Beiträge von Phino

    Da müssen wir schon mal mit an der Kommunikation arbeiten.
    Es gibt Ethernet-Kabel in 2 Versionen.
    Einmal Patchkabel, die sind weich/flexibel und haben Stecker an beiden Seiten. Nur für Dose zu Gerät geeignet.
    Die 2. Variante sind Verlegekabel. Diese sind starr und müssen in Patchfeld oder in der Dose aufgelegt werden.

    Alle Ethernet-Kabel sind 8adrig mit Mehrfachschirmung.

    Bei den Dosen solltest du welche von Krone, Rutenbeck, Telegärtner oder Dehn nehmen, sie funktionieren alle mit den Abdeckungen von dem Flächenprogramme, sind aber preiswerter und meistens die eigentlichen Hersteller für BJ etc.

    Alternativ wäre noch Glasfaser im Haus zu verlegen. Hier sollte man welche mit 4/8 Faser nutzen aus Redundanzgründen.

    Dropkabel sind da eine besondere Lösung, ähnlich Patchkabel. Diese mit Einzugshilfe und Stecker bestellen. Stecker kann man selber bei Glasfaser nicht ansetzen/auflegen. Dazu benötigt man teures Werkzeug. Aus dem Keller zum Netzwerkschrank eine gute Lösung.

    Aber trotzdem noch Ethernet hineinpacken. Ethernet hat den Vorteil, dass dort auch Strom drüber geht (PoE).
    Grundsätzlich gehören Kommunikationsleitungen in Leerrohr, um sie nach 10 Jahren gegen bessere austauschen zu können. Auf jeden Fall, wenn es über Etagen hinweg geht, für Hauptleitungen.

    Hallo,

    ich habe unserer DG Anschluss seit 2020 und habe hier bislang hier nur mitgelesen. Es war aber unheimlich hilfreich und mittlerweile läuft ein WebShop auf unserer Diskstation im Keller und alle möglichen Devices und Dienste sind/waren erreichbar. Dabei hilft u.a. feste-ip.net.

    Leider bekommt unsere FB seit heute Nacht auch keine IPv6 mehr. Der WebShop ist offline und es gehen täglich einige 1000 EUR Umsatz flöten. Die einzige Antwort vom DG Support war ein Werksreset der FB. Aber das Problem scheint nur durch die DG selbst zu lösen sein.

    Ich hoffe, du hast schon mal einen Businessertrag. Ansonsten, solltest du damit nicht argumentieren, dies geht nach hinten los.
    Derartige Anwendungen gehören in ein Rechenzentrum, es sei denn, du hast eine eigene IT und redundante Leitungen.

    Ich glaube, bei O2 geht das gegen Einwurf einiger (monatlicher) Münzen. Andere - außer diesem inoffiziellen Telekom APN - wären mir nicht bekannt.

    Bei mir war es eine Einmalzahlung in Höhe von 16 €. Habe Aldi-Talk Jahrespaket 150 GB und da habe ich über das O2-Forum, grundsätzlich IPv6 einrichten lassen und da geht es auch von außen, vielleicht aber auch Zufall. Wir wissen ja: "Wer viel fragt, viel Antwort!" Ist meine Fallback-Leitung.

    Diese besonderen Telekom APN sind eigentlich nur für die Business-Verträge, ich habe so einen Rahmenvertrag vom Land Berlin. Bei "einfachen" Verträgen fliegt man da gerne mal raus.

    "Sollen" steht nur in den Erwaegungsgruenden, im Artikel 3 ist das glasklar formuliert... die Erwaegungsgruende sind IMHO Interpretationshilfe fuer Gerichte.

    Aber da wissen wir doch die 2 Sprüche die sich immer wieder bewahrheiten. Auf Hoher See und vor Gericht,... oder Recht haben und Recht bekommen, ...

    Nein, eine EU Verordnung hart mehr Gewicht als das TKG, allerdings nur vor Gericht, nicht vor der BNetzA...

    Nicht bei deutschen Gerichten, das zieht erst, wenn man das EuGH angerufen wird.

    Und zum EuGH kommt man erst, wenn die deutschen höchsten Gerichte da Klärungsbedarf sehen zw. Landesrecht und Eu-Recht. Sie Vorratsdatenspeicherung. Und da dreht sich ja aktuell gefühlt der Wind gerade auf EU-Ebene, was die Informationsfreiheit da gerade zurückgedrängt.

    Aber es gibt zumindest für öffentl. IPv4-Adressen ja noch den Mangel, aber nur IPv6 ist auch schwierig für DIenste.

    Vielen Dank, genau diese Verordnung hatte ich gesucht.

    Vor in allem Artikel 3 steht, das was ich im Kopf hatte.

    Naja wenn ich das Recht habe Dienste über meinen Anschluss bereitzustellen, funktioniert das nur mit einer öffentlichen IP. Wenn mir der Anbieter nur IPv4 via CGNAT zur Verfügung stellt, verstößt er IMHO gegen diese Verordnung.

    Lies dir den Text noch mal durch. Da steht über all "sollte".

    Was heißt juristisch sollen?

    eine Behörde tätig werden „soll“, ist sie in der Regel dazu verpflichtet. Sie kann aber ausnahmsweise davon absehen, und zwar in einer atypischen Situation. Das Wort „sollen“ kann aber auch ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist.

    Dies ist etwas mehr als eine Kann-Bestimmung, aber noch lange keine muss.

    Dies sehe ich so, wenn die Pflicht zur öffentlichen IP es nicht ins TKG geschafft hat, wird es schwierig.

    Schlechter weil waipu.tv oder schlechter weil umetikettiert?

