Ich habe nun auch entdeckt, dass die AGBs, die an der Bestätigungsmail anhangen, tatsächlich steht, dass geschäftliche Nutzung der Internetflatrate tatsächlich nicht erlaubt ist. Explizit auch nicht für Vereine und Freiberufler. In den AGBs, die ich über die Website gelesen habe, stand davon aber nichts.
Deshalb der Tipp: In einem solchen Fall die AGB auch im ersten Schritt kopieren und sich sichern um ggf. Abweichungen nachweisen zu können. Es stellt sich dann nämlich die Frage, ob die geänderten AGB überhaupt Grundlage des Vertrages sein können, da sie ja vorher in dieser Form nicht bekannt waren.