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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Phino

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Phino
    • 27. Juli 2022 um 15:13
    Zitat von littlerocky

    Nachdem ich immer ein stiller Mitleser war:

    Ich habe heute ein langes Gespräch mit DNS:Net geführt nachdem nun täglich OI an der Tür klingelt um mir unbedingt einen Vertrag zu verkaufen, weil Sie ja seit gestern hier am Haus vorbei sind mit dem Legen der Leitung. Nach Aussage von OI wird hier DNS:Net nichts mehr machen, zu wenige Kunden (Schönwalder Str.).

    DNS:Net bestätigte mir die interne Baufreigabe und man wartet nun auf den Tiefbauer. Mein Vorvertrag ist im System auch bereits als Bestätigt und in Bauausführung umgeswitcht worden. Q4 2022 bzw. Q1 2023 geht es wahrscheinlich los.

    Im direkten Vergleich ist der DNS:Net Vertrag auch besser. Lohnt sich also zu warten.

    Ich hab es nicht eilig muss eh das Haus von 100mbit auf Cat7 Kabel umbauen damit aus jeder Dose auch die Leistung genutzt werden kann.

    Von OI nicht so beeinflussen lassen und Panik schieben!

    Lg

    Alles anzeigen

    Ich kenne deine Konditionen von DNS:Net nicht.

    Bei mir sind die von OI eindeutig besser. Und wenn OI ihre Leitung schon vor deinem Grundstück gerade einbringen, würde ich sofort auf diesen Zug aufspringen.
    Insbesondere, da die Netzwerk-Technik von IO leistungsfähiger ist. Sie verbauen AON, welche grundsätzlich synchrone Geschwindigkeit mit aktuell 8 GBit liefern kann.

    Ich habe Vorverträge bei beiden, aktuell zufriedener Kunde bei DNS:NET mit VDSL250, dies werde ich wohl behalten.
    Aber in Brieselang tut sich von beiden Firmen immer noch nichts, Vorverträge wurden vor 9 Monaten geschlossen.

  • Wer zu lange wartet erhält nichts - Gf-Ausbau ist kein Selbstläufer

    • Phino
    • 27. Juli 2022 um 09:32

    Ich glaube, dass der Markt einfach noch nicht so weit ist, um andere ISP in seine Netze zu lassen.
    Zurzeit sind in GF-Netze als ISP ja eigentlich alles nur die verfügbar, die auch die Netze bauen oder deren Anhängsel. Aktuell sind alle noch dabei ihre Clans abzustecken durch Ausbau. Erst wenn dies weitestgehend erfolgt ist, werden wohl verstärkt die netzlosen ISP (1&1 etc.) auch in diesen Netzen erscheinen. So ein Anbieter wie 1 & 1 ist doch erst interessiert, wenn ein Netz 1 Million Anschlüsse hat in Verhandlungen zu treten, um für sich sinnvolle Preise zu bekommen.

    Außerdem hängen die meisten Nutzer ja noch in ihren Startverträgen fest.
    Ich glaube, dass das Open Access erst so in 5 Jahren greifen wird.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Phino
    • 25. Juli 2022 um 11:51
    Zitat von XSpeed007

    Unglaublich aber wahr, nach mehreren unbeantworteten Mails und vielen vergeblichen anrufen bei der Hotline in den letzten Wochen, bin ich heute bei der OI Hotline durchgekommen. Bei einem 3 min. Gespräch wurde mein anliegen endlich bearbeitet. OI hat ein Kundenkonto bei Easysbell angelegt wo ich nun meine alten Rufnummer portieren konnte. Easybell kündigt nun den alt Vertrag und übernimmt die Rufnummern. Ab Kündigung des alt Vertrages bin ich dann auch bereit die Kosten für mein OI Vertrag zu bezahlen. Die Dame am Telefon hat sich entschuldigt, aber man arbeite daran die Hotline mit weiteren Mitarbeitern aufzustocken.

    Personalmangel überall, insbesondere Fachpersonal. ;)

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Phino
    • 24. Juli 2022 um 17:54
    Zitat von thanni

    Hallo,

    ich hab zum 1.9.22 bei 1&1 gekündigt. Kann jemand sagen ob die Regensburger Str bis dahin angeschlossen ist. Ich würde sonst einen bei einem übergangssnbietet einen Flextarif für Tel + DSL ordern. Gibt es schon Erfahrungen mit Fuxx ?

