Fragen zum Ausbau in einem Mehrfamilienhaus durch die neu-medianet GmbH Nähe Neubrandenburg

  • Schön guten Tag auch, ich habe mich hier angemeldet, weil wir als Vermieter offene Fragen zum Glasfaserausbau in einem ländlichen, geförderten Gebiet in MV habe. Hoffe sehr hier fachkundige Antworten und Hilfestellungen zu bekommen ...

    Wir wohnen selbst im nördlichen Berliner Umland, besitzen aber ein kleines Mehrfamilienhaus (70iger Jahre) mit 5 Wohnungen ca. 10 km außerhalb von Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern. Das Haus steht im geförderten Ausbaugebiet, zumindest der Hausanschluss ist komplett kostenfrei. Der Ausbau erfolgt über die Neubrandenburger Stadtwerke bzw. deren Unterfirma (so ganz sehe ich da nicht durch) Glas-Nost / neu-mediant GmbH.

    Jetzt ergibt sich die Konstellation, dass wie gesagt der Hausanschluss kostenfrei ist, ebenso die Endinstallation der Glasfaserinfrastruktur innerhalb des Hauses (FTTH). Lediglich die Lehrrohre müsse ich selbst verlegen bzw. verlegen lassen, die Lehrrohre werden zur Verfügung gestellt.

    Ich finde das etwas seltsam, da sich daraus für mich als Vermieter folgend Schwierigkeit ergibt: Die Möglichkeit der Umlage des "Glasfaserbereitstellungsentgelts" in den Nebenkosten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Z.B. daran, dass "der für die gebäudeinterne Netzinfrastruktur verantwortliche Betreiber in der Abrechnung des Glasfaserbereitstellungsentgeltes die Transparenzvorgaben des § 72 Abs. 4 TKG-neu erfüllt (insbes. Beginn und Ende des Erhebungszeitraums, Gesamtkosten der Maßnahme, ggf. Begründung für aufwändige Maßnahmen)" Quelle

    Wenn ich das richtig interpretiere, kann ich nicht einfach eine Firma beauftragen die Lehrrohre zu verlegen und diese Kosten dann über die Nebenkosten mit 60 € pro Jahr pro Wohneinheit abrechnen. Der umlagefähige Ausbau darf nur durch einen Netzbetreiber erfolgen. Ist das so korrekt?

    Was beinhaltet eigentlich der durch den Bund geförderte Ausbau? Was genau ist darin enthalten? Nur der Hausanschluss?

    Was, wenn ich erst einmal nur den Hausanschluss legen lasse und später ein Mieter gerne Glasfaser hätte. Wer übernimmt dann die Kosten für die Verlegung innerhalb des Hauses? Laut Netzbetreiber würde er einen einzelnen Anschluss nicht legen...

    Leider erhalte ich von dem Netzbetreiber keine wirklich zufriedenstellenden Auskünfte. Er handhabt das so und alles andere ist ihm egal. Wie das rechtskonform umgelegt werden kann ist nicht seine Sache.

    Vielleicht gibt es hier ja Kundige die Rat wissen, vielleicht Lösungen in einer ähnlichen Situation gefunden haben. :)

    Beste Grüße
    Daniel

  • Der Anschluss wird in dem von dir beschriebenen Umfang gefördert (Hausanschluss und Verlegung im Haus durch vorhandene Leerrohre) und ist in diesem Umfang bei rechtzeitiger Beauftragung für den Eigentümer des Hauses kostenlos. Da kein Bereitstellungsentgelt anfällt ist auch keines umlegbar. Die Kosten für die Installation von Leerrohren für Glasfaseranschlüsse können u.U. laut der verlinkten Seite als Modernisierungsmaßnahme eine Mieterhöhung rechtfertigen:

    Zum einen kann der Ausbau durch den Gebäudeeigentümer/Vermieter in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Erfolgt der Ausbau vollständig mittels Glasfaserkomponenten und wird die gebäudeinterne Netzinfrastruktur an ein öffentliches Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität angeschlossen, stellt dies eine Modernisierungsmaßnahme dar (vgl. § 556 Abs. 3a BGB-neu). In diesem Fall ist der Gebäudeeigentümer/Vermieter zur Erhöhung der Kaltmiete berechtigt. Die Einzelheiten richten sich nach den üblichen zivilrechtlichen Vorgaben für Modernisierungsmaßnahmen (vgl. insbes. § 559 BGB).

