Hallo,
da ich leider nichts dazu gefunden habe, stelle ich die Frage mal ein.
In einem Ort wurden zeitgleich Nachfragebündelungen für einen geförderten wie auch für einen privatwirtschaftlichen Ausbau durchgeführt. In dem Bereich des geförderte Ausbau konnte das privatwirtschaftlich hantierende Unternehmen keine Anträge einsammeln.
Aufgrund des anfänglich schlecht kommunizierten Vorgehen, gibt es im geförderten Bereich Anwohner, die bei dem privatwirtschaftlichen agierenden Unternehmen einen Antrag ausgefüllt haben, aber keinen Antrag beim Unternehmen für geförderten Ausbau und jetzt keinen Glasfaseranschluss erhalten.
Daher folgende Frage:
Kann ein Anwohner, der im geförderten Bereich wohnt, nach Abschluss der Nachfragebündelung beim privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen einen Antrag auf Glasfaseranschluss stellen?
Freue mich über Rückmeldungen.
Gruß, Marcel