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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Elemir

  • IPv4-Erreichbarkeit via Portfreigabe auf einem VPS

    • Elemir
    • 6. Juli 2024 um 18:21
    Zitat von frank_m

    Mag sein. Trotzdem ist ein offener Port 25 für die meisten Blacklists ein Grund, den Mailserver zu sperren. Und dafür gibt es Gründe - und zwar mehr als einen.

    Port 25 in dynamischen IP-Ranges ist eh standardmäßig auf allen Blocklisten, das macht keinen Unterschied.

    Sinn kann es aber trotzdem machen: wenn man im Heimnetz IOT-Geräte oder anderes hat, was seinen Status per Mail über Port 25 ausliefern will, dann ist das so. Bei mir ist auf dem Inhouse der 25-er auch offen, aber nur für Verbindungen von innen.


    Ich würde sogar einen Schritt weitergehen: wer einen Port 25 offen hat, der weiß warum. Keine Software dürfte das heute unbeabsichtigt offen haben.


    Und wenn das der Server im Internet ist: wenn der als MX dient, dann muss der sogar 25 offen haben.

  • IPv4-Erreichbarkeit via Portfreigabe auf einem VPS

    • Elemir
    • 6. Juli 2024 um 16:33
    Zitat von frank_m

    Wenn ich die Liste der offenen Ports sehe, dann kann ich nur inständig hoffen, dass du die Firewall restriktiv konfiguriert hast. Da sind unverschlüsselte Mail und POP3 Ports etc. offen. Das ist in heutigen Zeiten sicherheitstechnisch eine Vollkatastrophe.

    Du weißt aber schon, dass gerade Mail, POP3 und IMAP auch erst innerhalb der Verbindung Verschlüsselung aktivieren können. STARTTLS ist hier das Stichwort.

  • AVM muss Bußgeld wegen Preisabsprachen zahlen

    • Elemir
    • 3. Juli 2024 um 10:50
    Zitat von mbo77

    Äh, ist das nicht bereits so?

    https://www.telekom.de/hilfe/internet…raete-glasfaser

    Nur für die Erstregistrierung. Will man das Gerät wechseln, geht das nur über den Telefonsupport

  • AVM muss Bußgeld wegen Preisabsprachen zahlen

    • Elemir
    • 3. Juli 2024 um 08:27
    Zitat von HubeBube

    Dann lass es mich anders ausdrücken: Anscheinend fällt es Deutsche Telekom aufgrund ihres etablierten Verfahrens viel leichter, kundeneigene Endgeräte direkt an der Glasfaser in Betrieb zu nehmen, als andere Mitbewerber die häufig auf IPoE/DHCP setzen und nicht PPPoE verwenden.

    Für den PPPoE-Teil, also den Router, hast Du recht, aber einen eigenen ONT oder ein Kombigerät mit eigenen OMT - da gibt es noch Verbesserungsbedarf.

    Ich hätte da schon die Erwartungshaltung, dass es da einfach eine Webseite gibt, wo ich die Seriennummer und die Glasfaser-ID eintrage, und der Rest geht automatisch. Eigentlich müsste man sogar auf die Glasfaser-ID verzichten können, denn diese ist ja mit dem Vertrag gekoppelt.

    Derzeit muss man dafür bei der Hotline anrufen, das halte ich für suboptimal.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 16:44
    Zitat von Schnurz

    Kannst Du die mit Quellenangabe nennen?

    Nein, die BNetzA behandelt das wohl geheim. Aber es gibt kein deutsches Amt, wo es für solches keine Regeln gibt. Ist auch zwingend erforderlich, weil man sonst ganz schnell gegen EU-Subventionsrecht verstößt.

    Läuft aber darauf hinaus, dass der verpflichtet wird, der am wenigsten Aufwand damit hat.

    Zitat von Schnurz

    Genau das wäre die Chance gewesen sich den ganzen Ort zu krallen mit dem Argument, die BNetzA wollte ja, das wir die Häuser dort ausbauen. Wenn man es sich aber nicht mit den lokalen (DE) Providern verderben will, dann verpflichtet man lieber einen, auf den man im Zweifelsfall sowieso kaum Einfluß hat.
    Wo keine Versorgung ist, baut man gleich FTTH, weil niemand abschätzen kann, welche Vorgaben die TKMV in den nächsten Jahren macht. Und die Ausgaben fallen sowieso irgendwann an.

