Nach meiner pers. Einschätzung ist die Abrechnungspraxis konform zur Neuregelung.
Es bleibt nur übrig, weiter zu "bohren" bei Vermieter und Anbieter, sodass der Anschluss, hoffentlich bald, ins Haus kommt. Das Ganze ist auch kein Selbstzweck, da ich den leistungsstarken Anschluss beruflich nutzen muss, wie meinen derzeitigen auch.
Beiträge von Frank32
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Ja, das könnte der Vermieter als Problem sehen. Aber, er kann auch weiterhin Stromkosten für die Inhouse-Infrastruktur auf die Mietkosten umlegen. Wie sich das mit den Wartungskosten (ca. 7 Euro p. a.) für die TV-Kopfstation verhält, müsste ich mir anlesen.
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Über die LWL-Verkabelung in die Wohung wird eine lokale TV-Versorgung in Eigenbetrieb realisiert mit ein "bisschen" Internet & Telefon (Bandbreite max. 100 Mbit/s). D. h., wenn ein Mieter den LWL-Anschluss im Wohnzimmer auf eine andere Anbindung legen lassen will, wird sicherlich die bisherige Versorgung entfallen. In meinem Fall hätte ich aber nichts dagegen einzuwenden.
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So ist es.
LWL liegt im Leerrohr im Bürgersteig. Es fehlt erstmal der Weg zwischen Bürgersteig und Haus. Und es müsste die vorhandene Inhouse-Faser der Wohnung mit dem zu setzenden Hausanschluss verbunden werden.Edit: mbo77 Ich verstehe ihn auch nicht.
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HubeBube Danke dir für den Tipp. Ich lese auf jeden Fall den Hinweis auf konstruktive Vorgehensweise heraus. Genau das ist auch meine Absicht.

Ich habe aktuell eine Projektleiterin des TK-Anbieters (der auch den Ausbau eigenverantworlich durchführt) im Büro persönlich aufgesucht und darum gebeten, mit dem Vermieter das weitere Procedere in diesem Fall abzustimmen (wie gesagt, der Vermieter verweigert sich nicht in Worten, unternimmt aber auch keine konkreten weiterführenden Schritte). Nicht unwesentliches Detail: eine Inhouse-LWL-Verkabelung bis in die Wohnung exisitiert bereits. Es müsste in einem ersten Schritt der Hausanschluss hergestellt werden. Die MA des TK-Anbieters teilte mir mit, dass man gerne die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein nehmen würde. Aber der Vermieter reagiert, zumindest bislang, leider nicht.
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Hallo zusammen,
ich wohne in einem MFH in einem Glasfaserausbaugebiet. Nun wurde bei uns ganz frisch Glasfaser an die Straße gelegt. Der Vermieter lässt seine Häuser in der Straße aber nicht mit einem Hausanschluss ans Glasfasernetz anbinden
. Die Ursache ist begründet in Angst vor Folgekosten und m. M. n. Unwissenheit. Dagegen zu argumentieren hat sich als erfolglos herausgestellt. Mit moderner TK, die nicht in Eigenregie betrieben wird, steht der Vermieter wahrscheinlich auf Kriegsfuß.Der Vermieter ist der Ansicht, dass interessierte Mieter sich selbst um einen Anschluss bemühen müssen, wenn sie einen in ihrer Wohnung betreiben wollen. Da ich das möchte, war und bin ich auch aktiv: Ich habe beim ausbauenden TK-Unternehmen persönlich vorgesprochen und online mein Interesse für einen Anschluss bekundet. Ich würde mich sogar an erforderlichen Baumaßnahmen über Gebühr beteiligen wollen. Bloß was hilft das, wenn der Vermieter sich in Worten zwar nicht verweigert, aber auch konkret nicht aktiv wird?
Den Inhalt meiner Frage könnt ihr euch sicherlich vorstellen: Was kann man in einem solchen Fall unternehmen, um doch noch zu einem LWL-Anschluss zu kommen? Sozusagen Best Practice, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.