Es ist ja relativ eindeutig, wenn es eine Auftragsbestätigung gibt. Die vertraglichen Konstrukte der Netzerrichter und Provider sind aber teilweise schon sehr undurchsichtig und "iritierend" konstruiert. Da ist sicherlich eine Klarstellung, auch höchstrichterlich, noch erforderlich.
Ich verstehe die Absicht der Netzerrichter, Klarheit und kalkulierbaren Umsatz haben zu wollen. Auf der anderen Seite müssen dieses aber auch akzeptieren, das der Kunde zeitlich klar festgelegte Informationen haben will, wann, wie lange und mit welchen Kosten er vertraglich gebunden ist.
Von mir aus kann der Vertrag gerne mit der Bereitstellung beginnen, dann beginnt aber auch erst die Widerufsfrist von 14 Tagen und vorher liegt auch keine vertragliche Bindung in irgendeiner Art vor. Dann ist das Risiko nämlich auf Seiten des Netzerrichters. Andernfalls muss spätestens bei Baubeginn in der Gemeinde, durch die Gemeinde anhand der erteilten Genehmigungen veröffentlicht, eine Auftragsbestätigung versendet werden. Auch dann liegt das Risiko, durch den Zeitbedarf der Arbeiten gegeben, beim Erbauer dess Netzes. Er muss also, im eigenen Interesse, zusehen, dass die Hausanschlüsse zügig fertiggestellt werden und in Betrieb gehen, damit noch genügend Einnahmen erzielt werden können.
Das nennt man Geschäftsrisiko.