Dt. Giganetz - Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung

  • Guten Abend allerseits,

    Ich habe mich heute einen Vertrag über einen Glasfasertarif bei der Dt. Giganetz abgeschlossen.

    Vom Vertriebsmitarbeiter wurde mir erklärt, dass ich darüber hinaus einen sog. Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag unterzeichnen müsse, damit die Installation bei mir im Haus erfolgen könne.

    Diesen habe ich mir angeschaut, ich finde dort allerdings keinen Hinweis darauf, dass mein Einverständnis unter dem Vorbehalt steht, dass ich mit den konkreten baulichen Maßnahmen auch einverstanden bin (z.B. dass nicht der Gehweg komplett aufgerissen werden muss oder im Hause X Wände / Decken durchbohrt werden müssen). Und welche das wären, erfahre ich offenbar erst, wenn eine sog. Hausbegehung stattgefunden hat, die aber erst kurz vor Installation erfolgt.

    Meine Frage daher: zu welchem Zeitpunkt muss ich diesen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag unterzeichnen ?

    M.E. kann das erst NACH Begehung und Abstimmung der baulichen Maßnahmen der Fall sein - ich hatte den Mitarbeiter aber so verstanden, dass erst die Unterzeichnung erfolgt.

    Damit würde ich aber nach meinem Verständnis bereits heute die Zustimmung geben, dass die Manßnahmen durchgeführt werden können, obwohl ich nicht entscheiden konnte, ob das für mich akzeptabel ist.

    Gibt es dazu Erfahrungswerte, wie so etwas im Einzelnen abläuft ?

    Vielen Dank für Eure Tipps !

  • Relativ einfach. Die Zuführung in das Gebäude und die Montage des HÜP benötigen Deine Zustimmung. Da bei fast allen Netzbetreibern die Zuführungen auf das Grundstück etliche Zeit vor der eigentlichen Installation am und im Haus stattfindet, wird die Hausbegehung oftmals erst danach zur Konkretisierung der Installation im Gebäude durchgeführt. Dann liegt die Speedpipe aber oftmals schon an der Hauswand an.
    Also wäre dann die GNV/GEE zu spät wenn Du sie dann z.B. ablehnen würdest. Sie ist aber nun mal bei vielen Providern Voraussetzung für den Vertrag obwohl sie imho nach TKG nicht mehr gefordet ist (im Gegensatz zur vorherigen Version des TKG => §45a der alten Version).

  • Danke dir für die verständliche Antwort.

    Ich hatte mich schon gewundert, warum deren Bedingungen auf den 45a TKG (alte Fassung) verweisen, wenn er doch gar nicht mehr in Kraft ist.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte ich nach Unterzeichnung des GNV dann keine Handhabe mehr, dem OB (also der Durchführung also solcher) zu widersprechen, lediglich das WIE (also die konkreten Umsetzung im Haus) kann ich beeinflussen.

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  • Also Innen hast du eh nicht zu befürchten wenn du das nicht gesondert beauftragst kommt halt der HÜP in den Keller knapp neben der Hauseinführung um den Rest musst du dich kümmern außer du beauftragst das bei der Hausbegehung separat. Aus Erfahrung kann man da halt nicht viel sagen, hier wäre es so das wenn ich das vorgehen des Tiefbauers abgelehnt hätte alles stoniert worden wäre, aber das kommt wohl sehr auf den jeweiligen Menschen an der da kommt und ob er das durchsetzten möchte. Ich würde das gelassen betrachten.

  • Also Innen hast du eh nicht zu befürchten wenn du das nicht gesondert beauftragst kommt halt der HÜP in den Keller knapp neben der Hauseinführung um den Rest musst du dich kümmern außer du beauftragst das bei der Hausbegehung separat. Aus Erfahrung kann man da halt nicht viel sagen, hier wäre es so das wenn ich das vorgehen des Tiefbauers abgelehnt hätte alles stoniert worden wäre, aber das kommt wohl sehr auf den jeweiligen Menschen an der da kommt und ob er das durchsetzten möchte. Ich würde das gelassen betrachten.

    Danke dir, das hört sich akzeptabel an. Dann warte ich mal ab, was auf mich zukommt.

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  • Die ganze bauliche Maßnahme hängt stark von deiner Vorstellung/Wünsche ab.
    Was mir noch nicht klar ist, hast du ein EFH?

    Bei EFH ist der HÜP meistens identisch mit dem Gf-TA. Wird üblicherweise max. 3m nach Hauseintritt gesetzt. Je nachdem was du weiter benötigst/bestellst, geht es auf deiner Verantwortung per Glasfaser oder Ethernetkabel weiter zum Router.

    Insgesamt ist es wie immer, mit den Handwerkern vor Ort einen guten Kontakt hilft immer. ;)
    Sie sind ja meistens längere Zeit vor Ort, da kann man eigentlich alles klären.

    Für den Weg von der Straße zum Haus und dem Übergabepunkt im Haus musst du dir schon mal was überlegen. Man sollte sich da an die Wege der anderen Versorgungswege halten.
    Gf muss nicht so tief in den Boden. Was hilft ist, wenn du selber ein Leerrohr dort verlegst, wo es hin soll, mit 50 mm bist du auf der guten Seite, Richtungsänderung maximal 45°.

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (24. November 2024 um 22:11)