Man kann aber auch Eigentümer nur einer vermieteten Wohnung einer WEG sein, da erwarte ich eigentlich, dass für die 799,- bis zur Wohnung verlegt wird. Die WEG muss ja nach aktueller Rechtslage zustimmen, kann nur Vorgaben zur Art der Verlegung im Haus machen.
Nur für die Verlegung bis zum Haus würde ich als Wohnungseigentümer nicht bezahlen wollen, wenn das dann später alle anderen Eigentümer ohne zu bezahlen nutzen können
Allerdings traue ich das der Rechtslage hier zu, dass das so wäre. Ist bei der Elektro-Erschließung einer Garagenanlage für eine Wallbox auch so. Der erste bezahlt die Erschließung alleine, wer später kommt, zahlt nur noch für den Anschluss. Klar, dass da keiner den ersten Schritt macht. Besonders dann, wenn da als einer der Miteigentümer der Garagenanlage eine Vo****a beteiligt ist - die machen ja gar nichts, was nur einen Cent kostet.
Dies wird so nicht gehandhabt. Bezahlt wird der Anschluss und die Wallbox nur von den Nutzern. Kommt z.B. später zu den 3 Nutzern noch 2 dazu wird die ursprüngliche Investitionssumme durch 5 geteilt und die ersten 3 bekommen anteilig Geld zurück.