    Eben nicht. Die Ausschreibung ist (oder war) am laufen, da kann man das nicht. Das EU-Ausschreibungsrecht ist da ziemlich streng, das Risiko für einen Provider zu groß, dann doch nichts zu bekommen und auf nur 6 Häusern dort sitzenzubleiben. Es war ja ein geförderter Ausbau ausgeschrieben, die Fördergelder will natürlich jeder mitnehmen.

    Leider finde ich den Link dazu nicht mehr.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 12:56
    Zitat von belegdol

    In Hessen muss man leider zahlen :( Vom Prinzip her ist es aber nicht viel anders: ich habe vorerst kein Vorteil aus der Erneuerung, vielleicht außer dass die Wahrscheinlichkeit einer katastrophalen Störung erheblich reduziert wurde. Mit Glasfaser kriegt man sogar mehr Leistung.

    Mit dem Vergleich liegst Du falsch, denn für den Erschließungbeitrag gilt:

    § 127 BauGB - Einzelnorm

    § 128 BauGB - Einzelnorm

    Der ist für Straßen, und ähnliches.

    Zitat von belegdol

    Wenn man ein Anrecht an kostenloses Umstieg von CuDA auf Glasfaser hat, müsste das gleiche für Wasser und Co gelten. Ohne Internet überlebt man deutlich länger als ohne Wasser.

    Instandhaltung von Wasser & Co bezahlst Du aber üblicherweise mit den Wasser & Co-Gebühren. Die dürfen (außer bei der erstmaligen Erschließung) eigentlich nicht über diesen Weg eingetrieben werden.

    Aber die sind manchmal nicht dumm: Dann werden Wasserleitungen gemacht, aber die Wiederherstellung der Straße danach wird als notwendige Reparatur verkleidet und Rechnungen verschickt.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 12:34
    Zitat von Schnurz

    Und da bist Du wohl im Irrtum. Seit dem neuen TKG zum 01.12.2021 ist die Telekom nicht mehr der Grundversorger.

    Dann formuliere ich das anders: welchen Betreiber würde die BNetzA im konkreten Gebiet zum Anbieten der Grundversorgung verpflichen?

    Da es dafür festgelegte Regeln gibt, dürfte die Antwort ziemlich eindeutig ausfallen. Man hat halt eine Iteration mehr, das Ergebnis bleibt gleich.


    Und wer meint, es könnte ja auch Starlink verpflichtet werden, nur weil es das einmal gab, der hat nur die Meldung gelesen, ohne die Entscheidungsbegründung zu lesen. Die war nämlich sehr aufschlussreich und zeigt die Linie der BNetzA auf.

    In Kürze: dort läuft gerade ein Wettbewerb um den geförderten Ausbau und es war noch unklar, wer den gewinnen wird. Die BNetzA wollte aber keinen Anbieter eine Verpflichtung auferlegen, welche dann das Risiko gehabt hätte, dass dieser dann nur die paar fraglichen Häuser versorgt, während ein anderer Anbieter das restliche Dorf versorgt. Um das zu vermeiden, hat man bis zum Ausbau(!) Starlink verpflichtet, um keine Tatsachen zu schaffen.

    Und jetzt übertragt das auf andere Grundversorgung, wo der Anbieter feststeht. Da dürfte die Entscheidung bei Anwendung dieser Begründung eindeutig sein.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 10:10
    Zitat von belegdol

    Im übrigen muss man für Wasser und Kanalisation auch zahlen wenn die Kommune sich entscheidet diese Leitungen zu erneuern. Wir müssten vor ein paar Jahre jeweils ca. 1000 Euro zahlen.

    Da ist das aber gesetzlich eindeutig geregelt und außerdem nicht in jedem Bundesland so.

