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Steiniger Weg zum Glasfaseranschluss

  • Frank32
  • 15. November 2025 um 15:58
  • Frank32
    Beiträge
    6
    • 15. November 2025 um 15:58
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einem MFH in einem Glasfaserausbaugebiet. Nun wurde bei uns ganz frisch Glasfaser an die Straße gelegt. Der Vermieter lässt seine Häuser in der Straße aber nicht mit einem Hausanschluss ans Glasfasernetz anbinden :(. Die Ursache ist begründet in Angst vor Folgekosten und m. M. n. Unwissenheit. Dagegen zu argumentieren hat sich als erfolglos herausgestellt. Mit moderner TK, die nicht in Eigenregie betrieben wird, steht der Vermieter wahrscheinlich auf Kriegsfuß.

    Der Vermieter ist der Ansicht, dass interessierte Mieter sich selbst um einen Anschluss bemühen müssen, wenn sie einen in ihrer Wohnung betreiben wollen. Da ich das möchte, war und bin ich auch aktiv: Ich habe beim ausbauenden TK-Unternehmen persönlich vorgesprochen und online mein Interesse für einen Anschluss bekundet. Ich würde mich sogar an erforderlichen Baumaßnahmen über Gebühr beteiligen wollen. Bloß was hilft das, wenn der Vermieter sich in Worten zwar nicht verweigert, aber auch konkret nicht aktiv wird?

    Den Inhalt meiner Frage könnt ihr euch sicherlich vorstellen: Was kann man in einem solchen Fall unternehmen, um doch noch zu einem LWL-Anschluss zu kommen? Sozusagen Best Practice, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.

  • HubeBube
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    • 15. November 2025 um 16:17
    • #2

    Willkommen im Forum!

    Die leider für dich unbefriedigende Antwort ist: nur Eigentümer in einem MFH haben ein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss.

    Best Practice ist: überzeuge deinen Vermieter von den Vorzügen eines Glasfaseranschlusses. Es sollte dem ausbauenden Unternehmen ausreichen, wenn der Eigentümer/Vermieter dir schriftlich bestätigt, dass Du der Ansprechpartner für den Ausbau bist und für etwaig entstehende Ausbaukosten aufkommst. In der Regel ist jedoch der Ausbau kostenlos. In einem MFH muss jedoch die Faser in die Wohnung. Der Inhaus-Glasfaserausbau wird von vielen Anbietern mittlerweile auch kostenlos vorgenommen. Informiere dich beim Anbieter und sprich dich bei jedem Schritt mit dem Vermieter ab, das Rate ich dir.

  • Frank32
    Beiträge
    6
    • 15. November 2025 um 17:02
    • #3

    HubeBube Danke dir für den Tipp. Ich lese auf jeden Fall den Hinweis auf konstruktive Vorgehensweise heraus. Genau das ist auch meine Absicht. ;)

    Ich habe aktuell eine Projektleiterin des TK-Anbieters (der auch den Ausbau eigenverantworlich durchführt) im Büro persönlich aufgesucht und darum gebeten, mit dem Vermieter das weitere Procedere in diesem Fall abzustimmen (wie gesagt, der Vermieter verweigert sich nicht in Worten, unternimmt aber auch keine konkreten weiterführenden Schritte). Nicht unwesentliches Detail: eine Inhouse-LWL-Verkabelung bis in die Wohnung exisitiert bereits. Es müsste in einem ersten Schritt der Hausanschluss hergestellt werden. Die MA des TK-Anbieters teilte mir mit, dass man gerne die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein nehmen würde. Aber der Vermieter reagiert, zumindest bislang, leider nicht.

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  • mbo77
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    • 15. November 2025 um 17:16
    • #4

    Mein Gott, einfacher geht es ja fast nicht mehr.

    Und die LWL liegen bisher brach und könnten direkt genutzt werden?

    Edit: Nicht falsch verstehen. Ich verstehe den Vermieter nicht.

  • Frank32
    Beiträge
    6
    • 15. November 2025 um 17:19
    • #5

    So ist es. ;( LWL liegt im Leerrohr im Bürgersteig. Es fehlt erstmal der Weg zwischen Bürgersteig und Haus. Und es müsste die vorhandene Inhouse-Faser der Wohnung mit dem zu setzenden Hausanschluss verbunden werden.

    Edit: mbo77 Ich verstehe ihn auch nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank32 (15. November 2025 um 17:31)

  • mbo77
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    • 15. November 2025 um 17:32
    • #6

    Die sollen sich das mal ansehen und einen Vorschlag machen. Selbst wenn sie im Leerrohr eine eigene Faser verlegen, ist das eine perfekte Lösung.

    Wozu liegt denn jetzt der LWL zu den Wohnungen?

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  • Frank32
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    6
    • 15. November 2025 um 17:48
    • #7

    Über die LWL-Verkabelung in die Wohung wird eine lokale TV-Versorgung in Eigenbetrieb realisiert mit ein "bisschen" Internet & Telefon (Bandbreite max. 100 Mbit/s). D. h., wenn ein Mieter den LWL-Anschluss im Wohnzimmer auf eine andere Anbindung legen lassen will, wird sicherlich die bisherige Versorgung entfallen. In meinem Fall hätte ich aber nichts dagegen einzuwenden.

  • mbo77
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    • 15. November 2025 um 20:22
    • #8

    Achso, die ist in Nutzung.

    Daher wehrt sich auch dein Vermieter. Der Nutzung dieser Leitungen wird er sicherlich nie zustimmen. Damit will er ja Geld verdienen.

  • Frank32
    Beiträge
    6
    • 15. November 2025 um 21:46
    • #9

    Ja, das könnte der Vermieter als Problem sehen. Aber, er kann auch weiterhin Stromkosten für die Inhouse-Infrastruktur auf die Mietkosten umlegen. Wie sich das mit den Wartungskosten (ca. 7 Euro p. a.) für die TV-Kopfstation verhält, müsste ich mir anlesen.

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  • HubeBube
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    • 15. November 2025 um 22:28
    • #10

    Da das Nebenkostenprivileg, das es Vermietern erlaubte Kosten für Kabelfernsehen als Nebenkosten anzurechnen, ersatzlos gestrichen wurde, stelle ich mir dein Fall für Juristen sehr interessant vor. Dies wäre allerdings auch das konfrontative Vorgehen, welches dich eher nicht zum Ziel führt, sondern einen Keil in die Beziehung zu deinem Vermieter treibt.

  • Frank32
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    6
    • 16. November 2025 um 10:34
    • #11

    Nach meiner pers. Einschätzung ist die Abrechnungspraxis konform zur Neuregelung.
    Es bleibt nur übrig, weiter zu "bohren" bei Vermieter und Anbieter, sodass der Anschluss, hoffentlich bald, ins Haus kommt. Das Ganze ist auch kein Selbstzweck, da ich den leistungsstarken Anschluss beruflich nutzen muss, wie meinen derzeitigen auch.

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