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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Elemir

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 10:10
    Zitat von belegdol

    Im übrigen muss man für Wasser und Kanalisation auch zahlen wenn die Kommune sich entscheidet diese Leitungen zu erneuern. Wir müssten vor ein paar Jahre jeweils ca. 1000 Euro zahlen.

    Da ist das aber gesetzlich eindeutig geregelt und außerdem nicht in jedem Bundesland so.

  • aftr Server herausfinden über DHCPv6 auf einem PFSense

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 10:07
    Zitat von bananajoe

    Hi,

    Versuch mal als AFTR aftr.fra.purtel.com ,Das scheint bei einem anderen Usre geholfen zu haben.

    Zumindest ein Versuch ist es wert.

    Das war ich. Dürfte aber nur gehen, wenn Du bei einem Provider bist, der auf Purtel-Infrastruktur läuft. Leider hat der OP ja nicht erwähnt, bei wem er ist.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 08:54
    Zitat von Schnurz

    Daraus folgt auch: Ich lege Dir GF und damit hast Du Deinen Anschluß. Wenn Du das nicht willst, bekommst Du gar keinen, denn ich kann kündigen. Und da ich gesetzlich nicht als Grundversorger verpflichtet bin, such Dir einen anderen der hier auch anbietet. Die GEE/GNV sind ja auch nach der Erneuerung des TKG in der damaligen Form gültig.
    Also ist das Recht zu kündigen da und eine Verpflichtung zum Grundversorger liegt nicht vor. Und nun, lieber Kunde?

    Fehler 1: Für Cu ist dort Telekom mit Sicherheit Grundversorger. Und wenn Du die Verpflichtung willst, das ist nach der Kündigung über die BNetzA schnell eingekippt. Ich bin nicht betroffen und hätte ohnehin die GF freiwillig genommen, aber glaube mir, Schreiben an die BNetzA bewirken oft Wunder.

    Fehler 2: Reihenfolge.

    Falsch: Du kannst Glasfaser erhalten, wenn du willst. Dann: Wir schalten Kupfer ab. Du wolltest ja keine Glasfaser.

    Richtig: Wir wollen Kupfer abschalten. Du kannst rechtzeitig als Ersatz Glasfaser bekommen.

    Der zweite Weg sollte so erfolgt sein, dass es der Kunde und der Immobilieneigentümer nachweislich so erhalten haben und dass es nicht als Werbebotschaft fehlinterpretierbar war. Daran scheint es ja zu hapern.


    Aber ich kann die Leute auch verstehen: wer alles verloren hat, der hat wirklich andere Sorgen als Briefe von der Telekom. Da kommt soviel Post von Versicherungen und Handwerkern, was Vorrang hat. Ich erlebe es gerade bei einem Kollegen, der vor einem Monat in Rudersberg abgesoffen ist. Wenn kein Strom und keine Heizung vorhanden ist, da kümmert man sich nicht um Glasfaserangebote.

  • Telekom/MagentaZuhause Giga 2000/1000

    • Elemir
    • 2. Juli 2024 um 07:47

    Gibt es weiterhin eine öffentliche IPv4? Auf der Telekom-Seite wurde diese Frage (nicht von mir gestellt) bisher nicht beantwortet

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 22:39
    Zitat von Schnurz

    So lange ein TK Anschluß vor dem 01.12.2021 errichtet wurde muß eine GEE/GNV nach dem alten TKG §45a (Anlage) gezeichnet werden. Diese räumt auch dem Netzbetreiber das Recht ein, den Anschluß (physisch) mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Also darf auch der Netzbetreiber den Dienst einstellen.

    Wenn er die Versorgungspflicht anderweitig erfüllen kann und auch erfüllt, dann ja. Das war aber auch nicht der strittige Punkt.

    Bei Gesetzen ist eines wichtig: nicht immer nur einen § betrachten, sondern alle, und daraus ein Gesamtbild erstellen.

    Zitat von Schnurz


    Im übrigen soll er einen Dienst erbringen. Es ist nicht bestimmt, mit welcher Energieform.

    War das jemals strittig?