  • aftr Server herausfinden über DHCPv6 auf einem PFSense

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 10:07
    Zitat von bananajoe

    Hi,

    Versuch mal als AFTR aftr.fra.purtel.com ,Das scheint bei einem anderen Usre geholfen zu haben.

    Zumindest ein Versuch ist es wert.

    Das war ich. Dürfte aber nur gehen, wenn Du bei einem Provider bist, der auf Purtel-Infrastruktur läuft. Leider hat der OP ja nicht erwähnt, bei wem er ist.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 08:54
    Zitat von Schnurz

    Daraus folgt auch: Ich lege Dir GF und damit hast Du Deinen Anschluß. Wenn Du das nicht willst, bekommst Du gar keinen, denn ich kann kündigen. Und da ich gesetzlich nicht als Grundversorger verpflichtet bin, such Dir einen anderen der hier auch anbietet. Die GEE/GNV sind ja auch nach der Erneuerung des TKG in der damaligen Form gültig.
    Also ist das Recht zu kündigen da und eine Verpflichtung zum Grundversorger liegt nicht vor. Und nun, lieber Kunde?

    Fehler 1: Für Cu ist dort Telekom mit Sicherheit Grundversorger. Und wenn Du die Verpflichtung willst, das ist nach der Kündigung über die BNetzA schnell eingekippt. Ich bin nicht betroffen und hätte ohnehin die GF freiwillig genommen, aber glaube mir, Schreiben an die BNetzA bewirken oft Wunder.

    Fehler 2: Reihenfolge.

    Falsch: Du kannst Glasfaser erhalten, wenn du willst. Dann: Wir schalten Kupfer ab. Du wolltest ja keine Glasfaser.

    Richtig: Wir wollen Kupfer abschalten. Du kannst rechtzeitig als Ersatz Glasfaser bekommen.

    Der zweite Weg sollte so erfolgt sein, dass es der Kunde und der Immobilieneigentümer nachweislich so erhalten haben und dass es nicht als Werbebotschaft fehlinterpretierbar war. Daran scheint es ja zu hapern.


    Aber ich kann die Leute auch verstehen: wer alles verloren hat, der hat wirklich andere Sorgen als Briefe von der Telekom. Da kommt soviel Post von Versicherungen und Handwerkern, was Vorrang hat. Ich erlebe es gerade bei einem Kollegen, der vor einem Monat in Rudersberg abgesoffen ist. Wenn kein Strom und keine Heizung vorhanden ist, da kümmert man sich nicht um Glasfaserangebote.

  • Telekom/MagentaZuhause Giga 2000/1000

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 07:47

    Gibt es weiterhin eine öffentliche IPv4? Auf der Telekom-Seite wurde diese Frage (nicht von mir gestellt) bisher nicht beantwortet

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 22:39
    Zitat von Schnurz

    So lange ein TK Anschluß vor dem 01.12.2021 errichtet wurde muß eine GEE/GNV nach dem alten TKG §45a (Anlage) gezeichnet werden. Diese räumt auch dem Netzbetreiber das Recht ein, den Anschluß (physisch) mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Also darf auch der Netzbetreiber den Dienst einstellen.

    Wenn er die Versorgungspflicht anderweitig erfüllen kann und auch erfüllt, dann ja. Das war aber auch nicht der strittige Punkt.

    Bei Gesetzen ist eines wichtig: nicht immer nur einen § betrachten, sondern alle, und daraus ein Gesamtbild erstellen.

    Zitat von Schnurz


    Im übrigen soll er einen Dienst erbringen. Es ist nicht bestimmt, mit welcher Energieform.

    War das jemals strittig?

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 22:34
    Zitat von Phino

    Wenn nur eine Wallbox angeschlossen wird, ist eine Erweiterung des Hausanschlusses meist gar nicht notwendig. Und man benötigt auch keinen separaten Zähler, sondern nimmt eine Wallbox mit MID-Zähler, am besten noch mit RFID, dann können mehrere laden mit Aufteilung der Kosten. Meine Keba P30x kann das schon.