    Ich brauch eine zuverlässige Versorgung.

    Vielen Dank

    Das wird dir nur jemand mit einer Glaskugel zuverlässig sagen können.
    Ich würde die Kündigung einfach zurücknehmen. !!!Ohne Neuvertrag". Ich gehe davon aus, dass dein 12 oder 24 Monatsvertrag zum 1.9. ausläuft. Nach neuem Recht hast du danach monatlichen Kündigungsrecht.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Phino
    • 24. Juli 2022 um 16:52
    Zitat von James

    Wie du schon richtig schreibst kommt der Potenzialunterschied durch die Erdung zustande, wenn das Kabel also nicht geschirmt ist gibt es keine Verbindung zwischen den Erdungen der Gebäude. Das andere Problem wären Überspannungsschäden durch z.B. Blitzschlag, diese verbreiten sich über alle Ethernetverbindungen.

    Ähm, mal ganz praktisch. Die Gartenlauben hängen alle am selben Netzspannungssegment und die Fritzboxen keine Erdung(Euro-Netzteil und per Glasfaser am Netz). Was soll da passieren?
    Lange Ethernetkabel ohne Schirmung sind sehr empfänglich für Einstrahlungen, aber immer noch besser als eine WLAN-Bridge.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Phino
    • 24. Juli 2022 um 13:00
    Zitat von farrol

    Noch eine Frage:

    Ich möchte den Glasfaser Anschluss mit meinem Nachbarn teilen. Allerdings sollen meine Clients und die Clients des Nachbarn nicht miteinander kommunizieren können bzw. sichtbar sein. Kopplung zum Nachbarn muss galvanisch getrennt sein, WLAN wäre okay.

    Kommunikation von außen soll eventuell auch möglich sein, ich denke das müsste mit Port Forwarding gehen. Solche Hosts wären dann natürlich auch vom Nachbarn aus erreichbar, das ist mir klar und kein Problem.

    Lässt sich das mit dem Gastnetz einer Fritzbox erreichen? Das fände ich attraktiv, da auf meiner Seite nur diese Box notwendig wäre. Der Nachbar hat auch eine Fritzbox, die könnte doch dann als Repeater für das Gastnetz fungieren, oder?

    Bzw. welche anderen Varianten wären empfehlenswert?

    Sagen wir es mal so. Ist ein dirtyhack, würde aber wohl funktionieren.

    Jedem Netz Admin rauft sich die Haare und ein Rechteanwalt reibt sich die Hände.

    Sinnvoller wäre eine "echte" Firewall mit verschiedene VLAN und entsprechende Rechteregelung. z.B. Jeweils eins für dich, den Nachbarn, Gastnetz und eines für die Dienste, die von Außen erreichbar sind.

    Die FB können dann dahinter ohne NAT Telefonie und WLAN machen.

  • VF Kabel 1000/50 - nun wird DG Glasfaser angeboten

    • Phino
    • 19. Juli 2022 um 14:27
    Zitat von oppiman

    Zugriff auf ein "Etwas, das ausschließlich IPv4 spricht und auch seine eigene externe IPv4 Adresse selbst anderen mitteilt". DNS wird nicht genutzt.
    Ein Portmapper wird nicht gehen, da dem "Etwas" nicht beizubiegen ist, dass die IPv4 des Portmappers die mitzuteilende IP für andere ist.
    VPN ist fraglich, da das "Etwas" sich vermutlich dagegen wehren wird. Aktuell ist mir auch noch nicht mal klar wie ich das etwas dazu überreden kann VPN zu nutzen.

    Wenn nicht secunet Sina Box, dann Rhode & Schwarz SITLine /ELCRODAT oder Sophos. ;)

    Wobei Sophos nicht ganz so zickig ist, oder "sicher". Aber egal von welchen Hersteller, das ist nicht einfach ohne einer "echten" Standleitung, insbesondere wenn externe zu solch einem Netz gehören.
    Es gibt da Systeme, die sind so alt, die kennen nur IPv4 für ihre Zertifikate/Z-Server.
    Also zurück legen und irgendwann kommt GF und dann ist dein Umfeld vielleicht auch für IPv6 bereit, manchmal hilft aussitzen.