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 22:34
    Zitat von Phino

    Wenn nur eine Wallbox angeschlossen wird, ist eine Erweiterung des Hausanschlusses meist gar nicht notwendig. Und man benötigt auch keinen separaten Zähler, sondern nimmt eine Wallbox mit MID-Zähler, am besten noch mit RFID, dann können mehrere laden mit Aufteilung der Kosten. Meine Keba P30x kann das schon.

    In einer WEG nach dem neuen Gesetz wird ein zusätzlicher Stromanschluss durch eine ordentliche Verwaltung beauftragt. Diese Kosten werden dann in der Jahresabrechnung den entsprechenden Nutzern zugewiesen. Die einmaligen Erstellungskosten werden separat aufgeführt. Grundsätzlich ist eine anteilige Kostenerstattung der nachträglich anschließenden Wallboxbetreiber gesichert, die ersten Antragsteller müssen jedoch in Vorleistung gehen.
    Wenn ein Eigentümer hergeht und sich ein Stromanschluss legen lässt, dann ist es sein Privatvergnügen.

    Es handelt sich um eine baulich getrennte Garagenanlage, bisher nicht mit Strom versorgt. Da es sich formal um andere Grundstücke handelt, ist eine Versorgung über bestehende Gebäude weder zulässig noch möglich (öffentlicher Weg dazwischen), daher auch der Hinweis wg. dauerhat unbewohnter Gebäude. Als zusätzliche Erschwernis steht auch noch jede Garage auf einem eigenen Grundstück, d.h. man müsste in jedem Fall mit der Zuleitung noch fremde oder Gemeinschaftsgrundstücke queren. Laut Netzbetreiber gibt es nicht einmal eine Stelle, wohin er den Zählerkasten stellen könnte.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 19:19
    Zitat von Sowieso

    Elemir : Nun, da haben wir unterschiedliche Ansichten.

    Aber ein Punkt wollte ich noch klären, da es (hoffentlich) einfach auszuräumen ist:

    Nein, ich "will" nicht dass der Kunde (=Mieter) das zahlt. Ich schrieb "Immobilienbesitzer", und meinte damit den Eigentümer der Immobilie. Egal ob eine Immobilie an ein Glasfasernetz angeschlossen wird, oder ans Gasnetz, oder der Anschluss ans Gasnetz wieder aufgehoben wird und z.B. auf Wärmepumpe umgestellt wird: all das sind Investitionen in die Immobilie, die meiner Meinung nach zunächst mal der Eigentümer finanziert.

    Gut, ich weiß nicht wer was genau geschrieben hatte, aber bis hier war immer von "Kunde" die Rede. Das ist üblicherweise der Mieter.

    Das Problem ist halt, dass der Mieter das kostenlos bekommen kann, der Vermieter immer zahlen muss und daher wenig Interesse hat. Außer Mieter und Vermieter einigen sich, aber nun ja.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 19:16
    Zitat von Phino

    Dies wird so nicht gehandhabt. Bezahlt wird der Anschluss und die Wallbox nur von den Nutzern. Kommt z.B. später zu den 3 Nutzern noch 2 dazu wird die ursprüngliche Investitionssumme durch 5 geteilt und die ersten 3 bekommen anteilig Geld zurück.

    Das wird bei unserem Netzbetreiber so gehandhabt wie beschrieben. Ich habe das schriftlich - natürlich "freundlicher" formuliert.

    "Sie bezahlen für die Erdarbeiten und die Kosten des Zählerkastens - nicht ständig bewohntes Gebäude, daher von außen zugänglich, also extra Outdoor-Zählerkasten - aber nur für die (Erd-)Arbeiten. Die Installation bleibt Eigentum des Netzbetreibers." Er kann daran anschließen, wen er will, auf extra Nachfrage, ob das so wäre wie von Dir beschrieben (was ich nur fair fände), hieß es nein, Eigentum Netzbetreiber, er könne dann machen was er wolle.

    Leider.


    Allerdings eine Einschränkung: das war vor 4-5 Jahren.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 14:46
    Zitat von Phino

    Natürlich kann dies auch der Hauseigentümer, aber dann gibt es nur den Hausanschluss für Summe X und keine kostenneutrale Verlegung bis in die Wohneinheiten.

    Man kann aber auch Eigentümer nur einer vermieteten Wohnung einer WEG sein, da erwarte ich eigentlich, dass für die 799,- bis zur Wohnung verlegt wird. Die WEG muss ja nach aktueller Rechtslage zustimmen, kann nur Vorgaben zur Art der Verlegung im Haus machen.