    Das erscheint mir auch sinnvoller, denn die Wertsteigerung durch die verbesserte Anschlusssituation ist dauerhaft und nicht auf die Amortisation der Kosten beschränkt.

    Wenn man sich das Geschenk des Glasfaseranschlusses durch die Lappen gehen ließe, weil man die Kosten für die Installation im eigenen Haus nicht unmittelbar umlegen kann, würde das hier nicht auf Verständnis stoßen.

  • Danke für deine Antwort. Dass die Umlage ebenfalls als Modernisierungsmaßnahme möglich ist, war mir bekannt, setzt aber ein entsprechendes Umfeld voraus. Da, wo die Nachfrage höher ist als das Angebot, wird jede Modernisierung dankbar als Möglichkeit zur Mieterhöhung genutzt. In der Fläche wird das eher schwierig ...

    Geschenk. Bezogen auf den Hausanschluss stimme ich dir zu. Im Übrigen will (und soll) der Netzbetreiber damit Geld verdienen. Dafür darf er auch gerne seine Leitungen selber legen. Mit allem was dazu gehört. Ist der Hausanschluss erst einmal finanziert, ist der Aufwand in einem Ballungsgebiet nicht signifikant größer als im ländlichen Raum. In unserem Zweifamilienhaus hat Vodafone die Kable auch ohne Zusatzkosten bis in unsere Wohnung gelegt. Im nächsten Jahr baut bei uns Open Infra. Erstaunlich was da alles für rund 540 € geht. Da kann die Amortisation der Netze, bei den monatlichen Kosten die für einen Anschluss so abgerufen werden, nicht sooo schlecht sein.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Gerade in einer Gegend, wo man nicht für jede verranzte Bude innerhalb kürzester Zeit eine Auswahl an Interessenten hat, sollte man sich keine Gelegenheit entgehen lassen, die Attraktivität der eigenen Immobilien zu steigern, ganz besonders dann nicht, wenn der Staat den größten Teil der Kosten übernimmt. Wenn du wirklich meinst, dass der Netzbetreiber eine Bringschuld hat, weil er mit dem Netz Geld verdienen möchte, dann frag dich mal, warum der Staat den Anschluss fördern muss. Mir geht es ehrlich gesagt gegen den Strich, dass wir alle solche Anschlüsse mitfinanzieren und dann sogar noch verlangt wird, dass private Immobilien ohne Kosten für den Eigentümer modernisiert werden sollen. Der will schließlich Geld damit verdienen, also soll er auch investieren.

  • Bei Einfamilienhäusern FullACK, @alfalfa. Bei Mehrfamilienhäusern, mit mehreren Eigentümern sieht das schon wieder anders aus. Durch die Novellierung des TKG ist zwar schon vieles einfacher geworden, ich hätte allerdings den Glasfaserleitungen einer Sonderbehandlung beim Brandschutz bzw. Verlegungsoptionen zukommen lassen. Das ist häufig eine finanzielle Hürde, die kein Eigentümer auf sich nehmen will, ebenso hätte ich dem Mieter ein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss zugesprochen (bei gleicher Regelung wie bei den Eigentümern).

    Ziel ist ja die flächendeckende Versorgung...

  • Das Ziel ist flächendeckende Verfügbarkeit ("homes passed"), nicht Versorgung. Wer jetzt nicht will, zahlt eben später. Wenn es nicht reicht, dass die Anschlüsse kostenlos bis ins Haus gelegt werden, dann können wir uns das Geld dafür auch sparen und warten, bis die Wertschätzung dieser Gemeinschaftsinvestition bei den Beschenkten etwas realistischer ist.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich hätte mich klarer ausdrücken sollen...

    WEGs ticken häufig so, das nur das Augen ein einmal im Jahr stattfindenden Versammlungen beschlossen wird:

    • Kosten müssen auf die Mieter umlegbar sein
    • Kosten können durch die Rücklage gedeckt werden
    • Kein Eigentümer "fühlt" sich gegenüber dem anderen benachteiligt. In einem harten Worte ausgedrückt: Missgunst

    Artikel 14 Grundgesetz, Satz 2 ist leider heutzutage vielen unbekannt:

    Zitat

    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Ich glaube wir sind da auf der gleichen Wellenlänge.