  • VF Kabel 1000/50 - nun wird DG Glasfaser angeboten

    • Phino
    • 19. Juli 2022 um 11:18
    Zitat von oppiman

    Nee, nichts dergleichen und auch völlig legal.
    Mach dir da mal keine Gedanken.
    Ich mag es hier nur nicht im Detail ausführen.

    Diese Herausforderung stellen sich z.B. mit Geräten von Secunet zum Aufbau von zertifizierten Netze.

    Je nach Level geht dies nicht über VPN, dies wird erkannt und man fliegt aus dem Zertifizierungskreis.

    So etwas kann nur im kleinen Kreis gelöst werden

    Zitat

    Ich lasse das nun ruhen. Wenn der Anschluss da ist, werde ich mal parallel was aufsetzen und schauen ob das funktional ist. (Oder ich mache das jetzt schon, nur nicht mit dem bestehenden Equipment - da will ich keine Ausfallzeiten)

    Das würde ich an deiner Stelle erst probieren, wenn die Leitung da ist. Mit der aktuelle könnte es Seiteneffekte geben, die ein Funktionieren "vorgaukeln".


    Grundsätzlich würde ich immer Ja sagen. Sehe die 900 € als Investition in die Immobilie.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Phino
    • 13. Juli 2022 um 11:54
    Zitat von murphaph

    So ist es. Wir zahlen hier keine Geschäftstarife mit deren deutlich höheren Levels of Service. Man kann einfach nicht erwarten, dass ein Kabelbruch oder sowas sofort repariert wird, und am Wochenende überhaupt nicht. Da müsste man deutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn man sowas will. Oder man bastelt sein eigenes Fallback wie Phino, oder fährt halt ins Büro. Man kann aber keineswegs bei einem 50€ oder 100€ Tariff erwarten, dass solche immer wieder auftretende Fehler innerhalb von Minuten oder Stunden behoben werden.

    Nun ja, das vielleicht nicht so schnell, aber ein Ausfall von 10 Tagen, wie hier dokumentiert von SCH, ist auch für einen Privatkundenanschluss nicht hinnehmbar. Und Nachbar, der nicht so hartnäckig war, hat Wochen gewartet.
    Wenn ich mich richtig erinnere, steht dazu sogar was im neuen TKG.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Phino
    • 12. Juli 2022 um 23:12
    Zitat von sch

    Hallo in die Runde!

    Ich bin bislang nur stiller Leser hier im Forum gewesen, möchte jetzt aber meine positiven und teils negativen Erfahrungen mit OI hier posten. Wird etwas länger und vielleicht zu detailliert - man möge mir verzeihen...

    Wir haben Ende Juni 2021 den Vertrag bei dem OI-Vertreter unterzeichnet.

    Ende Februar 2022 kam dann die Mail zur Terminvereinbarung für die Arbeiten in der Folgewoche. Am Termin kam morgens ein junger Mann, der sich die Örtlichkeit ansah und unsere Wünsche aufnahm. Gegen Mittag wurde der 10m lange Graben auf unserem Grundstück ausgehoben, das Loch durch die Wand in den HWR gebohrt und die HES-3106 nach unseren Wünschen angebracht.

    14 Tage später kam der Bautrupp und zog den Graben 30cm vor dem Zaun an den Grundstücken entlang, ging unter Einfahrten durch, nahm die Steine von Gehwegen hoch und verlegte diese wieder halbwegs ordentlich. Keine Kritik.

    Da wir keine anspruchsvollen Sonderlösungen wie andere hier im Forum wollten (war trotzdem sehr informativ!), nahmen wir die 0815-Lösung Fritzbox 7590 als Router.

    Ende März erwachte dann das Internet über die neue Leitung - schnell und zuverlässig. Nur Anfag April kam es an einem späten Nachmittag kurz zu einem kleinen Ausfall. Auf der OpenInfra-Seite wurde die Störung und auch 2 Stunden später die Behebung aufgeführt.

    Knapp 2 Monate später kam die Zahlungsaufforderung und die Stilllegung des alten Anschlusses. Kein Problem, da wir zwei im HomeOffice über den ganze Zeitraum keine Probleme hatten.

