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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Schnurz

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Schnurz
    • 14. März 2026 um 11:50

    Es ist ja relativ eindeutig, wenn es eine Auftragsbestätigung gibt. Die vertraglichen Konstrukte der Netzerrichter und Provider sind aber teilweise schon sehr undurchsichtig und "iritierend" konstruiert. Da ist sicherlich eine Klarstellung, auch höchstrichterlich, noch erforderlich.

    Ich verstehe die Absicht der Netzerrichter, Klarheit und kalkulierbaren Umsatz haben zu wollen. Auf der anderen Seite müssen dieses aber auch akzeptieren, das der Kunde zeitlich klar festgelegte Informationen haben will, wann, wie lange und mit welchen Kosten er vertraglich gebunden ist.

    Von mir aus kann der Vertrag gerne mit der Bereitstellung beginnen, dann beginnt aber auch erst die Widerufsfrist von 14 Tagen und vorher liegt auch keine vertragliche Bindung in irgendeiner Art vor. Dann ist das Risiko nämlich auf Seiten des Netzerrichters. Andernfalls muss spätestens bei Baubeginn in der Gemeinde, durch die Gemeinde anhand der erteilten Genehmigungen veröffentlicht, eine Auftragsbestätigung versendet werden. Auch dann liegt das Risiko, durch den Zeitbedarf der Arbeiten gegeben, beim Erbauer dess Netzes. Er muss also, im eigenen Interesse, zusehen, dass die Hausanschlüsse zügig fertiggestellt werden und in Betrieb gehen, damit noch genügend Einnahmen erzielt werden können.

    Das nennt man Geschäftsrisiko.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Schnurz
    • 14. März 2026 um 10:25
    Zitat von HubeBube

    Yep, evtl. ist das Einschalten der Verbraucherzentrale noch ein Zwischenschritt bevor man einen RA beauftragt.

    Das BGH Urteil ist ja wohl auch aufgrund einer Klage der VZ gefällt worden.

  • Neues Mietshaus: Telekom ONT installiert - Fritz!Box 5690 Pro?

    • Schnurz
    • 14. März 2026 um 06:52
    Zitat von Harryhirsch76

    Die 5590 ist aber auch von den Boxen die älteste.

    Nicht ganz richtig. Von den genannten ja, aber die 5590 erschien nach der 5530.

  • Maximale Vertragsdauer auf zwei Jahre begrenzt, inkl. Ausbau

    • Schnurz
    • 13. März 2026 um 19:07
    Zitat von Tian

    "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses." Aus meiner Sicht ist der Tag des Vertragsabschlusses der Tag an dem ich den Anschluss bestellt habe. Aus Sicht von EWE ist das der Tag der ersten Nutzung des Glasfaseranschlusses.

    Dann solltest Du zur Klärung, mit Verweis auf das BGH Urteil, den Rechtsweg suchen. Such Dir einen guten Anwalt für Vertragsrecht

  • Kooperation Deutsche Glasfaser und 1&1

    • Schnurz
    • 13. März 2026 um 11:08
    Zitat von pufferueberlauf

    ist bisher gar kein Ausbau angekuendigt

    Was hilft Dir eine Ankündigung, wenn nichts passiert ? ... :/

  • Glasfaser-Ausstattung bzw. -Zustand

    • Schnurz
    • 12. März 2026 um 20:40

    Das ist ein altes Modem/ONT aus dem GF1.7 System. Dieses wird entfernt und dafür eine Gf-TA (gemäß TKG §73) als passiver Netzabschluß installiert.

    Du musst Dir entweder ein GF-Modem 2 der Telekom oder einen anderen Router mit integriertem ONT beschaffen (Telekom oder Fritz!). Dieses entweder gemietet oder als Kaufobjekt. Oder einen anderen Router mit SFP(+) mit supportetem SFP(+) ONT der in dem Providernetz unterstützt wird und dort lauffähig ist.

  • Mal wieder: Kein IPv6 bei Deutsche Glasfaser

    • Schnurz
    • 11. März 2026 um 16:15
    Zitat von alpha_zulu

    Ich hatte aber auch schon (selten) mal Tage, wo es ausgeglichener war.

    Und wir erfahren damit: immer noch nicht jedes System, ob routing device oder Server unterstützt IPv6. Und da das Routing nun mal dynamisch ist, kann es schon zu Differenzen kommen.

  • Mal wieder: Kein IPv6 bei Deutsche Glasfaser

    • Schnurz
    • 11. März 2026 um 15:05
    Zitat von alpha_zulu

    Meist liegt die Trefferquote bei 75 % IPv4 zu 25% IPv6

    Welche "Trefferquote" meinst du?

  • Telekom hilft Team im Forum

    • Schnurz
    • 7. März 2026 um 12:18
    Zitat von BlackMage2

    In der Vergangenheit insbesondere Peering-Kritik...

    Zum Peering gehören immer zwei. Und Hin- und Rückweg sind nun mal nicht unbedingt gleich und werden von den unterschiedlichsten Parametern beeinflusst.
    Und beide betroffenen ISPs müssen das Interesse zur Lösung haben.

    Da ist nicht nur einer von betroffen!

