„Doppelstrategie“ bei zwei Ausbau-Anbietern?

  • Ich vermute, dass ich Telekom nicht bekommen würde. Sie müssen in unser Privatstraße verlegen. Und da werden die 26 Eigentümer nicht zustimmen. Es liegt ja schon Glasfaser und VDSL mit 250 an. Und die Straße ist erst 3 Jahre alt. Hier hat jeder genug Bauarbeiter Erfahrung, dass das keiner riskieren will. ;)

    PS: wir sind eine Bruchteilsgemeinschaft nach BGB, WEG zählt nicht und TKG auch nicht, weil gibt ja schon voll Bandbreite mit bis zu 8,5 Gbit symmetrisch.

  • DNS:Netz für 99€ incl. ONT/Router von ZTE.

    Ersten 9 Monate 19,99 und Telefonie Allnet flat.

    Wobei ich noch etwas warte. Gerade hat UI.com die UDM "das" Beast raus gebracht, die kann dann auch die Performance :D und gehe direkt an die Faser.

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  • Ich vermute, dass ich Telekom nicht bekommen würde. Sie müssen in unser Privatstraße verlegen. ...

    bin mir da nicht sicher, können die von der Telekom nicht immer überall dort buddeln wo ihr Kabel schon liegt? In dem Fall der Privatstraße wird da ja sicherlich schon ein Kupferkabel liegen und die haben normalerweise das Recht da dran gehen zu dürfen (und ggf. zu ertüchtigen durch Glasfaser etc..).

  • In dem Grundbuch und Teilungserklärung sind sie nicht drin, dort ist nur Wasser/Abwasser, Gas und Strom. Damals 2002, sollte nur eine Seniorenwohnanlage hin. Als dann in 2019 alles umgewidmet wurde und 28 Einzelgrundstücke entstanden, beschloss die Gemeinde, dass eine Privatstraße her muss hinsichtlich Namen und Nummerierung.

    Erst 2020 kam dann DNS:Netz und legte die Cu-Leitung in die noch Bau-Straße und 2023 dann Glasfaser.

    Ausserdem gibt es in den Ausführungen zum TKG noch die Regelung, dass man auf privaten Grund nur einen schnellen Breitbandanschluss dulden muss.

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  • Ich würde ja mal das TKG vermuten:


    1) Der Eigentümer eines Grundstücks [...] kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten, als

    1.

    auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,

    2.

    das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, ...

  • xrandr Genau den 134 meinte ich. Dazu muss man dann aber noch die Kommentare des Gesetzgebungsverfahrens lesen.
    Zum einen hat die Telekom, wie oben geschrieben, keine Leitungsrechte auf dem Grundstück „Privatstraße“ und zum anderen gilt dies nur, wenn nicht schon Leitungswege mit hoher Kapazität erschlossen sind.
    DNS:NET hat Gf verlegt und bietet 8,5 GBit/s symmetrisch an.
    Es ist grundsätzlich sinnvoll, dass z.B. ein Bauer sich nicht sperren kann, wenn dort auf seinem Acker eine Gf-Trasse verlegt wird, aber er muss es nicht 2, 3 oder mehrmals dulden.
    Dazu gab es schon hinreichende Diskussionen mit einigen Anteilseignern (Anwälten und Notaren) an der Straße.