Beiträge von Schnurz
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Ich habe meine APs nur an die 100er Ports des Switches angeschlossen. Unsere "größere Verbraucher" und alles was fest installiert ist haben alle Ethernet. Also 600mbps oder sogar die hälfte davon würde uns auch locker reichen. Ich würde da auch nicht durch Wände dafür bohren aber jeder hat andere Anforderungen im Heimnetz

LAN-Anschlüsse nutze ich wie Steckdosen. Solange welche vorhanden sind, werden sie genutzt. Kabelgebunden geht immer vor Drahtlos.
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Oder es gibt keine Beschwerden in nennenswerter Anzahl. Das ist natürlich etwas gutes und wie schon so häufig geschrieben, ist auch noch im Jahre 2023 ein Router hinter dem ONT, vom technischen Standpunkt betrachtet, ein gut funktionierender Aufbau.
Es geht nicht darum, ob das gut funktioniert, sondern darum, das die Provider weniger Kosten/Aufwand haben. Denn das, was sie an Aufbau-Kosten mit dem GPON gegenüber AON einsparen, müssen sie teilweise oder fast vollständig in den erhöhten Supportaufwand stecken. Und das geht den Shareholdern an den Ertrag ... Also wie immer: Gier
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Du vergisst dabei die technischen Vorteile, die die Konfiguration "DG Router" für den Kunden hat. Die rechtfertigt das Vorgehen auf jeden Fall.
Aber nur bei GPON. Und möglicherweise nur für den Provider.
Aber wen interessiert der Vorteil für den Provider. Wenn er erst einmal für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen §73 Abs. 3 des TGK zahlen muss, kehrt sich sein Vorteil ganz schnell um. Ob das die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft bei der Compliance-Betrachtung erkannt hat?
1000 Kunden die Klagen und zu einer maximalen Verurteilung kommen, wäre 100 Milionen Strafe. Das ist eine Kleinstadt die klagen muss.
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... und wegen dieser Aussage von DNS:NET "Bei eigenen Routern geben wir keinen Support!".
Dann solltest Du den Support dezent auf den § 73 des TKG hinweisen. Insbesondere auf den Absatz 1, Satz 2 und Absatz 13, Satz 3. Dazu auch den § 228, Absatz 2 Ziffer 15 in Verbindung mit Absatz 7, Ziffer 4. Dort drohen nämlich 100.000 EUR Ordnungswidrigkeiten Strafe.
Sie müssen also alle notwendigen Daten zum Betrieb liefern!
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Im AVM Mesh immer daran denken, das eine FRITZ!Box unbedingt der Mesh-Master sein muss, anders geht es nicht! Falls Du an der FB das WLAN deaktivierst, schaltet sich natürlich auch umgehend an den Repeatern das WLAN aus. Das nur als kleiner Hinweis, ich bin auch schon darauf hereingefallen.
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Das bemängele ich schon seit Einführung des Mesh bei AVM. Ich will den Router als "Steuerungsgerät" Master per LAN-Brücke verwenden, aber das WLAN im Master soll aus bleiben, da er im Metallschrank steht. Das rennt aber nicht.
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Ich würde einmal die letzte stabile Version nutzen. Anschlusskonfiguration für PPP bei GFNW ist komplett identisch mit Telekom eigenen Anschlüssen, da L2BSA. Du kannst ein beliebigen Username + Passwort verwenden, wichtig ist nur, dass man was angibt, sonst geht es nicht. Es muss nur EasySupport aktiv sein, was in der Regel standardmäßig aktiv ist.
Also ist ein Telekom Anschluss über GFNW doch nur ein Regio Anschluss. Was die Telekom leugnet ...
Und warum sollte ich dem Provider Zugriff auf meinen Router gestatten? TR369 ist abgeschaltet.
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Was aus diesem Passus erfüllt die DG denn nicht? Wenn der Kunde ein eigenes Gerät betreiben will - egal ob am ONT oder am passiven Anschluss - bekommt er die Daten.
Sorry, aber sich über den Prozess noch zu beklagen, ist Korinthenkackerei. Da haben wir andere Fälle in Deutschland, da wäre es nötiger. Ab einem gewissen Grand ist es nicht verboten, auch mal den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und beurteilen, welchen Unterschied es in der Praxis für den Kunden am Ende noch macht.
Gesunder Menschenverstand? Es dem Kunden nach Gesetz am einfachsten zu machen. Einstöpseln und geht. Und zwar mit kundeneigenem Equipment! Und wenn z.B. AON dafür die Lösung wäre, dann sagt der gesunde Menschenverstand, das der Provider lieber AON verbaut hätte!
Welchen Unterschied macht es dann für die DG, sich grundsätzlich an das Gesetz zu halten und die Zugangsdaten jedem Kunden detailliert und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen?
Ebenso ihre Prozesse grundsätzlich auf "kundeneigener Router" einzustellen, egal ob dieser Router gekauft oder gemietet ist? Dann bräuchte man diese Diskussion nämlich nicht.
Aber das lernen die Provider, insbesondere mit GPON, nicht, weil es für sie nämlich umständlich wird.
Das was man bei der Technik einspart (AON versus GPON) muss man dann in den Prozess investieren. Dann steigt die Zeitspanne bis zum erreichen des RoI eben an ...
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Falsch. Weil im Modus "Kundeneigener Router" - da wo man die Daten benötigt - bekommt man sie ja auch.
Du bist da im Irrtum.