  • Deutsche Glasfaser - Wechsel zu 1&1 - meine persönlichen Erfahrungen

    • Schnurz
    • 6. März 2026 um 21:22
    Zitat von gefrierbrand

    Nachdem sich Europa von DSL verabschieden soll, sind wir nicht mehr gewillt einen 3- oder 4-stelligen Betrag zu zahlen, um bspw. den Outdoor-APL nach innen (Kellerräume) zu versetzen.

    Dann muss der Netzbetreiber, in einem von ihm zu verantwortenden Defektfall aber auch bereit sein, die vertragliche Leistung, in dem Fall leitungsgebunden Versorgung, anderweitig, im Zweifelsfall durch GF, sicherzustellen. Da ziehen sich aber alle Netzbetreiber und auch die BNetzA aus der Verantwortung.

  • Deutsche Glasfaser - Wechsel zu 1&1 - meine persönlichen Erfahrungen

    • Schnurz
    • 6. März 2026 um 05:14

    Kaum zu glauben ...

  • Glasfaserforum: Neueste Beiträge auf dem TV/Bildschirm anzeigen (Digital Signage)

    • Schnurz
    • 5. März 2026 um 14:14

    Klingt interessant. Werde ich demnächst mal anwenden.

  • Stiegeler - meine bisherigen Erfahrungen und aktuelle Probleme

    • Schnurz
    • 3. März 2026 um 17:48
    Zitat von millen

    keiner eine Ahnung hat was einem das Ticket jetzt sagen soll.

    Das ist mehr als traurig und sollte den Verantwortlichen massiv zu denken geben. Aber die kennen nur Kosten. Kundenzufriedenheit läßt sich nämlich nicht in EUR darstellen.

  • Glasfaser-Wechsel von eon/Westconnect zu 1&1

    • Schnurz
    • 2. März 2026 um 10:44

    Normalerweise ohne die 49 mit der "normalen" Notation : 01234-56789 ...

  • Stiegeler - meine bisherigen Erfahrungen und aktuelle Probleme

    • Schnurz
    • 1. März 2026 um 15:41

    Sonderkündigung wäre für mich auch sofort und nicht mit einem Monat Frist. Das ist für mich hier der Widerspruch.

  • Stiegeler - meine bisherigen Erfahrungen und aktuelle Probleme

    • Schnurz
    • 1. März 2026 um 13:02
    Zitat von tobix

    Das verstehe ich nicht. Wenn Du "die Sonderkündigung rausgeschickt" hast, dann ist doch die Mindestlaufzeit nicht mehr relevant, der Vertrag hat nun ein Ende.

    Im Streitfalle, d.h. wenn der Provider das nnicht anerkennt, bucht er trotzdem den vollen Betrag über die Gesamtlaufzeit ab. Du kannst den Bankeinzug widerufen aber möglicherweise wird der Provider dieses dann an Schuf etc. melden, was zu weiteren Problemen beim Kunden führen könnte.

    Sauber ist man nur dann, wenn der Provider die Sonderkündigung auch so akzeptiert.

  • LWL für LAN im Außenbereich?

    • Schnurz
    • 1. März 2026 um 10:48
    Zitat von Phino

    Gartenhaus, Poolhaus

    Bei einem Pool würde ich schon versuchen das Erdpotential so nah und mit geringstem Widerstand zu generieren. Da kann ein Staberder in der Nähe eher von Vorteil sein. Über die Strecke zum Wohnhaus hast du dann aber ggf. einen Potentialunterschied und daher möglicherweise Ausgleichsströme.

  • Warum dauert alles so lange

    • Schnurz
    • 28. Februar 2026 um 20:32

    Absolut professionelle Planung ...

  • Leonet und Fritz!Box 5530 Fiber passen scheinbar nicht zusammen?!

    • Schnurz
    • 28. Februar 2026 um 20:13
    Zitat von mbo77

    Das wird er ja wohl gemacht haben. Das wäre ja ein schönes Unding, wenn eine derart fundamental wichtige Information nicht bereitgestellt ist.

    Das widerum bezweifele ich bei fast allen Anbietern. Die gehen "einfach" hin und schreiben Informationen für bestimmete Fritz!boxen zusammen oder bestehen auf Fernkonfiguration gemäß TR369. Aber das macht nicht jeder Router und ist auch nicht wirklich so zulässig.
    Der Provider hat alle notwendigen Informationen für die korrekte Nutzung seiner Dienste bei Vertragsschluss unaufgefordert dem Kunden schriftlich zur Verfügung zu stellen. Und der Verstoß gegen diese Regelung ist als Ordnungswidrigkeit auch strafbewehrt (§228 TKG).

  • Leonet und Fritz!Box 5530 Fiber passen scheinbar nicht zusammen?!

    • Schnurz
    • 28. Februar 2026 um 19:33
    Zitat von frank_m

    Wie gesagt: Die VLAN IDs hinter dem ONT oder direkt an der Faser können sich durchaus unterscheiden. Bei der Deutschen Glasfaser ändert der ONT auch die IDs, die man im Router eingeben muss. Heißt: Wenn am ONT die VLAN ID 7 funktioniert, heißt das nicht, dass das direkt an der Faser auch korrekt ist. Die richtigen Einstellungen kenne ich auch nicht, aber sie lassen sich vielleicht im Internet finden.

    Genau das sind eben auch die Feinheiten, die der Anbieter vollstandig nach den Regelungen des §73 TKG nennen muss.

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