    In einer WEG nach dem neuen Gesetz wird ein zusätzlicher Stromanschluss durch eine ordentliche Verwaltung beauftragt. Diese Kosten werden dann in der Jahresabrechnung den entsprechenden Nutzern zugewiesen. Die einmaligen Erstellungskosten werden separat aufgeführt. Grundsätzlich ist eine anteilige Kostenerstattung der nachträglich anschließenden Wallboxbetreiber gesichert, die ersten Antragsteller müssen jedoch in Vorleistung gehen.
    Wenn ein Eigentümer hergeht und sich ein Stromanschluss legen lässt, dann ist es sein Privatvergnügen.

    Es handelt sich um eine baulich getrennte Garagenanlage, bisher nicht mit Strom versorgt. Da es sich formal um andere Grundstücke handelt, ist eine Versorgung über bestehende Gebäude weder zulässig noch möglich (öffentlicher Weg dazwischen), daher auch der Hinweis wg. dauerhat unbewohnter Gebäude. Als zusätzliche Erschwernis steht auch noch jede Garage auf einem eigenen Grundstück, d.h. man müsste in jedem Fall mit der Zuleitung noch fremde oder Gemeinschaftsgrundstücke queren. Laut Netzbetreiber gibt es nicht einmal eine Stelle, wohin er den Zählerkasten stellen könnte.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 19:19
    Zitat von Sowieso

    Elemir : Nun, da haben wir unterschiedliche Ansichten.

    Aber ein Punkt wollte ich noch klären, da es (hoffentlich) einfach auszuräumen ist:

    Nein, ich "will" nicht dass der Kunde (=Mieter) das zahlt. Ich schrieb "Immobilienbesitzer", und meinte damit den Eigentümer der Immobilie. Egal ob eine Immobilie an ein Glasfasernetz angeschlossen wird, oder ans Gasnetz, oder der Anschluss ans Gasnetz wieder aufgehoben wird und z.B. auf Wärmepumpe umgestellt wird: all das sind Investitionen in die Immobilie, die meiner Meinung nach zunächst mal der Eigentümer finanziert.

    Gut, ich weiß nicht wer was genau geschrieben hatte, aber bis hier war immer von "Kunde" die Rede. Das ist üblicherweise der Mieter.

    Das Problem ist halt, dass der Mieter das kostenlos bekommen kann, der Vermieter immer zahlen muss und daher wenig Interesse hat. Außer Mieter und Vermieter einigen sich, aber nun ja.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 19:16
    Zitat von Phino

    Dies wird so nicht gehandhabt. Bezahlt wird der Anschluss und die Wallbox nur von den Nutzern. Kommt z.B. später zu den 3 Nutzern noch 2 dazu wird die ursprüngliche Investitionssumme durch 5 geteilt und die ersten 3 bekommen anteilig Geld zurück.

    Das wird bei unserem Netzbetreiber so gehandhabt wie beschrieben. Ich habe das schriftlich - natürlich "freundlicher" formuliert.

    "Sie bezahlen für die Erdarbeiten und die Kosten des Zählerkastens - nicht ständig bewohntes Gebäude, daher von außen zugänglich, also extra Outdoor-Zählerkasten - aber nur für die (Erd-)Arbeiten. Die Installation bleibt Eigentum des Netzbetreibers." Er kann daran anschließen, wen er will, auf extra Nachfrage, ob das so wäre wie von Dir beschrieben (was ich nur fair fände), hieß es nein, Eigentum Netzbetreiber, er könne dann machen was er wolle.

    Leider.


    Allerdings eine Einschränkung: das war vor 4-5 Jahren.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 14:46
    Zitat von Phino

    Natürlich kann dies auch der Hauseigentümer, aber dann gibt es nur den Hausanschluss für Summe X und keine kostenneutrale Verlegung bis in die Wohneinheiten.

    Man kann aber auch Eigentümer nur einer vermieteten Wohnung einer WEG sein, da erwarte ich eigentlich, dass für die 799,- bis zur Wohnung verlegt wird. Die WEG muss ja nach aktueller Rechtslage zustimmen, kann nur Vorgaben zur Art der Verlegung im Haus machen.