    Am Freitag den 1.7.2022 gegen 22Uhr bemerkte ich, dass unser Internet weg war. Also OI-Hotline von der Webseite angerufen. Eine automatischer Anrufbeantworter teile mir mit, dass die Hotline nur Montag - Freitag von 9-18 Uhr besetzt ist. Das gleiche bei InternetNord :cursing: ...und ich hatte über das Wochenende Bereitschaft! Jetzt wünschte ich mir, dass ich, wie einige Nachbarn, meinen alten Internetanschluss doch erst nach einen Jahr funktionierendem OpenInfra selbst kündigen würde.

    Da wir beide oft im HomeOffice arbeiten, haben wir am Sonntag noch eine Mail mit dringendem Appell an die Hotline von OpenInfra und InternetNord geschickt.

    Stündliche Anrufe am Montag Vormittag bei OpenInfra teilten nur mit, dass derzeit ihr (Telefon-?)Netz überlastet ist und wir später nochmal anrufen sollten. Jeder Anruf und jede Mail an die Hotline von OpenInfra generierte uns eine neue Bearbeitungsnummer - trotzdem man die ursprüngliche Ticketnummer im Betreff mit angibt... ?!? Eine Mail vom InternetNord-Service am Mittag besagte, dass sie unser Anliegen an OpenInfra weitergeleitet hätten.

    Das gleiche Spiel am Dienstag. Am Mittwoch teile uns InternetNord auf Nachfrage mit, dass ein Kabelbruch bei OpenInfra vorliegt und "sie" einen Techniker rausschicken. Donnerstag und Freitag gaben wir dem Techniker Zeit.

    Am darauffolgenden Montag kam eine Mail von OpenInfra-Service sie hätten nun unsere Störung aufgenommen und würden das Problem analysieren.

    Das reichte uns dann aber! Wir hatten am Wochenende nämlich von Nachbarn gehört, dass diese schon seit Wochen keine Internetverbindung mehr hätten, und sämtliche Anrufe (wenn man durchkam!) und Mails nur vertröstet wurden.

    ByTheWay kam auch das Gespräch auf den Vertragsteil, der Internet gewährleisten soll. So etwas wurde ja eigentlich nicht explizit abgeschlossen/unterschrieben, oder? Der Vertrag lautet doch nur über eine Bereitstellung einer Glasfaser, oder irre ich mich???

    Am Montag Nachmittag fuhren wir dann also direkt zum OpenInfra-Büro nach Wildau (relativ einfach zu finden). Die einzig sichtbare Mitarbeiterin, die nette junge Dame von der Hotline, wirkte etwas überrascht, dass jemand direkt vorbeikam, hörte sich unser Problem aufmerksam an (als hätten wir das nicht schon mehrfach dringlich geschildert ;) ) und versicherte uns, gleich morgen früh einen Techniker zu Informieren, da sie jetzt schon Feierabend hätte. Ein junger Mann, der das Büro betrat, sagte, er wolle gleich mal beim Techniker anrufen. Kurz darauf versicherte er uns, dass der Techniker am nächsten Tag zwischen 8-12 Uhr bei uns sein wollte. Die Mitarbeiterin gab uns noch ihre Handynummer mit dem Versprechen sich um alles weitere zuverlässig zu kümmern. *skeptisch ok*

    Am nächstern Morgen meldete sie sich auch per Mail, dass der Techniker informiert sei und sich bei uns melden würde. Gut soweit. Als der Techniker sich auch um 11:30 noch nicht gemeldet hatte, rief ich die Handynummer an. Die hilfsbereite junge Frau kontaktierte daraufhin den OI-Techniker und dieser stand auch wirklich um 13:30 vor unserer Tür. Im Schrank auf der Strasse wurde das Kabel neu gespleist. Alles wieder ok. *freu*

    Es käme vor, wenn später noch Nachzügler im Schrank angeschlossen wurden, dass der Techniker des Subunternehmens andere Kabel beschädigt. Dann müsste aber auch der Techniker des Subunternehmens das wieder reparieren. Das Subunternehmen ist jedoch schon lange weitergezogen und das dauert dann natürlich ETWAS, bis der sich mal wieder in unsere Gegend verirrt. Ich sprach den wochenlangen defekten Interetanschluss des Nachbarn an und der OI-Techniker erklärte sich sofort bereit, dieses Problem auch zu fixen.

    Man muss nur dranbleiben. 8)

    Der OI-Techniker meinte noch, er wäre derzeit der einzige und müsse nun überall Feuerwehr spielen. Und in den nächsten Wochen würde auch eine neue 0800-Hotline geschaltet werden. Das muss sich hier in Deutschland eben erst alles etwas einruckeln...