    Ich habe/nutze es seit Anfang des Jahres am Tablet und es ist unübersichtlich, nicht intuitiv. Dazu stand sogar letztens was bei golem.de, dass sich die Oberfläche nicht zum Guten verbessert hätte, kenn die alte nicht.

    Gegen ein mittlerweile sehr ausgereiftes Produkt wie "MagentaTV" kommt das nicht an.

    "Ausgereift" ist anders. Wir haben es nur weil damit die anderen Streamer (Disney, Netflix, etc) viel günstiger sind. Aber die Bedienung am TV für Live ist nicht sehr dolle. Nach anfänglichen Test benutzt dies niemand in unserem Haushalt, wenn dann SAT direkt. Die App habe ich wieder deinstalliert.

    Aber zugegeben es geht schlechter. Mein ISP (DNS:NET) nutz ein geleabeltes Waipu.TV.

    Und nur weil man etwas kann oder der Anbieter (vermeintlich) seinen Pflichten nicht nachkommt, ist die Manipulation in einem HÜP noch lange nicht erlaubt, sondern eine strafbewehrte Handlung. Dem muss man sich sicher sein. Letztlich ist jeder für sich selbst verantwortlich.

    Bis zu einem gewissen Grad kann ich da mit gehen. Aber der Gesetzgeber spricht von Eingriffe oder Manipulationen der systemkritischen Infrastruktur. Wenn man aber den passiven Endpunkt vom Netzbetreiber vorfindet, wozu er ja verpflichtet ist, an dem man steckbar ein längeres Kabel verbindet kann, ist man von solchen Begriffe wie Manipulation weit entfernt.

    Das ist dann etwas so wie beim Laptop, da erlischt ja auch nicht die Garantie, wenn man mehr Speicherplatz verbaut nur, weil man ein paar Schrauben lösen muss. ;) Auch wenn es einige Hersteller gerne so hätten.

    Wenn ich in der unifi Community lese, ist PPPOE eigentlich nur in Zentraleuropa und Japan ein Thema. Wobei Japan da noch eine Sonderfall ist. Einer der Gründe, dass eine Firma, die weltweit anbietet, keinen großen Focus auf PPPoE hat. Das zeigt mir, es scheint auch gut ohne gehen.

    Dazu muss man jedoch auch erwähnen, das dieser Bericht von Golem bereits aus dem Jahr 2021 stammt. Die erwähne Deutsche Glasfaser verbaut mittlerweile einen Gf-TA als Standard! Deren HÜP hat im Regelfall übrigens frei zugängliche LC/APC Buchsen.

    Der Bericht stammt vom 31.01.2025 und bezieht sich explizit auf die Situation nach der Entscheidung im Januar 25.
    Es geht hierbei um den Rückbau von schon vorhandene fest angeschlossenen ONT. Also ähnliche Situation wie bei den TE.

    Wobei für mich immer noch nicht ersichtlich, welcher Provider es ist.

    Ich bin da auch gegen PPPoE und für DHCP mit echten IPv6. ;) War halt so ein DSL-Ding.
    Es verursacht unnötig hohe Last im Router. Schau dir nur die Anforderung bei OpenWrt an, 1 GB/s-Leitung bekommst du nicht mehr mit einem Raspberry hin. Aber auch bei einer Unifi UDM sieht man Grenzen bei 1 GB/s, wenn Firewall hinzukommt. Nicht so bei DHCP auf der WAN-Seite. Die Identifizierung des Anschlusses per Modem-ID bei GPON sollte doch reichen als Zuordnung, bei AON ist es ja sowieso eine eigene Leitung, aber da gibt es ja auch häufig DHCP.
    Außerdem ist PPPoE weltweit nicht sehr verbreitet und es gibt unterschiedliche Varianten, daher wird es bei vielen internationalen Routerhersteller nur lieblos unterstützt, z.B. mehrere VLAN.

    moeglich, aber in dem Fall erwarte ich, dass die BNetzA sich von ihrer Vertreter der Endnutzerseite zeigen wird; das ist zu klar ein Powerplay um die ONT- und Routerfreiheit (also die Endgeraetewahlfreiheit) zu umgehen.

    Das ist in der Tat eine gute Idee, vielleicht auch ein Brief an Heise fuer die "Achtung Kunde" Rubrik?

    Dazu habe ich gerade folgenden Bericht bei golem.de gelesen.

    Die Deutsche Glasfaser berechnet Kunden eine Kostenpauschale von 60 Euro für den Rückbau des ONT. Das will die Bundesnetzagentur offenbar weiterhin dulden.

    "Die getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur hat jedoch keinen Einfluss darauf, dass Anbieter Kosten für einen Rückbau einer Optical Network Termination verlangen können, wenn ein bereits mit einem ONT bereitgestellter Anschluss nachträglich in einen passiven Anschluss umgewandelt werden soll. Dies ist eine Frage des jeweiligen Vertrags mit den Endkunden", sagte Reifenberg*. Warum eine Vertragsklausel gültig ist, die auf einem Verstoß gegen die Endgerätefreiheit beruht, wurde nicht erklärt.

    *Michael Reifenberg, Sprecher der Regulierungsbehörde

    Ach, da wir gerade bei dem Thema sind. Ich finde in keinen Beitrag auf den Seiten, wer der Provider ist.

    Dies wäre ja gerade für dieses Forum ja mal sehr hilfreich.
    Bei diesen ISP scheinen ja viele Uhren anders zu ticken, der ist schon was Besonderes.

    Jetzt frag ich mich, ob das rechtens ist...

    Das ist echt der Hammer. Das ist ja eine noch bizarrere Vermeidungstaktik als "Mimimi, wir verbauen nur unseren ONT"

    Schon der erste Satz ist eine Frechheit und Provokation.

    Wenn man sein verbrieftes gesetzliches Recht auf passiven Anschluss wahrnimmt, kommen sie einem so?