obigen Schreiben herausnehmen will eine andere...

    Aber unklar warum die BNetzA bei den Umbaukosten wieder ihren "Partner der ISPs" Hut aufsetzt...

    EDIT: 2021 war ja noch nicht klar wie das mit den ONTs ausgehen wird, daher kann ich die vorsichtige Antwort der BNetzA eher nachvollziehen... Dank an HubeBube.

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 31. Januar 2025 um 15:36

    Naja, die haben sich ja letztlich auch mit der Routfreiheit arrangiert:

    https://www.weser-connect.de/fileadmin/weser-connect/Dokumente/2024/weser_connect_Beipackzettel_Routerfreiheit_12.2024.pdf

    Zitat

    Wahlfreiheit für Endkunden ab 01.08.2016
    Ab 01. August 2016 haben Endkunden die Wahl, ob sie ein vom TK-Anbieter angebotenes Endgerät (Router/Modem) oder ein eigenes Endgerät einsetzen. TK-Anbieter
    dürfen Kunden beim Abschluss von Neuverträgen dann nicht mehr verpflichten, ein bestimmtes Endgerät zu nutzen. Das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers und dessen Verantwortung enden dementsprechend von da an bereits vor dem Endgerät an der Netzabschlussdose. Der Router oder das Modem selbst gehören dann nicht mehr dazu. Die neue Wahlfreiheit stellt insofern erhöhte Anforderungen an Sie als Endkunden sowohl bei der Auswahl des richtigen Routers als auch bei dessen Inbetriebnahme.
    Vertragliche Regelungen
    Beachten Sie bitte, dass Sie, je nach Vertragsgestaltung mit ihrem TK-Anbieter die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße
    Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!)
    Schnittstellenkonformer Router Voraussetzung für umfangreiches Leistungsspektrum
    Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und vom TK-Anbieter managebaren Endgeräts kann der TK-Anbieter alle Produktleistungen und -eigenschaften umfas-
    send erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann der TK-Anbieter die Eigenschaften nicht überwachen und keinen
    Quality of Service gewährleisten. Die Schnittstellenbeschreibungen der TK-Anbieter umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und
    den Anschluss beim Netzbetreiber erforderlich sind, als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive
    Standards, die erfüllt werden müssen (siehe Leistungsbeschreibung).
    Richtige Auswahl des Routers
    Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllen. Einige TK-Anbieter halten hierfür spezielle
    Empfehlungslisten vor. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinwei-
    se des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllt.
    Anschluss und Inbetriebnahme des Routers
    Da der Router nicht mehr zum TK-Netz des Anbieters gehört, haben Sie selbst gemäß § 11 Abs. 4 FTEG grundsätzlich für eine fachgerechte Anschaltung Sorge zu tragen.
    Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Routerherstellers ein.
    Bitte halten Sie bei Rückfragen bei Ihrem TK-Anbieter alle Angaben zu Ihrem eingesetzten Router bereit.

    Alles anzeigen

    Das ist wohl nicht falsch, aber auch nicht neutral/objektiv.... duerfte bei Kunden-ONTs aehnlich ausgehen...

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 31. Januar 2025 um 15:20

    Dem VLAN nach (200) kommt soweit das Forum weiss folgender ISP in Frage

    Weser Connect / Netservices / Grafschafter Breitband;200;?;?;?

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 31. Januar 2025 um 15:00
    Zitat von Phino

    Da versucht Die sich doch wieder herauszuziehen.

    moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Zitat von Phino

    Da wohl eher Verbraucherschutz e.V.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

  • Switch statt ONT nutzen.

    • pufferueberlauf
    • 31. Januar 2025 um 13:34
    Zitat von jokergermany

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Frag lieber die Bundesnetzagentur, im Gegensatz zu Dir kann die dem ISP klare Ansagen machen ;)

  • Telekom liefert 2 GB/s in Pilotstädten Berlin und Gunzenhausen

    • pufferueberlauf
    • 31. Januar 2025 um 10:47
    Zitat von millen

    Die Deutsche Giganetz schaltet z.B. den 2,5Gbit Tarif auch bei GPON, die setzen XGS-PON nicht vorraus.