    Im Zuge der erwähnten TKG Novelle sind einige Hürden abgebaut worden. Jedoch wird bei Mehrfamilienhäusern ein Glasfaserkabel explizit den gleichen Brandschutzbestimmungen unterworfen, wie Kupferkabel. Das ist Irrsinn, man stelle sich einen nachträglich errichteten F90 Kabelkanal im Treppenhaus (per Definition ist das ein Fluchtweg) vor, der 5 x 3 mm LSZH OS2 Glasfaserkabel enthält. Das wäre wie für einen Traktor eine mehrspurige Autobahnanbindung vorzusehen, das im Falle eines Feldbrandes der Bauer sicher flüchten kann.

    Die andere Sache: Warum hat ein Mieter kein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss? Ist dieser "schlechter" als ein Eigentümer oder als ein körperlich eingeschränkter Mieter, der einen barrierefreien Zugang zum Balkon verlangen (und wichtiger: bauen lassen darf) kann?

    Da wurden bei der Novellierung des WEG und TKG wichtige Sachverhalte nicht berücksichtigt.

  • @alfalfa Ist man hier als Vermieter unerwünscht, oder warum der agressive Ton?

    Kannst dir ja mal ausrechen, wie groß bei jährlich 15.000 € Kaltmieteinnahme bei voller Vermietung der finanzielle Spielraum ist, damit nach Abschreibung, Reparaturen, Erneuerungen, Steuern etc. mit der Immobilie noch Geld verdient werden kann. So wie der Staat die Hand offen hält, darf er auch gerne mal ein wenig rückvergüten. Oder hat die Allgemeinheit von den Grunderwerbssteuern, die meine Frau und ich gezahlt haben, nicht profitiert?

    Wie gesagt, was den Netzbetreiber in der Fläche Geld kostet (und deshalb verständlicher Weise gefördert wird), ist der Hausanschluss. Kostet übrigens nach grober Schätzung weniger als die Verlegung der Lehrrohre. Mich stört, dass mir die freundliche Dame am Telefon weißmachen wollte, dass der Anschluss ja kostenlos sei, weil ich ja "nur" den Aufwand der Verlegung hätte - und die könne ich ja selbst durchführen. Für mich zieht sich der Netzbetreiber hier aus der Verantwortung. So wie er den Zugang zum Haus ja auch selbst herstellen muss, hätte ich erwartet, dass er ebenfalls die gesamte Infrastruktur im Haus installiert. Ich will das gar nicht "geschenkt" haben, denn genau dafür gibt es dann das Bereitstellungsentgelt, das wiederum umlagefähig ist. Ist doch bei anderen Netzbetreibern auch so, dass die Installation komplett übernommen wird - oder bin ich falsch informiert?

    Davon abgesehen - als Eigentümer eines EFH mit Einliegerwohnung zahlt mir auch niemand den Glasfaseranschluss. Warum soll der Vermieter diesen für den Mieter zahlen? Im Haus liegen 100 Mbit über Kupfer an, eine funktionierende SAT-Anlage ist installiert und wird von den Mietern betrieben. Nur einer der Mieter ist überhaupt an Glasfaser interessiert. Die wirklich Beschenkten sind also zu 80% nicht interessiert und empfinden die Baumaßnahmen eher als lästig.

    Ein barrierefreier Zugang (habe ich gerade durch) muss von dem Vermieter nur bewilligt werden. Der Umbau muss auf Kosten des Mieters (bzw. der KK) erfolgen, der Rückbau ebenso. Aber ein Glasfaseranschluss ist doch kein "Grundbedürfnis", dass durch den Vermieter zu erfüllen ist.

    Der Hinweis auf Artikel 14 ist interessant, aber was bedeutet das konkret? Inzw. lassen immer mehr Vermieter, besonders in kleinen Zwei- bzw. Dreifamilienhäusern, die sie selbst mit bewohnen, Wohneinheiten leer bzw. stoßen ihre Immobilien ab weil sich die Vermietung kaum noch lohnt. Ich wage zu bezweifeln, dass das besser für das Wohl der Allgemeinheit ist. Und wenn das Eigentum auf der Straße steht, aus Fondanteilen besteht oder ein nettes Ferienhäuschen im Ausland ist, fragt auch keiner danach wie es dem Wohle der Allgemeinheit dienen könnte. Insofern kann man den kleinen Vermietern sicher am wenigsten einen Vorwurf bzgl Artikel 14 GG Satz 2 machen.