    Also: Den alten Vertrag nicht zu schnell kündigen (ein Jahr parallel laufen lassen, wenn man permanent darauf angewiesen ist), und im Zweifel bei Problemen direkt in Wildau vorbeifahren (die freuen sich bestimmt!) ;)

    Alles anzeigen

    Danke für deine ausführliche Schilderung.
    Ich habe hier ein LTE-Modem auf Standby mit dem Aldi Jahresvertrag 50 GB*. Das ist immer eine gute Fallback-Lösung. Außerdem kann man es mitnehmen in Urlaub oder Wochenendhaus. Hat EU-Roaming.
    PS: Habe ein LTE-Modem mit LAN-Port, das ist dann schnell integriert an einer Fritzbox oder wie bei mir läuft es an der UDM SE immer mit. Springt jedes Mal ein, wenn die DSL-24-Stunden-Trennung zuschlägt. Hat im ersten halben Jahr im Hintergrund 3 GB verbraucht.

    *man kann hierbei die 50 GB mit einem Mal verbrauchen, also nicht anteilig pro Monat.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 20:49
    Zitat von no6mis

    Vllt. noch als Anmerkung, da du schriebst, dass du dich seit 1999 intensiv mit dem Thema Kommunikationsrecht befasst, dachte ich, es wäre klar:

    Die Stellungnahme der BNetzA aus #97 bezog sich auf § 72 Abs. 2 des TKG-E (steht für Entwurf).

    Im aktuellen TKG ist daraus der § 73 geworden...

    Danke für den Hinweis/Richtigstellung. Copy-Paste an der Kaffeetafel ist keine gute Idee.
    Mein Schwerpunkt liegt eher bei §§ 164 ff TKG und TkÜV und §§ 100a ff StPO.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 20:44
    Zitat von HubeBube

    Im ersten Zitat erfolgt eine Aufforderung der BNetzA über die durchzuführenden Tätigkeiten und das war keine Bitte:

    ... werden danach einen Zugang zu deren Netzen am passiven NTP ermöglichen ...

    Im zweiten (älteren) Zitat stellt die BNetzA fest, das es keine Diskussion darüber gibt, ob der ONT evtl. doch ein Netzabschlusspunkt/Network Termination Point/NTP sein kann. Er ist es nicht!

    ...in § 72 Abs. 2 TKG-E vorgesehenen Möglichkeit der Gestattung vom Ausnahmen vom Zugang am passiven Netzabschlusspunkt mittels Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur zu keiner abweichenden Bewertung führen wird...

    Und damit möchte ich das Thema beenden. Die normative Kraft der Gesetzgebung überwiegt die Leit- und Richtlinien, die lediglich informativen Charakter besitzen.

    Genau so sehe ich es auch und man sollte nicht das Ziel des Gesetzgebers außer Auge lassen, Datenhoheit beim Endkunden.

    Mindestens DNS:NET scheint ja es zu ermöglichen, wie die Erfahrungen von isdnsnetnett gezeigt haben.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 19:32
    Zitat von HubeBube

    Nein, in #97 ist die aktuelle Rechtsauffassung der BNetzA zitiert. Der Netzabschlusspunkt ist passiv, d.h. in dem Fall von einem FTTH Glasfasernetz keine RJ-45 Schnittstelle, sondern eine Glasfaser-Dose/Gf-TA.

    In #97 gibt es zwei Zitate.

    Im erste Zitat geht es nicht darum, ob der Übergabepunkt passiv oder aktiv ist, sondern die Verpflichtung, die Schnittstelle öffentlich zu dokumentieren.

    Zitat von der Webseite der BNetzA:

    Die Pflicht zur Veröffentlichung nach §74 Absatz 1 TKG ist erfüllt, wenn die Angaben im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Erfolgt die Veröffentlichung an anderer Stelle, hat der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze die Fundstelle umgehend der Bundesnetzagentur mitzuteilen. In diesem Fall veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Fundstelle in ihrem Amtsblatt oder auf ihrer Internetseite.