§ 73, Abs. 3 TKG:
"(3) Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher
Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das
öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."
Steht dort irgend etwas von Einschränkung bzg. kundeneigener Router? Da steht nichts von fallgebundener Entscheidungskompetenz.
Das einhalten des Abs. 1 des § 73:
"(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt."
ist hier grundsätzlich gefordert.
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... die die DG beim "DG Router" üblicherweise nicht rausrückt.
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Das wäre ein Verstoß gegen § 73, Abs. 3. Satz 3 des TKG was nach § 228 Abs. 2, Ziffer 15 mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe nach Abs. 7, Ziffer 4 mit bis zu 100.000 EUR geahndet werden kann.
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... Aber ich vermute mal das dies nur ein weg ist den Kunden abzuwimmeln, die Antwort des Kundenservice steht zwar noch aus, aber ich denke ich werde die Antwort schon kennen.....
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Dann sollte Du den Service auch freundlich auf §73, Abs. 1, Satz 2 des TKG hinweisen und fragen, wie sie sich die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften denn so vorstellen.
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Ich bin verwirrt. Hab mir gerade die Glasfaserkabel im Bereich Döberitzer Straße, Adlerstr, Coburger Str. angeschaut um zu sehen welcher Anbieter nun als erstes zu uns kommt. Dort ist aber überall das Telekomlogo auf den Röhren. Bauen die nun auch in Falkensee?
Das sind Speedpipes. Also Leerrohre und noch lange keine Glasfaser ...
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Wieso meine Medienkompetzenz? Ich habe noch kein neues Thema eröffnet und nur auf vorhandene geantwortet. Ich habe auch noch keine eigene Frage gestellt sondern nur geantwortet (okay mit Rückfragen)
Aber es geht halt gar nicht, neue Leute gleich anzuprangern nur weil sie eine Frage stellen - dann schaltet das Forum ab wenn man vorher erst Handbücher, Wikipedia, einen Masterstudiengang und 30 Jahre Berufserfahrung haben soll bevor man etwas fragen darf. - Manchmal soll es ja auch noch Erfahrungen geben die nirgends stehen und es ist ja grad ein Mehrwert sich hier nicht überall durchquälen zu müssen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
Aber wieso führen sich hier alle Auf wie die Kompetenzpolizei und von offizieller Seite hört man gar nichts - okay heute ist Sonntag da arbeiten Firmen nicht - mal sehen ob morgen ein offizielles Statement dazu kommt.
Na ja. Es gibt vom Hersteller AVM schon auch Hilfe im Internet bei YouTube und anderen sozialen Medien. Unter anderem eben auch zum Thema Glasfaser. Z. B. dieses oder dieses. Daher ist der Verweis, wenn auch in freundlicher Form, nicht ganz falsch. Da aber möglicherweise niemand von den Forumsteilnehmern derzeit die Technik bei Deinem Netzanbieter kennt, wird es auch für uns alle schwer, diese Fragen korrekt, und auch für Deine Situation passend, zu beantworten.
Daher ist erst einmal selber suchen, nicht ganz verkehrtes Vorgehen.
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Na gut, dann doch ein kurzer Exkurs zum TKG:
Im Wort "Netzabschlusspunkt" ist das Wort "Abschluss" enthalten. Der Netzabschlusspunkt ist also die Stelle, an der das Netzwerk (und damit die Verantwortung) des Providers endet und das Netzwerk des Kunden beginnt.
Der ONT ist mehr als ein Medienwandler. Selbst wenn ein Kunde seinen Router technisch fehlerfrei mit dem HÜP verbindet, würde der Anschluss von Deutsche Glasfaser nicht funktionieren. Daher stellt nicht der HÜP, sonder der ONT den Netzabschlusspunkt dar. Der ONT ist jedoch keine, wie im TKG geforderte, passive Schnittstelle.
Da kann sich der Provider aber nicht mit herausreden. Das TKG ist verbindlich und besagt passiver Netzabschluß! Die Wahl der Netzwerkstruktur (GPON versus AON) ist Provider eigen. Dann müssen sie ihre Prozesse so anpassen, das ein Anschluß am passiven Netzabschluß problemfrei ohne aktive Providertechnik möglich ist.
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Welche Vlan IDs kann ich noch probieren,wenn 362 und 360 nicht funktionieren?
Das sollte Dir der Provider doch wohl sagen können!
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Und eines wird imer in der Argumentation vergessen:
Die Glasfaser ist Potentialfrei. Überspannung durch Gewitter überträgt sie nicht.
Wer ein mal Netzwerk Equipment durch Überspanung vom WAN Anschluß verloren hat, wird das zu schätzen wissen. Den anderen wünsche ich es nicht, aber solche Erfahrungen zu machen helfen manchmal bei der Entscheidungsfindung.
Und die Saison kommt ja erst wieder ...

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Die Einzugsermächtigung zu Widerrufen und nicht zu zahlen ist ganz schlecht rutscht du nur ins Mahnverfahren und macht alles unnötig kompliziert und teuer.
Mit der Störungsmeldung eine Angemessene Frist zu entstörung setzten und mit Kündigung drohen. Notfalls über die Bundesnetzagentur. Die andere Frage gibts brauchbare Alternativen?
IPv6 geht nicht und öffentliche IPv4? Nicht angeboten? Dann ist der Anschluß wohl kaum Nutzbar.
TKG §58 zeigt Dir, welche Ansprüche Du geltend machen kannst. Das kann schon mal teurer werden ...