    Das ist mutig...

    Zitat

    Im Falle der Realisierung von MyNet 2.500 mittels GPON beträgt die maximale Bandbreite 2,488 Gbit/s im Download und 1,244 Gbit/s im Upload.

    Im Produktinformationsblatt werden folgende Raten zugesichert:

    Richtung: maximal / normalerweise zur Verfügung stehend / minimal

    Download: 2.488 / 2.400 / 2.300 Gbps

    Upload: 1.250 / 1.240 / 1.230 Gbps

    Zumindest ueber GPON ist damit quasi garantiert, dass Endkunden nur eine Messkampagne mit der Desktop-App von breitbandmessung.de davon entfernt sind eine ausserordentliche Kuendigung oder eine Minderung zu erwirken...

    Laut BNetzA sind die Raten des Produktinformationsblatts netto zu interpretieren, aber ueber GPON, selbst wenn mann den ganzen in-Band Verwaltungstraffic ignoriert, kommt mann bestenfalls auf (mit PPPoE-Overhead, weil die DGN wohl PPPoE einsetzt):

    Code
    IPv4
    2.48832 * ((1500-8-20-20)/(1500-8+8+18+5)) = 2.37231821405 = 2.372 Gbps
    1.24416 * ((1500-8-20-20)/(1500-8+8+18+5)) = 1.18615910703 = 1.186 Gbps
     
    IPv6
    2.48832 * ((1500-8-40-20)/(1500-8+8+18+5)) = 2.33964165463 = 2.340 Gbps
    1.24416 * ((1500-8-40-20)/(1500-8+8+18+5)) = 1.16982082731 = 1.170 Gbps

    Damit erreicht man also ueber GPON weder:

    a) die notwendigen 90% der maximalen Rate also (2.488/1.25) * 0.9 0: 2.2392/1.125 Gbps

    b) die normalerweise zur Verfügung stehende Rate von 2.400/1.240 Gbps

    c) die minimale Rate von 1.230 im Upload

    selbst wenn im PON Segment nur en einzelner Anschluss aktiv ist.

    Damit ist der Nachweis einer Minderleistung quasi garantiert... das ist IMHO kein Zeichen von Kompetenz, wenn ein ISP brutto und netto nicht auseinander halten kann oder will. (Was nicht heisst, dass mann nicht trotzdem zufriedener DGN Kunde sein kann).


    Fun fact mit 2.5 Gbps Ethernet kommt mann bestenfalls auf:

    Code
    IPv4
    2.48832 * ((1500-8-20-20)/(1500-8+8+18+20)) = 2.34918117035 = 2.349 Gbps
    1.24416 * ((1500-8-20-20)/(1500-8+8+18+20)) = 1.17459058518 = 1.175 Gbps
     
    IPv6
    2.48832 * ((1500-8-40-20)/(1500-8+8+18+20)) = 2.31682330299 = 2.317 Gbps
    1.24416 * ((1500-8-40-20)/(1500-8+8+18+20)) = 1.1584116515 = 1.158 Gbps


    Der PremiumPlus-Router der Deutschen Giganetz hat angeblich nur ein 2.5 Gbps Ethernet Interface zum ONT hin...

    Also entweder meint die DGN, die Vorschriften zur Erstellung des Produktionformationsblattes oder die Methode der BNetzA zur Ueberpruefung der vertraglichen Leistungserfuellung gaelte nicht fuer die DGN, oder es mangelt an Liebe zum Detail das sinnvoll umzusetzen.

    (Die ganze Kritik ist hinfaellig, wenn die Realisierung ueber GPON nur als Ueberbrueckung dient bis der relevante OLT fuer paralleles XGS-PON ertuechtigt wurde).

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