    Das zweite Zitat zum §72 (Glasfaserbereitstellungsentgeld) geht an der hiesigen Thematik vorbei, weil es nicht den Endkunden betrifft, sondern das Zusammenspiel von ISP und dem Betreiber einer gebäude-/grundstücksinternen Netzwerkstruktur.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 18:05
    Zitat von HubeBube

    Durch aufmerksames Lesen und folgen aller Links (und Lesen der Referenzen darin) der Posts #88 bis #100 in diesem Thread.

    Wenn ich den letzten Stand an Information aus dem Link von #88 richtig wiedergebe, ist er deckungsgleich mit meiner Aussage. Eine neuere, andere Aussage dazu gibt es nicht von der BNetzA.
    "Ein weiterer Anhaltspunkt für die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung dieser Fragen

    war die Entscheidung der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM, für FTTH-Netze

    eine Ausnahme von der allgemeinen Endgerätewahlfreiheit dahin zuzulassen, dass der

    Netzbetreiber Zugang zu seinem Netz nicht an einer passiven Schnittstelle gewähren

    muss, sondern am ONT anbieten darf, sofern dieser keine weiteren Funktionen als die

    Umsetzung optischer in elektrische Signale enthält."

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 16:46
    Zitat von HubeBube

    Ob der %-Anteil wirklich so hoch ist, lasse ich dahingestellt. Ein gewinnorientiertes Unternehmen sollte allerdings auch rechtskonform sein. Wie man an dieser Diskussion sieht, ist das bei vielen nicht der Fall und häufig werden dann auch noch Nebelkerzen geworfen.

    Glücklicherweise ist die Rechtslage klar und auch die BNetzA hat sich eindeutig positioniert, sie wird keine Ausnahmeregelung erteilen. Und endlich erhalten die schwarzen Schafe der Branche langsam aber stetig Gegenwind in ihrem Geschäftsgebaren.

    Gerade der magentafarbene TK-Riese ist als marktmächtiges Unternehmen meiner Meinung nach der Klassenprimus, wenn es um die Provisionierung von Endgeräten in Glasfasernetzen geht. Da müssen andere noch richtig Gas geben um in diesem Punkt aufzuholen

    Wo finde ich dies?

    Ich habe nur dies gefunden:
    Stellungnahme zum Abschlussbericht von Dr. Eschweiler:

    Die Bundesnetzagentur schließt sich vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen

    Vorschriften der folgenden Auffassung im Abschlussbericht an:

    „Soweit Dienste Schnittstellen auf höheren Schichten erfordern, die eine logische

    Instanz abseits des passiven Netzabschlusspunkts nutzen, sind auch diese

    dahingehend zu beschreiben, welche Daten sie für die Dienstesteuerung über

    den Netzabschlusspunkt hinweg in das Anbieternetz zu senden haben und wie

    die Daten, welche aus dem Anbieternetz über den Netzabschlusspunkt hinweg

    erhalten werden, zu interpretieren sind.“

    Ich bitte Sie deshalb darum, den Praxisleitfaden im Abschnitt 7.2 „Netzabschlusspunkt“

    nach Satz 1 so zu ergänzen.

    Das Problem besteht halt bei shared Medium wie Kabelnetze und GPON.

    Gemäß Praxisleitfaden der Arbeitsgruppe Schnittstellenbeschreibung bewegen wir uns hier in der Schicht 1.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 15:38
    Zitat von alfalfa

    Ich denke, du bist technisch hinreichend informiert, um dieses Argument nicht ernsthaft für einen GPON ONT anzuführen. Der greift nicht nur ein, sondern auf dem passiven Netzabschluss ist ein ganz anderes Protokoll als auf der anderen Seite des ONT.

    Hier habe ich aber das Problem, dass die "bescheiden" Infrastruktur von GPON mich an meinem Endpunkt mit Daten zumüllt, die mir nicht gehören. Und technisch kann man auch hier sein eigenes Endgerät einsetzen, ich muss es halt für die entsprechende Filterfunktion bei ISP freischalten lassen.
    Stellt sich die Frage ob ein Kabel- oder GPON-Anschluss hinreichen gesetzeskonform ist.
    Aber diese rechtspolitische Entscheidungskompetenz liegt über meiner Gehaltsklassen ;(

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 15:15
    Zitat von HubeBube

    Ich darf mal wieder zitieren TKG §73, Absatz 3

    Was bedeutet das in verständlicher Sprache? Jedes beliebige Endgerät, das oben erwähnte Richtlinie 2014/30/EU erfüllt muss der Provider ins Netz lassen und die für den Betrieb notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

    Im Umkehrschluss muss natürlich der Gerätehersteller die Erfüllung dieser Richtlinie nachweisen können.