    Nur für die Verlegung bis zum Haus würde ich als Wohnungseigentümer nicht bezahlen wollen, wenn das dann später alle anderen Eigentümer ohne zu bezahlen nutzen können ;)

    Allerdings traue ich das der Rechtslage hier zu, dass das so wäre. Ist bei der Elektro-Erschließung einer Garagenanlage für eine Wallbox auch so. Der erste bezahlt die Erschließung alleine, wer später kommt, zahlt nur noch für den Anschluss. Klar, dass da keiner den ersten Schritt macht. Besonders dann, wenn da als einer der Miteigentümer der Garagenanlage eine Vo****a beteiligt ist - die machen ja gar nichts, was nur einen Cent kostet.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:55
    Zitat von Phino

    Das hängt ursächlich zusammen. Der Mieter muss erst einmal sagen, er will, indem er eine Vertrag bei ISP macht. Der Eigentümer wird dann dazu befragt.

    Die Anbieter haben dafür alle ausgiebig Informationen und Vordrucke. Beispiel Telekom

    Nicht zwingend. Auch als Eigentümer kann man den Anschluss bestellen, wenn man will. Dann eben ohne Vertrag, wenn der Mieter nicht will. Macht als Eigentümer auch durchaus Sinn.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:53
    Zitat von mbo77

    Waipu und Magenta TV liefern zudem Fernbedienungen mit Ziffern.

    Ab davon sehe ich, dass unsere Senioren durchaus in der Lage sind, damit umzugehen.

    Magenta war vor 2 Jahren für nicht-Telekom-Kunden noch nicht erhältlich, und Waipu als Alternative nicht wirklich bekannt.

    Wie gesagt, es geht nicht um heute. Die Bestellung war vor 2 Jahren (und leider nicht durch mich).

    Und was Du genannt hast sind so ziemlich die einzigen beiden, und die sind auch beide nicht wirklich anbieterunabhängig. Will (bzw muss) das ja mit dem DGN myTV nutzen.

    Zitat von sentry0815

    Es gibt zumindest für gängige Google TV/Android, bzw Chromecast BT- Fernbedienungen als Zubehör, mit Ziffernblock und Beleuchtung

    Habe für den derzeit verwendeten Fire-TV noch keine gefunden, die als kompatibel ausgewiesen ist, für den Chromecast habe ich auch keine gefunden.

    Eine Nokia-Box ist bestellt (noch nicht geliefert), aber die kostet dann auch schon wieder soviel, wie 1,5 Jahre Kabel-TV. Aber damit werde ich es mal versuchen. Wenn das nichts ist oder die myTV-App mit den Zahleneingaben nicht zurechtkommt (das ist ja auch noch so eine Sache), dann muss ich mal sehen.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:43
    Zitat von Phino

    Die 799,- € fallen für den Hausanschluss an, nicht für jeden Mieter.

    Wirklich? Das ist mir tatsächlich neu. Ich dachte, für jeden Anschluss.

    Aber egal, prinzipiell fällig sind die für den Kunden, der den Anschluss will. Werden nur mit Vertrag erlassen.


    Dann gibt es die "anderen" 799,-, wenn der Hausbesitzer ohne Vertrag will.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:42
    Zitat von Phino

    ???? Das verstehe ich nicht. Es interessiert doch die Mieter vermutlich weiterhin nicht, nur die Eigentümerin will. Und offensichtlich sind doch die Informationen angekommen. Wer nicht will, hat scheinbar schon. Man kann doch keine zu seinem Glück zwingen.

    Wie geschrieben: weil Eigentümerin selber auch Kunde.

    Und ich kann dir sagen, hier gab es für die Eigentümer, die auswärts wohnen und daher nicht selber Kunde sind, keine Informationen. Von der Stadt kam gar nichts, nur Plakate, Werbezettel im Briefkasten und Anschreiben an die gemeldeten Bewohner und Kunden.

    Eigentümer auswärts - nichts mitbekommen. Sich selber kümmern? Nicht immer einfach, man müsste ja alle potentiellen GF-Anbieter regelmäßig abklappern, um zu sehen, ob einer Ausbauplanungen hat.

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