    Nur für die Verlegung bis zum Haus würde ich als Wohnungseigentümer nicht bezahlen wollen, wenn das dann später alle anderen Eigentümer ohne zu bezahlen nutzen können ;)

    Allerdings traue ich das der Rechtslage hier zu, dass das so wäre. Ist bei der Elektro-Erschließung einer Garagenanlage für eine Wallbox auch so. Der erste bezahlt die Erschließung alleine, wer später kommt, zahlt nur noch für den Anschluss. Klar, dass da keiner den ersten Schritt macht. Besonders dann, wenn da als einer der Miteigentümer der Garagenanlage eine Vo****a beteiligt ist - die machen ja gar nichts, was nur einen Cent kostet.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:55
    Zitat von Phino

    Das hängt ursächlich zusammen. Der Mieter muss erst einmal sagen, er will, indem er eine Vertrag bei ISP macht. Der Eigentümer wird dann dazu befragt.

    Die Anbieter haben dafür alle ausgiebig Informationen und Vordrucke. Beispiel Telekom

    Nicht zwingend. Auch als Eigentümer kann man den Anschluss bestellen, wenn man will. Dann eben ohne Vertrag, wenn der Mieter nicht will. Macht als Eigentümer auch durchaus Sinn.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:53
    Zitat von mbo77

    Waipu und Magenta TV liefern zudem Fernbedienungen mit Ziffern.

    Ab davon sehe ich, dass unsere Senioren durchaus in der Lage sind, damit umzugehen.

    Magenta war vor 2 Jahren für nicht-Telekom-Kunden noch nicht erhältlich, und Waipu als Alternative nicht wirklich bekannt.

    Wie gesagt, es geht nicht um heute. Die Bestellung war vor 2 Jahren (und leider nicht durch mich).

    Und was Du genannt hast sind so ziemlich die einzigen beiden, und die sind auch beide nicht wirklich anbieterunabhängig. Will (bzw muss) das ja mit dem DGN myTV nutzen.

    Zitat von sentry0815

    Es gibt zumindest für gängige Google TV/Android, bzw Chromecast BT- Fernbedienungen als Zubehör, mit Ziffernblock und Beleuchtung

    Habe für den derzeit verwendeten Fire-TV noch keine gefunden, die als kompatibel ausgewiesen ist, für den Chromecast habe ich auch keine gefunden.

    Eine Nokia-Box ist bestellt (noch nicht geliefert), aber die kostet dann auch schon wieder soviel, wie 1,5 Jahre Kabel-TV. Aber damit werde ich es mal versuchen. Wenn das nichts ist oder die myTV-App mit den Zahleneingaben nicht zurechtkommt (das ist ja auch noch so eine Sache), dann muss ich mal sehen.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:43
    Zitat von Phino

    Die 799,- € fallen für den Hausanschluss an, nicht für jeden Mieter.

    Wirklich? Das ist mir tatsächlich neu. Ich dachte, für jeden Anschluss.

    Aber egal, prinzipiell fällig sind die für den Kunden, der den Anschluss will. Werden nur mit Vertrag erlassen.


    Dann gibt es die "anderen" 799,-, wenn der Hausbesitzer ohne Vertrag will.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:42
    Zitat von Phino

    ???? Das verstehe ich nicht. Es interessiert doch die Mieter vermutlich weiterhin nicht, nur die Eigentümerin will. Und offensichtlich sind doch die Informationen angekommen. Wer nicht will, hat scheinbar schon. Man kann doch keine zu seinem Glück zwingen.

    Wie geschrieben: weil Eigentümerin selber auch Kunde.

    Und ich kann dir sagen, hier gab es für die Eigentümer, die auswärts wohnen und daher nicht selber Kunde sind, keine Informationen. Von der Stadt kam gar nichts, nur Plakate, Werbezettel im Briefkasten und Anschreiben an die gemeldeten Bewohner und Kunden.

    Eigentümer auswärts - nichts mitbekommen. Sich selber kümmern? Nicht immer einfach, man müsste ja alle potentiellen GF-Anbieter regelmäßig abklappern, um zu sehen, ob einer Ausbauplanungen hat.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:25
    Zitat von Sowieso

    Woraus schließt du das?

    Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb.

    Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.

    Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.

    Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.

    Es darf ja auch nicht einfach abgeschaltet werden, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Und da meinst Du, es darf abgeschaltet werden, wenn alle Rechnungen bezahlt sind? Seltsame Auffassung.

    Zitat von Sowieso

    Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas...

    Hat man ja. Den Erstanschluss gab es nicht kostenlos. Jetzt will einer die Technologie umstellen, weil es für ihn billiger wird. Und ein anderer soll dafür bezahlen?

    Da würde ich als Anbieter jedes Jahr die Technologie umstellen und den Kunden bezahlen lassen. Tolles Geschäft ;)

    Zitat von Sowieso

    Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken.

    Aha. Und sobald der Kunde sich in einer Zwangslage befindet (die ja der Anbieter erst herbeiführt), darf dann vom Kunden Geld verlangt werden? Meinst Du, damit kämst Du durch? Das wäre ja schon Erpressung.

    Zitat von Sowieso

    Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.

    Um die geht es ja nicht.

    Zitat von Sowieso

    Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".

    Nein, kann man natürlich nicht. Das war nur ein Vergleich, was die Wirtschaftlichkeit für den Anbieter betrifft.

    Zitat von Sowieso

    Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.

    Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.

    Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.

    Zitat von Sowieso

    Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.

    Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.

    Es geht aber bisher um den Kunden, nicht um den Immoblilienbesitzer.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:06
    Zitat von Phino

    Das ist aus Sicht der BNetzA und dem TKG vollkommen egal. Entscheidet ist, werden Telekommunikationsdienste geliefert. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass dabei veraltete oder zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut/weiter beteiben werden muss.

    Was kann denn der Anbieter dafür, dass die Kunden so innovationsfern sind. Das passiert gefühlt nirgends so oft wie in Deutschland. Dieses Mimimi, ich will aber mein Drehscheiben-Telefon behalten ist eine Macke was in Deutschland zelebriert wird.

    Man sollte die Sache pragmatische und zukunftsorientierte betrachten und nicht immer rückwärts gewandt. Aber das ist in diesen Land schwierig Innovationen umzusetzen.

    Waren die Kunden denn informiert? Für mich klingt das eher, als dass die Kunden bisher keinen Bedarf für einen Glasfaseranschluss sahen und die Abschaltung des Cu-Netzes nicht im Raum stand. Waren alle Kunden und Hausbesitzer(!) informiert, dass Cu abgeschaltet wird? Klingt für mich nicht so.

    Im Übrigen sehe ich ein solches Thema auch eher beim Hausbesitzer als beim Mieter. Der Kunde, der informiert wird, ist aber der Mieter. Letzterer hat aber bestimmt keine Lust, seinem Vermieter die Infrastruktur zu finanzieren. Für die Leitung ins Haus ist aber der Besitzer verantwortlich.

    Als Vermieter bekommt man das gar nicht unbedingt mit, wenn Glasfaser ausgebaut wird. Ich werde in meiner Wohnung auf jeden Fall Glasfaser legen lassen, wenn ich es mitbekomme und die Hausverwaltung bzw. WEG zustimmt und keine unerfüllbaren Auflagen macht. Auch gegen den Willen des Mieters, er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Hier bei den Nachbarn habe ich das auch: wenn sich die Eigentümerin nicht gekümmert hätte, den Mieter hätte es nicht interessiert. Die Eigentümerin wusste aber nur Bescheid, weil sie in einer anderen Wohnung im Haus selber drin wohnt. Sonst hätte es keine Info gegeben.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 00:03
    Zitat von Sowieso

    Richtig, es ist ein anderer Fall. Es geht eben nicht um die Feststellung einer Versorgungsverpflichtung, und deswegen stellt sich auch nicht die Frage ob die Telekom zum Weiterbetrieb des Cu-Netzes betrieben werden könnte, darauf wollte ich ja raus.

    Ob bei einer Abschaltung des Kupfernetzes der örtliche FTTH-Netzbetreiber - ob speziell im Fall der Telekom oder sogar allgemein bei anderen Anbietern - zu einem kostenlosen Ersatz in Form eines Glasfaseranschlusses verdonnert werden kann halte ich nicht für selbstverständlich. Aber das wird sich im Laufe der nächsten Jahre sicher noch zeigen.

    Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur. Bei Abschaltung dieser ist die Versorgungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, daher gehört das schon auch zur Versorgungsverpflichtung, sogar enger als im Fall dass es noch keine Versorgung gibt.

    Im Fall Abschaltung kann sich die Telekom nämlich nicht ohne weiteres auf Unwirtschaftlichkeit der Erschließung berufen, sie hat es ja schon erschlossen. Es geht nur um eine mögliche Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs, und der kann sie mit der Zurverfügungstellung eines neuen Anschlusses begegnen. Es wird für die Telekom wirtschaftlicher sein, den Neuanschluss baukostenfrei zur Verfügung zu stellen, als die alte Infrastruktur weiterzubetreiben. Da das schon erfüllt ist, kann sie nicht auch noch Baukosten einfordern, sondern es lohnt sich ja so schon für sie. Sie hat es ja bei anderen Anschlüssen schon gezeigt, dass sie bereit ist, da kann sie bei Zwangsanschlüssen nicht Kosten fordern. Da würde jeder Richter sagen, dass das Ausnutzung einer selbsterzeugten Zwangslage ist.

    Anders sieht es aus, wenn der Betreiber der Glasfasernetzes ein anderer ist. Dann wird es spannender. Ich bin mir aber sicher, dass der Fall so schnell nicht eintreffen wird. Eher überbaut die Telekom da, um keine Kunden zu verlieren.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 23:14
    Zitat von Sowieso

    Wenn ein Glasfaseranschluss an der Adresse angeboten wird hat die BNetzA ja keinen Anlass aktiv zu werden. Man kann sich an die BNetA wenden "[...]wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt[...]". Wenn es zumindest einen Anbieter gibt der zu üblichen Konditionen einen FTTH-Anschluss anbietet dann ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Dass der Anschluss aufgrund der Mindestversorgung kostenlos sein muss glaube ich eher nicht.

    Ist aber ein anderer Fall als "es gibt einen Anschluss und der bisherige Anbieter will nur gegen zusätzliche Baukosten weiterversorgen."

    An die BNetzA kann man sich immer wenden, wenn man Probleme mit der Versorgung durch den Anbieter hat.


    Das einzige, was ich sage, ist dass die Telekom bei Cu-Abschaltung keine zusätzlichen Baukosten für den Ersatzanschluss fordern wird, weswegen die Diskussion rein theoretisch ist. Die Gründe habe ich ja schon genannt.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 23:04
    Zitat von mbo77

    Dann tun sie das einfach.

    Bei den meisten einschlägigen Sticks gibt es keine Fernbedienung mit Nummerntastatur, zumindest wenn sie anbieterunabhängig sind.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 20:47
    Zitat von arcade99

    Ich würde mir aber dennoch die Frage stellen, ob Magenta TV, Waipu oder ähnlich nicht vielleicht die bessere Alternative sind. Auch preislich.

    Kommt auf das Alter der Eltern an. Wenn sie auf der Fernbedienung einfach nur die Nummer des Programm eintippen wollen und keiner ständig Support für den Stick o.ä. leisten will, dann ist Kabel das Bessere.

    Auch preislich kann Kabel besser sein, wenn man mehrere Fernseher zu versorgen hat oder man sonst neue Hardware anschaffen müsste.

    Mein Schwiegervater hat leider (ohne mich zu fragen) bei DGN auch das Fernsehen bestellt. Das war die schlechteste Alternative, da das jetzt auch erstmal 2 Jahre läuft und weder die beste noch die günstigste Variante ist. Dafür sind die Koax-Kabel jetzt für Ethernet over Coax nutzbar.

    Aber zugegeben: die Bestellung war vor anderthalb Jahren, da waren die Alternativen noch nicht so vielfältig wie heute.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 19:49

    Wir haben dieselbe Situation, Wechsel von Vodafone zu Deutscher Giganetz beim Schwiegervater.

    Das Fernsehen muss bzw müsste von Euch getrennt gekündigt werden, DGN kündigt nur Internet und Telefon. Auch, wenn Ihr TV bei DGN bestellt müsstet Ihr das Fernsehen bei VF selber kündigen.

    Frag nicht woher die Info ist, in irgendwelchen der Unterlagen stand das WIMRE.

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