    Das bringt uns aber genau da hin, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen, erst einmal seine Infrastruktur auf 99% ihrer privaten(ahnungslosen() Endkunden ausrichtet.
    Also Konverter auf Ethernet ans GF-Ende und Otto Normalverbraucher kann seine Fritz!Box anschließen.
    Wenn du etwas anderes haben willst, muss man sich mit dem mehr oder wenigen kompetenten Service rumschlagen oder gleich den passenden Vertrag wählen. ;)

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 10. Juli 2022 um 14:54
    Zitat von alfalfa

    Paragraph 73 des TKG sagt:

    Der Netzbetreiber hat keine Wahl. Wenn es ein Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an einem festen Standort ist, dann muss es ein passiver Netzabschlusspunkt zu sein.

    Ich kann mich deiner Auffassung nicht anschließen und bin da eher bei der des Gesetzgebers. ;)

    Der Gesetzgeber versteht unter passiv, dass ab dieser Stelle der ISP nichts mehr aktiv beeinflussen kann.
    Die Zielrichtung der Gesetzgebung war die Wahlfreiheit und die uneingeschränkte Herrschaft über das Endgerät.

    Neben dem reinen Paragrafentext gibt es immer noch sehr ausführliche Hintergrundinformationen bei jedem Gesetzgebungsverfahren.
    Ich beschäftige mich schon seit 1999 intensiv mit Telekommunikationsrecht und Überwachungsschnittstellen. Damals noch das FMG. Den entscheidenden Part habe ich mal Fett gesetzt.
    Ein Konverter (Glasfasermoden ist dabei ein schwieriger Begriff) greift nun mal nicht auf die Protokollebene ein, sondern setzt die Schicht 1 um in ein anderes Medium. Der gesamte Gedankengang, gestützt auf Urteilen des BVerfG (Informationsfreiheit) war, dass kein Netzbetreiber meinen Zugang in meine "4" Wänden modifizieren kann. Und dies alles kann erst im Router passieren.
    Und so bekommt man alle Zugangsdaten bei DNS:NET frei Haus, um die PPPOE-Verbindung aufzubauen und kann sein eigenes Gerät anschließen.

    Ich würde mal sagen, dass die meisten Haushalte als Endkunde am GF-Anschluss ein Router betreiben der bei dem die WAN-Schnittstelle entweder auf Kupfer basiert (daher Konverter davor) oder er ersteht ein Router mit Glasfaser-WAN-Port beim ISP. Und danach richtet sich der Übergabepunkt.

    Auszug aus dem Gesetzgebungsverfahren zum TKG:

    Soweit Unternehmen derzeit ihren Kunden bestimmte Endgeräte verbindlich vorgeben, werden diese zukünftig ihren Kunden die freie Endgeräteauswahl auf dem Markt überlassen müssen, wenn die Kunden das wünschen. Dies hat Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, die sich jedoch nicht beziffern lässt. Die Unternehmen müssen die für den Dienstezugang erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Dies kann im Rahmen der üblichen vertraglichen Abwicklung (z. B. Auftragsbestätigung, Information über die voraussichtliche Anschlussbereitstellung) mittels der vorhandenen automatisierten Datenverarbeitung erfolgen.

    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6280

    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Gemäß diesen Vorgaben gilt eine Endeinrichtung nur genau dann als indirekt verbunden, wenn es mit dem Netzabschlusspunkt physikalisch durchgeschaltet ist. Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung, Steuerungsfunktion auf Protokollebene aufweisen.

    Das Recht, Telekommunikationsendeinrichtungen an den Netzabschlusspunkt anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, ist bereits im FTEG auf der Grundlage europäischer Vorgaben angelegt (vgl. § 11 FTEG). Die entsprechende Richtlinie 1999/5/EG vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität wurde zwischenzeitlich novelliert und durch die Richtlinie 2014/53/EG vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die

    Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG, die in ihrem Regelungsbereich nur noch Funkanlagen erfasst, ersetzt. Die Richtlinie 1999/5/EG und insbesondere auch deren Artikel 7 bleibt bis zum 13. Juni 2016 in Kraft. Danach bleiben mit der Richtlinie 2008/63/EG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen die für die Telekommunikationsendeinrichtungen relevanten Bestimmungen aber im Wesentlichen erhalten. Die vorgesehenen Klarstellungen im FTEG orientieren sich

    deshalb an der Richtlinie 2008/63/EG.