    Danke für den Hinweis zu den Brandschutzbestimmungen. Damit scheidet ein Selbstausbau vollständig aus.

  • Wenn sich die Investition nicht lohnt, dann lass es. Das ist deine Entscheidung. Es stört mich nicht, dass du Vermieter bist. Ich habe dir immerhin eine Möglichkeit aufgezeigt, wie du eigene Investitionen ohne Umlage des ja nicht anfallenden Bereitstellungsentgelts amortisieren kannst. Mich stört die Haltung, dass das alles andere bezahlen sollen, obwohl es dein Haus ist, welches durch die Glasfaseranschlüsse modernisiert wird. Wenn es deinen Mietern nicht genug für eine kleine Mieterhöhung wert ist, dann brauchen sie die Anschlüsse offensichtlich nicht. Ich sehe dann aber auch keinen Grund, warum der Staat etwas bezahlen sollte, das nicht gebraucht wird. Du kannst es dir später anders überlegen und die Anschlüsse dann legen lassen, wenn sie dir oder deinen Mietern etwas wert sind. Dass du diese Möglichkeit hast, finanziert der Staat ja so oder so.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Naja, es gibt schon Fristen die einzuhalten sind um den kostenfreien Hausanschluss zu bekommen. Für die Verlegung im Haus gibt es die wohl nicht, zumindest kann ich dem FTTH-Vertrag nicht entnehmen, dass die Verteilung innerhalb des Hauses kostenpflichtig wird wenn ich das erst in 3 Jahren machen lasse.

    "Mich stört die Haltung, dass das alles andere bezahlen sollen, obwohl es dein Haus ist, welches durch die Glasfaseranschlüsse modernisiert wird."

    Wenn du meinst mir das unterstellen zu müssen - OK. Ich bin mir bewusst, dass der Glasfaserausbau den alten Konflikt tangiert, welche Kosten wer (Mieter oder Vermieter) in einem Mietshaus zu tragen hat. Und als Vermieter stört mich die Haltung, dass grundsätzlich der Vermieter zu zahlen hat, auch wenn er gar nicht partizipiert. Und da, wo sich die Modernisierungen auch real umlegen lassen, wird über die hohen Mietpreise gejammert. Irgendwas passt da nicht ...

  • Die Frage, ob solche Anschlüsse einen Wert für den Eigentümer darstellen und eine eigene Investition rechtfertigen, muss jeder für sich selbst beantworten. Ich will da nicht drauf herumreiten. Wenn dir das nichts bringt und deine Mieter auch keinen Wert darin sehen, dann lass den Anschluss nicht legen. Die spätere Verfügbarkeit der Anschlüsse ist trotzdem gegeben.

  • Wie gesagt, was den Netzbetreiber in der Fläche Geld kostet (und deshalb verständlicher Weise gefördert wird), ist der Hausanschluss.

    Das ist gar nicht selbstverständlich. Bei uns gab es keine Förderung und es wurde trotzdem durch den Anbieter kostenfrei ausgebaut.

    So wie der Staat die Hand offen hält, darf er auch gerne mal ein wenig rückvergüten.

    Genau! Ich lasse unseren Hund auch mitten auf den Gehweg k..., schließlich bezahle ich ja Hundesteuer und da kann der städtische Bauhof ruhig mal für das bezahlte Geld reinigen. Wo war noch einmal der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben?

    Ein barrierefreier Zugang (habe ich gerade durch) muss von dem Vermieter nur bewilligt werden. Der Umbau muss auf Kosten des Mieters (bzw. der KK) erfolgen, der Rückbau ebenso. Aber ein Glasfaseranschluss ist doch kein "Grundbedürfnis", dass durch den Vermieter zu erfüllen ist.

    Anders herum, er darf nicht abgelehnt werden. Kostenübernahme ist auch geregelt: wer bestellt - der bezahlt. Eine nachvollziehbare Argumentation, warum dies nicht auch für einen Glasfaseranschluss, gebucht durch den Mieter, gilt, kenne ich nicht. Lediglich der Eigentümer hat dieses Anrecht.

    Ganz abgesehen davon definiert das WEG keine Grundbedüfnisse, auch nicht für Menschen mit Einschränkungen.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.