    Mit den Änderungen im FTEG wird entsprechend der Richtlinie 2008/63/EG klargestellt, dass alle Arten von Endgeräten von der Liberalisierung erfasst sind. Zudem wird vorgegeben, dass Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden dürfen. Die Endkunden können daher in Zukunft nicht auf eine vom Netzbetreiber beliebig zu definierende Schnittstelle verwiesen werden. Damit wird dem Ziel und Zweck der europäischen Vorgaben Rechnung getragen, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen. Könnten die Netzbetreiber selbst in den Bereich des Endkunden hinein die Reichweite ihres Netzes festlegen, so könnten sie letztlich auch über die Reichweite ihrer Pflicht zur Duldung des Anschlusses von Telekommunikationsendeinrichtungen bestimmen. Dies würde zu Wettbewerbsbehinderungen führen, die dem Zweck der Richtlinie 2008/63/EG zuwiderlaufen. Hieraus folgt, dass die Netzbetreiber den Zugang zum öffentlichen Netz ab den Räumlichkeiten des Endkunden nicht selbst bestimmen und festlegen können.

    Zu Nummer 1

    In § 2 Nummer 2 FTEG wird der Begriff „Telekommunikationsendeinrichtung“ analog dem Begriff „Endeinrichtungen“ in Nummer 1 Buchstabe a der Richtlinie 2008/63/EG definiert. Die bisher in § 2 Nummer 2 FTEG enthaltene, der Richtlinie 1999/5/EG entsprechende Definition ist in der überarbeiten Richtlinie 2014/53/EG, die ab Mitte 2016 gilt, nicht mehr enthalten (Richtlinie 2014/53/EG regelt nur noch Funkanlagen und keine Telekommunikationsendeinrichtungen). Für den Wettbewerb auf dem Markt von Telekommunikationsendeinrichtungen und die entsprechenden Bestimmungen gelten deshalb die Vorgaben der Richtlinie 2008/63/EG.

  • Erreichbartkeit des Forums via IPv6

    • Phino
    • 9. Juli 2022 um 20:45
    Zitat von alfalfa

    Also wenn wir hier schon über den Stand der Webhosting-Technik diskutieren, dann sollte man doch nicht gerade DomainFactory nennen, wo es noch nicht einmal Letsencrypt Zertifikate gibt, sondern die Bezahl-Zertifikate der GoDaddy Gruppe, zu der DomainFactory gehört. Da kannst du dann vielleicht per IPv6 auf die Webseite zugreifen, aber die Verschlüsselung kostet mehr als bei anderen Providern das ganze Hosting.

    Na ja, das ist halt Firmenpolitik. War vor der Übernahme nicht so.
    Aber mit dem "Umleitung" zu Cloudflare kann man dort die SSL-Auth nutzen.
    Oder auf den Homeserver, aber dies ist nichts für die kommerzielle Anwendung. ;)

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • Phino
    • 9. Juli 2022 um 20:37
    Zitat von HagbardBerlin

    Also es ist so, das nach dem Genexis noch eine FB 7590 ran soll laut DNS:Net. Die will ich mir halt ersparen und per UDM Pro die PPPOE Einwahldaten eingeben.

    isdnsnetnett hat dies ja auch irgendwie geschafft laut seinem Post. Muss doch irgendwie gehen ;)

    Also einfachste Variante ist Genexis zu nehmen und die per Ethernet angeschlossene UDM, die PPPOE Daten von der Webseite von DNS:NET einzutragen. Bis zur 2.500 MBit/s solltest du damit gut fahren, da ja einer der WAN-Port 2,5 unterstützt.
    Wenn du direkt Glasfaser anschließen möchtest, kommt vermutlich das Problem, ob der Provider dich einfach so in sein GPON-Netz lässt. Echten Vorteile sehe ich nicht, in dem Genexis ist ja wohl alles noch bei Protokollebene 2. Weil erst mit PPPOE in der FB oder UDM TCP/IP finalisiert wird. Also kein doppelte NAT.

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